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Controller magazin
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Dezentrales
Schreibbüro
Ziel ist, große Institutionen oder Unter–
nehmen, in denen viele Schreibarbeiten an–
fallen, mit zentralen Dienstleistern elektro–
nisch zu verbinden und einen intelligenten
Service zu ermöglichen
LINGO
Ein netzwerkbasiertes Fremdsprachen-Dienst–
leistungssystem integriert u.a Dolmetscher,
Übersetzer oder andere Sprachexperten über
ein informationstechnisches System mit be–
liebig lokalisierten Kunden
Mobiles
Baustellenbüro
Es stattet Baustellenleiter oder Architekten
mit einem mobilen Arbeits- und Kommuni–
kationsplatz aus, so daß diese von beliebigen
Orten aus kooperieren können.
Abb. 4: BMBFFörderschwerpunkt
„Telekooperation -
Mehrwertdienste"
Datenleitungen Arbeitsplätze zu einem
virtuellen Büro vernetzt werden. Be–
stimmte Tätigkeiten werden - meistens
aus Kostengründen - via Datenleitung in
Billiglohnländer transferiert, dort bear–
beitet und kommen auf gleichem Wege
wieder zurück. So sind beispielsweise
bei
Siemens einige hundert Software–
entwickler in Indien beschäftigt: be–
stimmte Projektaufgaben werden in
Deutschland, andere in Indien erledigt.
Die Kommunikation findet ausschließ–
lich auf elektronischem Weg statt.
Die
Vision: Mitarbeiter arbeiten rund um die
Erde rund um die Uhr am gleichen Pro–
jekt
Wenn ein Mitarbeiter in einem
Land Feierabend macht , wird die Ar–
beit per Datenleitung an einen Mitar–
beiter in einem Land geschickt, der
gerade erst mit der Arbeit beginnt. Am
Ende dieser gerade erst beginnenden
Entwicklung stehen „virtuelle", als Kon–
zerne oder Betriebe im herkömmlichen
Sinn nicht mehr definierbare, komplexe
Gebilde. Die Reduzierung der Wert–
schöpfungstiefe ermöglicht eine stärke–
re Konzentrat ion auf die Kern–
kompetenzen des Unternehmens; vor–
handenes, räumlich getrenntes Know-
how läßt sich auf eine gemeinsame Auf–
gabenstellung fokussieren.
Abb. 5: Welche Aufgaben mit Telearbeit erledigt werden
(Quelle: Studie der TA Telearbeit)
Das rechtliche Umfeld der Telearbeit
Von großer Bedeutung sind rechtliche
Aspekte der Telearbeit. Welche recht–
lichen Vorschriften beachtet werdenmüs–
sen, hängt vom jeweiligen Status des
Telearbeiters, d. h. den tatsächlichen
Umständen der Ausführung der Tele–
arbeit ab.
Für den Status Arbeitnehmer
sollten
folgende Punkte beachtet und geklärt
werden (insbesondere, wenn Telearbeit
noch nicht durch Betriebsvereinbarun–
gen bzw. Tarifvertrag geregelt ist):
Ort, Dauer und Zeit der Telearbeit:
• Anzahl Telearbeitstage pro Woche
• tägliche Präsenzpflicht
• Art der Anwesenheit im Betrieb
O
Art der Arbeit (u.a. wie Arbeitsergeb–
nisse an Vorgesetzte weitergereicht
werden)
O
Haftung (z. B. bei Beschädigung oder
Verlust der technischen Einrichtung
im häuslichen Büro, Versicherungs–
schutz, Datenschutz, Aufwandsent–
schädigung für Miete, Strom).
Telearbeit kann grundsätzlich im Rah–
men eines normalen Arbeitsverhältnis–
ses - aber auch als selbständige Tätig–
keit auf Basis eines Werkvertrages und
als Heimarbeit im klassischen Sinne -
ausgeübt werden. Dabei gewährleistet
nur der Arbeitnehmerstatus eine volle
Einbindung in die betriebliche Organisa–
tion. Zu regeln ist ebenso das Recht für
den Zutritt zu dem vom Arbeitgeber fi–
nanzierten Telearbeitsplatz. Hierbei spie–
len insbesondere Fragen
C der Sicherheit des Arbeitsplatzes
C der Gewerbeaufsicht
O der Mitbestimmung des Betriebsra–
tes bei technischen Einrichtungen
O des Versicherungsschutzes
eine Rolle. Organisatorisch zu lösen ist
ebenfalls die Datensicherheit von Tele-
arbeitsplätzen: da zu den Wohnräumen
der Telearbeiter auch Dritte und unter
Umständen sogar Fremde Zugang ha–
ben, müssen hier besondere Schutz und
Sicherungsanforderungen gelten (siehe
Abb. 7).
Besondere Vorteile an City-Stand–
orten
Ein wesentlicher Vorteil der Telearbeit in
der eigenen Wohnung besteht für die be-
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