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ENTGELTFINDUNG IN DIESEM JAHRHUNDERT
von Prof. Dr. Ernst Zander, Hamburg
In den meisten Ländem tauciit immer
wieder die Frage auf, ob meiir Freiheit
oder mehr Gleichheit wünschenswert sei
und wie Leistung bewertet werden soll.
Der Ruf nach dem „gerechten Entgelt" ist
zeitlos. Mit diesem Problem haben sich
die Menschen seit Jahrhunderten be–
schäftigt, und Regierungen waren im–
mer wieder versucht, es auf dem
Verordnungswege durch staatliche Fest–
setzung zu lösen. Aktuelle Beispiele da–
für sind die Einführung der 35-Stunden-
Woche in Italien und Frankreich sowie
die beabsichtigte Einführung eines Min–
destlohnes in England.
Geschichtliche Entwicklung
Wer die Entwicklung der Entgeltfindung
in diesem Jahrhundert betrachten will,
muß sehr weit zurückblicken. Ausgangs–
punkt für unterschiedliche Bezüge war
eine Arbeitsteilung, wie sie uns z. B. von
lägern, Zauberern und Künstlern bekannt
ist.
Von den Sumerern (ab 3000 v. Chr.) sind
uns eine große Anzahl von Aufzeichnun
gen, Lohnlisten und sogar ausführliche
Arbeitsbeschreibungen, wie von dem
Tempelpersonal in Lagasch, erhalten ge–
blieben. Danach betrug zum Beispiel nach
bestimmten Listen die „Miete" eines Lohn–
schiffers täglich 1 Sekel (3600 Sekel wa–
ren 1 Talent = 30,3 kg Silber). Aufseher
und sehr geschickte Arbeiter standen an
der Spitze, Hilfsarbeiterinnen am Ende
der Lohnliste.
Um 2500 • 2000 v. Chr. gab es in Ägypten
Ordnungen und Klassifizierungen der
Berufe, die nicht nur Schreiber, Dorf–
schulzen oder hohe Beamte umfaßten,
sondern sehr anschaulich die damalige
Rangordnung der Berufe zeigten. Dabei
standen Künstler und Kunsthandwerker
in weit höherem Ansehen als andere
Handwerker und wurden auch entspre–
chend besser bezahlt. Den nächst–
niedrigeren Rang nahmen die landwirt–
schaftlichen Berufe ein. Vogelfänger, Fi–
scher und die meisten Dienstleistungs–
berufe waren sehr gering angesehen.
Das Gesetzeswerk des Hammurabi, der
von 1728-1686 v. Chr. in Babylon regier–
te, enthielt sehr differenzierte Lohntarife.
Im § 274, der auf der Diorit-Säule ist (jetzt
im Pariser Louvre), finden wir Angaben
über Mieten und Bezüge eines Baumei–
sters oder Juweliers, über die Löhne der
Ziegelstreicher, Leinweber, Leder- oder
Rohrarbeiter. Die ärztlichen Honorare
waren ebenfalls geregelt. Sie gliederten
sich sogar nach den sozialen Klassen der
Freien, Freigelassenen und Sklaven.
Da das alte Ägypten keine Geldwirtschaft
in unseremSinne kannte, wurden die Dien–
ste in Naturalien entlohnt. So erhielt z. B.
ein Priester im Haupttempel des Gottes
Upuaut von Assiut z. Zt. Sesostris I. in
12. Dynastie (ca. 1950 v. Chr.) jährlich
36000 einfache Brote, 900 Weißbrote
und 360 Krüge Bier. Diese Angaben dür–
fen jedoch nicht absolut genommen wer–
den, da das Priestereinkommen je nach
Dienstrang und nach den Erträgnissen
des einzelnen Tempels oft beträchtlich
schwankte. Aus der Zeit der Ramessiden
(19. Dynastie, ca. 1300-1100 v. Chr.) sind
uns des weiteren auch bereits tarifliche
Abstufungen in der Entlohnung der
Nekropolarbeiter bekannt.
In Athen wurde 462 v. Chr. die allgemeine
Besoldung für Richter und Soldaten ein–
geführt. Auch aus anderen griechischen
Städten sind Verdienstangaben überlie–
fert; der Leibarzt des Tyrannen Polykrates
(Samos) bezog zum Beispiel ein Jahres-
gehalt von umgerechnet DM 45000.
Bewunderung ruft noch heute das Edikt
des römischen Kaisers Diokletian aus
dem lahre 301 n. Chr. hervor, in dem -
wie manchmal auch im 20. lahrhundert
- Obergrenzen für Löhne und Preise fest–
gesetzt waren. Einige Lehrerbezüge
(Monatshonorare je Schüler) mögen die
damalige Praxis veranschaulichen: ein
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