Vermögensteuer und die sich daraus
ergebende Substanzbesteuerung aber
kategorisch ab. Da das (Betriebs-)Ver-
mögen der Wohnungsunternehmen
zu fast 90 Prozent aus Grundbesitz –
also den Wohnungsbeständen – be-
steht, wäre unter der Annahme einer
Bewertung der Grundstücke und Ge-
bäude mit dem Verkehrswert und
einem Vermögensteuersatz von einem
Prozent nach Schätzungen des GdW
auf die Wohnungsunternehmen eine
jährliche Belastung von bis zu einer
Milliarde Euro zugekommen. Dies
hätte circa einem Zehntel der derzeit
laufenden Investitionen von rund 10
Milliarden Euro jährlich entsprochen.
Der Widerstand der Wohnungswirt-
schaft führte zum Erfolg: Die Wieder-
einführung der Vermögensteuer, wie
sie auch DIE LINKE verschärft forderte,
und die erheblichen negativen ge-
samtwirtschaftlichen Auswirkungen,
wurden verhindert.
Energieeffizienz-Pläne
Bei den Plänen der Wahlkampf-Par-
teien zum Thema Energieeinsparung
kündigten sich im Verlauf des vergan-
genen Jahres einige "dicke Brocken"
für die Wohnungswirtschaft an.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte
beispielsweise im Klimaschutzgesetz
ein verbindliches Ziel, eine Erhöhung
der Sanierungsquote auf drei Prozent
sowie eine Absenkung der Moderni-
sierungsumlage von 11 auf neun Pro-
zent bei gleichzeitiger Beschränkung
auf die energetische Sanierung sowie
den altersgerechten Umbau. DIE LINKE
setzte sich gar für die unverhältnismä-
ßige Reduzierung der Umlage auf nur
noch fünf Prozent ein. CDU und CSU
forderten, den Energieverbrauch bis
2020 um 20 Prozent und Stromver-
brauch um mindestens 10 Prozent in
Gebäuden zu vermindern.
Der GdW betonte im Verlauf des
Wahlkampfes, dass eine sehr hohe ver-
bindliche Sanierungsquote jegliches
wirtschaftliches Handeln der Woh-
nungswirtschaft untergraben würde
und trotz Förderung und Planungs-
sicherheit nicht leistbar wäre. Die ener-
getische Sanierung von Wohngebäu-
den muss wirtschaftlich tragbar und
sozial verträglich gestaltbar bleiben,
sonst werden die Wohnungsunterneh-
men sie nicht mehr durchführen kön-
nen. Bisher haben sich Freiwilligkeit
und Flexibilität in den Maßnahmen
bestens bewährt – nicht umsonst
haben die deutschen Wohnungsunter-
nehmen im europäischen Vergleich
bereits seit Jahren eine Spitzenposition
in Bezug auf das bereits erreichte Ener-
gieeffizienz-Niveau inne. Auch in
Deutschland ist die GdW-Wohnungs-
wirtschaft dem Markt bei der energeti-
schen Sanierung um sieben Jahre
voraus. Erst im Jahr 2019 wird der
Gesamtmarkt energetisch das erreicht
haben, was bei den Beständen der
GdW-Unternehmen im Durchschnitt
bereits heute Realität ist. Die Woh-
nungswirtschaft begrüßte daher die
entsprechende Forderung der FDP,
keine Zwangsmaßnahmen zu verord-
nen, sondern auf ein Anreizsystem zu
setzen. Die Energiewende im Gebäu-
debereich ist nur zu schaffen, wenn
die Unternehmen unter der Maßgabe
der Wirtschaftlichkeit handeln können.
Hier sind die KfW-Programme zentrale
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Anreize sowohl für den Wohnungsbau
als auch die Gebäudesanierung.
Positives Signal für die Wohnungswirt-
schaft: SPD, LINKE und Grüne kündig-
ten an, die Programme aufstocken
bzw. weiterentwickeln zu wollen – die
Union versprach Planungssicherheit.
Im Koalitionsvertrag stellt sich das Ver-
hältnis von Ansprüchen an die Ener-
gieeffizienz von Wohngebäuden und
der dafür vorgesehenen Förderung
jedoch als schwer umsetzbar dar. Um
die Klimaziele der Bundesregierung
zu erreichen, wird es nicht ausreichen,
lediglich das KfW-Programm zur
energetischen Gebäudesanierung auf-
zustocken, zu verstetigen und zu ver-
einfachen. Der GdW begrüßt daher
ausdrücklich, dass für die CO
2
-Gebäu-
desanierung im neuen Bundeshaushalt
erneut 1,5 Mrd. Euro bereit gestellt
werden. Für ein Zuschussprogramm
für Privateigentümer zur energetischen
Gebäudesanierung werden neue Pro-
grammittel aus dem Energie- und Kli-
mafonds (EKF) in Höhe von 300 Mio.
Euro zur Verfügung gestellt. Erfreulich
ist ebenfalls, dass es für die energeti-
sche Stadtsanierung wieder zusätzli-
che Mittel in Höhe von rund 50 Mio.
Euro geben wird. Der GdW appelliert
an die Bundesregierung, dass im CO
2
-
Gebäudesanierungsprogramm der
KfW – wie im Koalitionsvertrag festge-
schrieben – bei zusätzlichen Maßnah-
men zum altersgerechten und
barrierefreien Umbauen ein Förderbo-
nus verankert wird. Diese dringend
notwendigen Maßnahmen muss die
Große Koalition nun in die Tat umset-
zen, wenn sie es mit funktionierenden
Wohnquartieren für Jung und Alt ernst
nimmt.
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