Wohngeld
Die Forderung des GdW, das Wohn-
geld zu stärken, übernahmen sowohl
CDU/CSU als auch die Oppositionspar-
teien in ihre Parteiprogramme. Beim
Wohngeld handelt es sich um ein
treffsicheres und zielgenaues Instru-
ment, damit Menschen mit niedrige-
rem Einkommen angemessen wohnen
können. Eingang in den Koalitions-
vertrag fand die begrüßenswerte Aus-
sage, dass die Leistungen des Wohn-
geldes weiter verbessert werden
sollen, indem Leistungshöhe und Miet-
höchstbeträge an die Bestandsmieten-
und Einkommensentwicklung ange-
passt werden. Völlig unverständlich ist,
dass dieses Versprechen im neuen
Bundeshaushalt nicht gehalten wird.
Dringend notwendig wäre angesichts
der weiterhin stark steigenden Ener-
giepreise sogar zusätzlich eine Wieder-
einführung des Heizkostenzuschusses
beim Wohngeld, wie es sowohl die
Wohnungswirtschaft als auch die SPD
im Wahlkampf gefordert hatten. Denn
gerade in der kalten Jahreszeit treffen
die Heizkosten einkommensschwache
Haushalte besonders hart. Der GdW
schlägt vor, alternativ über einen
höheren Wohngeldzuschuss bei ener-
getisch sanierten Wohnungen nachzu-
denken. So würden auch Menschen
mit niedrigerem Einkommen von der
Energiewende und energetisch sanier-
ten Wohnungen profitieren können.
Mietpreisbremse
Im Zuge der Anfang 2013 zunehmen-
den Medienberichterstattung über
steigende Mieten und Wohnungsnot
setzte die SPD beim heiß diskutierten
Thema Mietrecht bereits Ende Februar
2013 auf Angriff und brachte im Rah-
men ihrer Vorschläge zum bezahlbaren
Wohnen unter anderem die Begren-
zung von Mietsteigerungen ins Spiel.
Neben dem SPD-Wahlprogramm fand
der Vorschlag auch Eingang in den
Programmentwurf von BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN. Wahlkampfgetöse mit
Folgen: Wider Erwarten erhob wenig
später auch die Union die Forderung
nach einer Mietpreisbegrenzung in
ihrem Regierungsprogramm. Ein deut-
licher Kurswechsel, hatten CDU und
CSU doch bis dato jegliche Mietbe-
grenzungen abgelehnt. DIE LINKE for-
derte gar, dass Kommunen Höchstmie-
ten festlegen dürfen und Mieterhö-
hungen bei Neuvermietung generell
unzulässig sind. Allein die FDP sah in
einer Mietpreisbremse keinen Sinn
und entsprach damit als einzige der
Position der Wohnungswirtschaft.
Mietpreisbremsen – auch die nun
geplante Begrenzung der Wiederver-
mietungsmieten in Gemeinden und
Städten mit angespannten Wohnungs-
märkten auf maximal 10 Prozent ober-
halb der ortsüblichen Vergleichsmiete
– sind aus Sicht der Wohnungswirt-
schaft völlig kontraproduktiv. Sie füh-
ren grundsätzlich nicht dazu, dass
Wohnen bezahlbarer wird. Wie der
GdW über das Jahr 2013 hinweg ein-
gehend betonte, doktern Mietende-
ckel lediglich am Symptom herum,
lösen aber das eigentliche Problem
nicht. Im Gegenteil: Es wird nach hin-
ten verschoben und dadurch weiter
verschärft, weil der Neubau durch
Mietendeckel ausgebremst wird und
der steigenden Nachfrage nicht mehr
hinterherkommen kann.
Erreicht hat die Wohnungswirtschaft
jedoch eine Entschärfung des ur-
sprünglichen Vorschlags: Die nun im
Koalitionsvertrag enthaltene Decke-
lung bezieht sich nur auf bereits beste-
hende Wohnungen, nicht aber auf
neu gebaute Wohnungen.
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