Controller magazin 1/97
              
            
            
              
                ERTRAGSTEUERPl-ANUNG
              
            
            
              
                A)
              
            
            
              
                B)
              
            
            
              
                C)
              
            
            
              
                Gewerbeertragsteuer
              
            
            
              
                Steuerbil.-Gew. v. Ertr.-Steuem
              
            
            
              
                Körperschaftsteuerl. Hinzurechnungen
              
            
            
              
                KSt-Einkommen v. Abzug d. Gew.-Ertragst.
              
            
            
              
                Gewerbesteuerl. Hinzurechnungen
              
            
            
              
                Gewerbeststeuerl. Kürzungen
              
            
            
              
                Gewerbeertrag
              
            
            
              
                Hebesatz (%)
              
            
            
              
                Faktor
              
            
            
              
                Gewerbeertragsteuer
              
            
            
              
                Körperschaftsteuer
              
            
            
              
                KSt-Einkommen v. Abzug d. Gewerbe-Ertragst.
              
            
            
              
                Gewerbeertragsteuer
              
            
            
              
                KSt-Einkommen
              
            
            
              
                geplante Dividende
              
            
            
              
                45 Prozent von:
              
            
            
              
                2.258
              
            
            
              
                Steuermind. (15/70) von:
              
            
            
              
                280
              
            
            
              
                Körperschaftsteuer
              
            
            
              
                Solidaritätszuschlag (5,5%)
              
            
            
              
                Bilanzergebnis
              
            
            
              
                Steuerbil.-Gew. v. Ertr.-Steuem
              
            
            
              
                Gewerbeertragsteuer
              
            
            
              
                Körperschaftsteuer u. Solid.-Zuschlag
              
            
            
              
                Jahresüberschuß
              
            
            
              
                Einstellung in die freie Rücklage
              
            
            
              
                Bilanzgewinn
              
            
            
              
                Da die Erträge auf der Habenseite des GuV-Kontos
              
            
            
              
                stärker gekürzt sind als die Aufwendungen, muß
              
            
            
              
                sich dies in der budgetierten GuV für 2001 gewinn-
              
            
            
              
                vermindemd auswirken. Die Unterschiedszahl von
              
            
            
              
                1037 steht in der Abstimmbrücke mit Vorzeichen
              
            
            
              
                Minus. Da vom Betriebsergebnis/Deckungsbeitrag
              
            
            
              
                I I I in Höhe von 5191 TGE her abgestimmt wird, muß
              
            
            
              
                auf der Überleitungsbrücke zur Buchhaltung eine
              
            
            
              
                Minuszahl eingefügt sein.
              
            
            
              
                Die in der budgetierten GuV-Rechnung gezeigten
              
            
            
              
                Ertragsteuern belaufen sich auf 1495. Hier ist der
              
            
            
              
                „Trampelpfad" zur Steuerermittlung gezeigt. Dies
              
            
            
              
                mit der Prämisse, daß die Steuersätze auf einbehalte-
              
            
            
              
                ne und ausgeschüttete Gewinne sowie der
              
            
            
              
                Solidaritätszuschlag sich bis 2001 nicht verändern.
              
            
            
              
                Die Budgetierung der Steuern ist zwingend einzu–
              
            
            
              
                bauen einmal wegen der Planung der Steuerbilanz,
              
            
            
              
                vor allem aber wegen des Finanzbudgets, das ohne
              
            
            
              
                eine Steuerzahlungsplanung unvollständig wäre.
              
            
            
              
                Die Gewerbesteuerermittlung enthält Hinzu–
              
            
            
              
                rechnungen (die Hälfte der Dauerschuldzinsen) sowie
              
            
            
              
                Kürzungen (z. B. 1,2 %von 140 % des Einheitswertes
              
            
            
              
                der Betriebsgrundstücke). Kennt man den Hebesatz
              
            
            
              
                der Gemeinde, so ist durch die hinterlegte Formel die
              
            
            
              
                Gewerbeertragsteuer zu ermitteln. Die Formel lautet:
              
            
            
              
                Steuermeßzahl (5) * Hebesatz
              
            
            
              
                10 000 + (Steuermeßzahl * Hebesatz)
              
            
            
              
                TGE
              
            
            
              
                2.734
              
            
            
              
                10
              
            
            
              
                2.744
              
            
            
              
                204
              
            
            
              
                30
              
            
            
              
                2.918
              
            
            
              
                400
              
            
            
              
                0
              
            
            
              
                486
              
            
            
              
                2.744
              
            
            
              
                486
              
            
            
              
                2.258
              
            
            
              
                280
              
            
            
              
                1.016
              
            
            
              
                60
              
            
            
              
                956
              
            
            
              
                53
              
            
            
              
                2.734
              
            
            
              
                486
              
            
            
              
                1.009
              
            
            
              
                1.239
              
            
            
              
                959
              
            
            
              
                280
              
            
            
              
                Die Körperschaftsteuer wird er–
              
            
            
              
                mittelt erstmal unter Abzug der
              
            
            
              
                Gewerbeertragsteuer. Vom
              
            
            
              
                körperschaftsteuerlichen Einkom–
              
            
            
              
                men ist dann zuerst die Tarif–
              
            
            
              
                belastung von 45 % Punkten anzu–
              
            
            
              
                setzen. Unter Abzug dieses Betra–
              
            
            
              
                ges von 1016 ergäbe sich das ver–
              
            
            
              
                wendbare Eigenkapital. Wird
              
            
            
              
                ausgeschüttet - im Beispiel TGE
              
            
            
              
                280 - , dann vermindert sich die
              
            
            
              
                Körperschaftsteuer um 15 Siebzig-
              
            
            
              
                stel auf die Dividende. Dieser
              
            
            
              
                Bruch enthält die Steuersatz–
              
            
            
              
                differenz und ist im Hundert (bei
              
            
            
              
                30 % Körperschaftsteuer) ermittelt.
              
            
            
              
                Im Ertragsteuernbudget ist auch
              
            
            
              
                vorweggenommen die Entschei–
              
            
            
              
                dung über die Einstellung des
              
            
            
              
                Gewinns in die freie Rücklage in
              
            
            
              
                Höhe von 959 TGE. Dem ent–
              
            
            
              
                spricht auf Seite 46 der Buchungs–
              
            
            
              
                satz Nr. 24. In der Planschluß-
              
            
            
              
                bilanz auf Seite 47 erscheint unter
              
            
            
              
                GuV die Zahl 280. Die Gewinn–
              
            
            
              
                rücklage auf Seite 47 ist in der
              
            
            
              
                Schlußbilanz des Budgetjahres auf
              
            
            
              
                1814 angewachsen. Dies ist gegen–
              
            
            
              
                über dem Vorjahr eine Vergröße–
              
            
            
              
                rung um 959 TGE - also die ge–
              
            
            
              
                plante Einstellung in die freie
              
            
            
              
                Rücklage.
              
            
            
              
                Auf Seite 46 folgen die budgetier–
              
            
            
              
                ten Bilanzbuchungen. Darunter
              
            
            
              
                gibt es erfolgswirksame, die das
              
            
            
              
                GuV-Konto berühren wie z. B. die Buchung 19. Dann
              
            
            
              
                gibt es erfolgs- und finanzwirksame Buchungen wie
              
            
            
              
                etwa die Buchung 8 mit den budgetierten Erlösen,
              
            
            
              
                die sowohl das GuV-Konto betreffen als auch das
              
            
            
              
                Hüssige Mittel-Konto ansprechen. Und es gibt nur
              
            
            
              
                finanzwirksame Buchungsvorgänge wie etwa der
              
            
            
              
                Buchungssatz 7 - der Eingang von Forderungen aus
              
            
            
              
                dem Vorjahr.
              
            
            
              
                Alle Buchungssätze sind Bewegungen. Damit ent–
              
            
            
              
                spricht auch die Logik der Buchhaltung dem Grund–
              
            
            
              
                prinzip, daß entscheidungsrelevant immer das ist,
              
            
            
              
                was sich durch eine Entscheidung verändert. Jetzt
              
            
            
              
                sind die Entscheidungen formuliert in der IJber–
              
            
            
              
                legung, ob Geld verwendet werden muß (Sollseite
              
            
            
              
                des Kontos) und wo (imHaben) die Mittelherkunft
              
            
            
              
                dazu stammen soll. Am Ende sind es vier vorkom–
              
            
            
              
                mende Fälle: Akt iva-Mehrung (Investitionen, Debi–
              
            
            
              
                torenerweiterung) braucht Geld (imSoll gebucht).
              
            
            
              
                Aktiva-Verminderung, wie etwa Bestandsabbau bei
              
            
            
              
                Fertigfabrikaten und Rohstoffen, bringt Geld (auf der
              
            
            
              
                Habenseite gebucht). Tilgung von Schulden als Pas–
              
            
            
              
                siva-Verminderung braucht Geld (im Soll gebucht
              
            
            
              
                als Mittelverwendung). Passiva-Vergrößerungen
              
            
            
              
                bringen Geld wie Zunahme von Fremdfinanzierung
              
            
            
              
                oder
              
            
            
              
                
                  eben
                
              
            
            
              
                auch das Gewinnkonto sowie die (nicht zu
              
            
            
              
                saldierenden) Abschreibungen, die auf demAn–
              
            
            
              
                lagenkonto ebenfalls im Haben gebucht sind und
              
            
            
              
                Aufwand, aber nicht Auszahlung darstellen.
              
            
            
              
                42