Controller magazin
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EINIGE GEDANKEN ZUR
PROZESSKOSTENRECHNUNG
IM VERSICHERUNGSBETRIEB
am Beispiel der privaten Krankenversicherung
von Dipl.-Kfm. Dr. Wolfgang
Schmid-Grotjohann,
Neuried
Dr. Wolfgang Scfimid ist Trainer an der
Controller Akademie, Gauting/Müncfien
I. Problemstellung
Die
Versicherungsbranche befindet sich
in einem tiefgreifenden Strukturwandel.
Kennzeichnend dafür sind die
Deregulierungsfortschritte hin zu einem
einheitlichen europäischen Versiche–
rungsmarkt und einem damit verbunde–
nen härteren Wettbewerb zwischen den
Gesellschaften. Zwar ist die Private Kran–
kenversicherung in Deutschland auf–
grund ihrer substitutiven Rolle zur
Ge–
setzlichen Krankenversicherung in der
Krankheitskostenvollversicherung noch
stark durch nationale Rechtsvorschrif
ten
geprägt. Dennoch ist auch hier der
Zwang zum Sparen und damit die Not–
wendigkeit zum Einsatz von effizienten
Kosten-Controllingsystemenunverkenn-
bar. Da der Krankenversicherer aufgrund
enger gesetzlicher Bestimmungen im
Schaden-
bzw.
Leistungsbereich nicht
über sehr viel Gestaltungsspielraum ver–
fügt, ist die Schaden- bzw. Leistungsseite
nur marginal durch steuernde Maßnah–
men beeinflußbar.
Immer mehr richtet
sich deshalb der Blick nach innen hin
zur Kostenseite.
Der Wettbewerb der
Krankenversicherer wird sich in Zukunft
mehr denn je auf der Kostenseite abspie–
len. Derjenige Krankenversicherer wird
Marktanteile gewinnen, der Transparenz
in seine Kostenstrukturen bringt und
deshalb
konkurrenzfähige Prämien kal–
kulieren kann.
Die nachfolgenden Über–
legungen sollen ein Beitrag sein, wie der
Versicherer mit dem Instrument der
Prozeßkostenrechnung die Kalkulation
seiner Beiträge inanspruchnahme–
gerechter kalkulieren kann.
II. Das Wesen des Versicherungs–
geschäftes
Kennzeichnend für
das Produkt
Versi–
cherung ganz allgemein ist das Fehlen
von physischer Substanz. So ist es nicht
möglich, Versicherung mit den mensch–
lichen Sinnen wahrzunehmen.
Man kann
ihre Wirkungsweise nur intellektuell
verstehen.
Wesentlich für das Produkt
Versicherung ist das Risikogeschäft, also
die Übernahme von Risiken der Versi–
cherungsnehmer durch den Versicherer.
Im Falle der Krankheitskosten–
versicherung ist das die Übernahme des
Krankheitskostenrisikos, also der Kosten
für stationäre und ambulante Heilbe–
handlung im Krankheitsfall.
Charakteristisch für das Risikogeschäft
ist der
Ausgleich im Kollektiv und der
Ausgleich in der Zeit.
Unter Risikoausgleich im Kollektiv ver–
steht man folgendes:
Ein Versicherer übernimmt von den Ver–
sicherungsnehmern eine große Zahl von
einzelnen Risiken gegen Zahlung einer
Prämie. Im Kollektiv von Risiken glei–
chen sich individuelle Über- und Unter–
schäden der Einzelrisiken ganz oder teil–
weise aus. Dieser ausgleichende Effekt
bedeutet zwar keine Übereinstimmung
vom kollektiven Erwarungsweri; der Schä–
den und den effektiv angefallenen Schä–
den. Dennoch zeigt sich, daßmit wach–
sendem Bestand an Risiken im Kollektiv
der Unterschied zwischen dem Er–
wartungswert der Schäden und dem ef
fektiv beobachteten Wert der Schäden
immer kleiner wird. Oder anders ausge–
drückt:
Die St reuung um den Er–
wartungswert der Schäden nimmt mit
steigendem Bestand an Risiken stetig
ab
' . Der Ausgleich in der Zeit besagt, daß
sich die Über- und Unterschäden auch im
Zeitablauf gegeneinander ganz oder auch
nur teilweise ausgleichen.
Zur Berechnung einer risikogerechten
Prämie bedienen sich die Versicherer des
versicherungstechnischen Äquivalenz-
prinzips^.
Es besagt, daß jedes einzelne
Risiko eine Risikoprämie in Höhe des
individuellen Schadenerwariiungswertes
aufzubringen
hat. Die
Zweckmäßigkeit
dieses Prinzips ist insofern offensicht–
lich, als die Summe an Prämieneinnah–
men für die
Risiken
den
erwarteten
Kollektivschäden mindestens entspre–
chen müssen, will der Versicherer mit
seinem Risikogeschäft überieben.
III. Produktkosten und Strukturkosten
in der Versicherung
Gleichzeitig ist mit dem Äquivalenzprin–
zip eine Zuordnung der Schadenkosten
nach dem Verursachungsprinzip zu den
einzelnen Verträgen vorgenommen.
Als
Produktkosten eines Versicherungs–
vertrages ist sein Schadenerwartungs–
wert, also der Betrag der erwarteten
Schadenkosten,
anzusetzen.
Produktkosten sind dabei definiert als
diejenigen Kosten, die das Produkt bzw.
die Leistung zu sich selber benötigt, um
existieren zu können. Insofern verhalten
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