Controller magazin
1 / 9 5
greifende) Entgelt fixiert ist und lediglich der Zugriff
auf das Beschaffungsgut volumenmäßig variabel ist.
Wir unterstellen beispielhaft, daß im Rahmen einer
MoB-Entscheidung überprüft wird, ob die Bestük-
kung von Leiterplatten (Boards), die in Personal
Computern Verwendung finden, nicht extem ver–
geben werden kann. Auf der Ebene der variablen
Materialeinzelkosten könnten dann die Kosten
für
konventionelle Bauteile und sonstige elektrische und
nicht-elektrische Bauteile (z. B. Konnektoren, Kühl–
elemente etc.) potentiell eingespart werden. Wurden
allerdings für diese Bauteile längerfristige Zuliefer-
verträge abgeschlossen, so fallen diese Kosten nicht
automatisch weg. Zu berücksichtigen ist ferner, daß
h)ereits fakturierte und auf Lager liegende Rohstoffe
und Teile die einsparfähigen variablen Kosten min–
dern. Um den stückbezogenen Effekt zu berechnen,
ist es erforderlich, die entsprechend "gebundenen",
ursprünglich variablen Kosten auf die Plan- bzw.
Prognosemenge der zukünftig fremd zu beschaffen–
den Objekte zu beziehen. Den damit angesprochenen
Aspekt der Folgekosten
werden wir weiter unten
diskutieren.
Löst man die Prämisse gegebener Kapazitäten auf
und unterstellt einen Planungszeitraum, der
lang
genug ist, um alle mit der Eigenfertigung beschäftig–
ten Kostenpotentiale anzupassen, d. h. konkret:
abzubauen, so stellen die
vollen Selbst- bzw. Her–
stellkosten
die entscheidungsrelevanten Eigen–
fertigungskosten dar. Dabei muß aber die Zurechen–
barkeit der i. d. R. produktfernen bzw. -neutralen
Selbstkostenelemente (insbesondere fixe Gemeinko–
sten) auf das betrachtete Objekt sichergestellt
werden. Gerade hier liefert die Prozeßkosten–
rechnung
gute Dienste zur Ermitdung der vollen
Stückselbstkosten. Entsprechend lautet das
Kriterium!:
kgp = k c = 6 8 , 2 5
D M ,
d.h. " B u y " ist dann vortei lhaft , wenn gi l t :
P
FB
< 6 8 , 2 5
D M
Nun handelt es sich in beiden Fällen aber um die
kostenwirtschaftliche Bewertung von
"Kapazitäts–
extremina",
was an der alleinigen Betrachtung des
Planungszeitraumes liegt. Die beiden dargestellten
Entscheidungskriterien sind (zunächst) nur dann
richtig, wenn der Zeitraum, für den ein Fremdbezug
angedacht wird, kürzer ist als die kürzeste Rest–
bindungsdauer eines Potentialfaktors, der an der
bisherigen Erstellung des MoB-Objektes beteiligt ist
(Kriterium 1) bzw. länger ist als die längste Rest–
bindungsdauer eines entsprechenden Potential–
faktors (Kriterium 2). Im Fallbeispiel ist z. B. in den
Kostenstellen 123 und 257 sowie der Bereichskosten–
stelle 9 der Abbau von Fixkostenpotentialen mit
einer Gesamtbindungsdauer von einem Monat (am
Periodenanfang gleich der Restbindungsdauer) in
einer Höhe von 1,75 DM möglich. Die variablen
Kosten sind also nur dann entscheidungsrelevant,
wenn der Zeitraum des Fremdbezugs - und damit
zugleich der Zeitraum der untemehmensinternen
Stillegung der
Produktion - einen Monat nicht
überschreitet. Man erkennt andererseits, daß in den–
selben Kostenstellen auch Fixkostenpotentiale
existieren, deren Abbau erst überjährig möglich ist.
Hier greift als Restriktion die L^nge des Planungs–
zeitraumes. Überschreitet die zeitliche Bindung eines
Potentialfaktors t^^ den Planungszeitraum t^^ (d. h.:
' p z ^ ' B Z
^ ' ^° können niemals die vollen Stüclckosten
entscheidungsrelevant sein. Somit dürften in den
meisten Fällen die entscheidungsrelevanten Kosten
zwischen den kurzfristig variablen und den langfri–
stig anpaßbaren, gesamten Stückkosten liegen. Es
ergibt sich als
Kriterium 3:
I
CEF
= kv + kpa (bzw. ko - k p j = 51,75
D M ,
d.h. "Buy" ist dann vorteilhaft, wenn gilt:
P
FB
< 51,75
D M
Die vergleichsrelevanten Eigenfertigungskosten
i. S. d. potentiellen Kostenersparnis setzen sich also
zusammen aus den variablen Stückkosten '* und den
abbaufähigen fixen Stückkosten k^^, was der Preis–
untergrenze bei veränderlichen Potentialfaktoren
entspricht (sog. PUG,,). Einen anderen, retrograden
Ermittlungsweg zeigt Homung (1994) auf: Im Sinne
einer stückneutralen MoB-Differenzrechnung
berechnet er zunächst den aus einem Fremdt)ezug
resultierenden Kostenvorteil, indem er von den
vollen Eigenfertigungskosten (K^,) die Fremdbezugs–
kosten subtrahiert (p
^g
• x^^). Vom verbleibenden
Betrag werden die nicht-abbaufähigen, remanenten
Kosten (K^^) abgezogen. Dabei handelt es sich z. B.
um Gebäudekosten, Umlagekosten der Unterneh–
mensleitung/Zentrale und Leitungskosten der
Zentralbereiche wie Personal, Rechnungswesen/
Controlling und Datenverarbeitung. Ggf. sind auch
kalkulatorische Zinsen auf Sonderabschreibungen
des Anlagevermögens, Abwertungen der Vorräte
und Sozialplanaufwendungen zu berücksichtigen.
Die Höhe der realen Kostenersparnis hängt nun von
mehreren Faktoren ab, die in ein modernes MoB-
Vergleichskalkül einfließen müssen:
/ Der Zeitpunkt der MoB-Entscheidungsfindung
(Kalkulationszeitpunkt) im Planungszeitraum.
Dieser determiniert
/ die Länge des potentiellen Fremdbezugszeit–
raumes und damit die Länge des Zeitraumes der
Produktionsstillegung für das betrachtete MoB-
Objekt. Letztere vemrsacht i. d. R.
/ Folgekosten, die sich aus leistungsprozeß-
bezogenen (z. B. Instandhaltungs- und Lager–
kosten für Maschinen) und potentialfaktor-
bezogenen Kostenelementen (z. B. Abfindungs–
zahlungen für freigesetzte Mitarbeiter oder
Abstandszahlungen für gekündigte Miet- oder
Leasingverträge) zusammensetzen. Zu berück-
sichteen sind ferner potentielle
" Sprechweise Controller Alüidemie 94:... "aus den
Produktkosten und den ahbaufähigen Strukturkosten in
der Stückkalkulation" (Red.)
18