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Management
_Recruiting
Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
„Eine deutsche Bescheinigung ist der
Schlüssel“, beschreibt Andreas Oehme,
Geschäftsführer des Westdeutschen
Handwerkskammertags (WHKT) in
Düsseldorf, den Fortschritt durch die
Feststellung der Gleichwertigkeit. „Der
Bescheid ist ein Transparenzinstru-
ment.“ Allerdings eines, das nicht über-
strapaziert werden darf, meint Oehme,
der das WHKT-Kompetenzzentrum zur
Anerkennung von Qualifikationen lei-
tet: „Der Vergleich mit dem jeweils
heute gültigen Berufsabschluss bildet
die Grundlage. Es werden neben dem
ausländischen Berufsabschluss Weiter-
bildungen sowie Berufserfahrungen be-
wertet, wenn sie belegt werden können.
Es wird nicht praktisch getestet, ob An-
tragstellende die beruflichen Tätigkeiten
auch tatsächlich bewältigen.“ Eine Stich-
tagsprüfung muss jedes Unternehmen
selbst vornehmen.
Internationale Mitarbeiter binden
„Das Gesetz zur Anerkennung auslän-
discher Berufsabschlüsse war überfäl-
lig“, sagt auch Sehnaz Özden, „wenn
auch nicht unbedingt für uns, denn als
internationaler Automobilzulieferer re-
krutieren wir bereits seit mehreren Jah-
ren auf dem globalen Arbeitsmarkt.“ Die
Continental-Leiterin für Personalmarke-
ting und Rekrutierung steuert ein Team
von 17 Mitarbeitern in der Konzern-
zentrale in Hannover. Rund 50 weitere
Personalmanager sind weltweit an den
Standorten im Recruiting aktiv, etwa auf
150 Hochschul-Events, darunter Karrie-
remessen in China, Brasilien, Rumänien
oder Indien. Außerdem organisiert das
internationale Team rund 700 Fachver-
anstaltungen.
In den ausländischenWerken und Nie-
derlassungen ähnelt das Personalmar-
keting dem in Deutschland: Professoren
und ihre besten Studierenden werden
eingeladen, Continental-Lehrbeauftrag-
te tragen die Praxis in die Unis, Prak-
tikanten schnuppern ins Unternehmen
und akademische Abschlussarbeiten
werden unterstützt. Ein Erfolgsmodell:
„Die Verweildauer ist überdurchschnitt-
lich hoch, viele der Ingenieure können
wir an uns binden“, sagt die Continen-
tal-Frau. „Dabei führen nicht alle Wege
über Deutschland.“ Von der Technischen
Universität Prag kann es jemanden nach
Brasilien verschlagen wie einen anderen
von der Universität Delhi nach China.
Die Konzernsprache ist Englisch, aber
der Technologiekonzern unterstützt die
Mitarbeiter, die jeweilige Landessprache
schnell zu lernen. Das Sprachengewirr
der ausländischen Bewerber ist genau
das, was für Unternehmen mit vorwie-
gend deutschen Kunden zum Problem
werden kann. „Intern kommt man mit
Englisch weiter“, sagt Eva Neuberger.
„Aber für den Telefon- und E-Mail-Kon-
takt sind Deutschkenntnisse unbedingt
notwendig.“ CAS Software zahlt deshalb
Intensivkurse. Das Anerkennungsgesetz
prüft die Deutschkenntnisse nicht.
Für die Firmenkultur der Konzerne
Continental und Ziehl-Abegg sowie des
Mittelständlers CAS Software, die den
Blick über die Grenzen scharf stellen,
aber gleichzeitig stark auf Teampassung
setzen, erleichtert jetzt ein noch jün-
geres Gesetz das Rekrutieren interna-
tionaler Fachleute: Die Umsetzung der
EU-Hochqualifizierten-Richtlinie, die
am 1. August in Kraft trat. Hochschul-
absolventen aus Nicht-EU-Staaten erhal-
ten eine „Blaue Karte“, wenn sie einen
Arbeitsvertrag in Deutschland vorlegen
und mehr als 44.800 Euro verdienen –
bei Ingenieuren und Ärzten sind es sogar
nur 35.000 Euro. Nach 21 Monaten wird
die Aufenthaltserlaubnis entfristet – bei
entsprechenden Deutschkenntnissen.
Akademiker aus diesen Drittstaaten,
die in Deutschland ihren Abschluss ma-
chen, haben nun länger Zeit, hier einen
adäquaten Job zu finden: 18 Monate. Da-
mit kommen neben den EU-Bewerbern,
die sich ohnehin in Deutschland nieder-
lassen können, nun Tausende von po-
tenziellen Fachkräften hinzu, die dem
verspürten Mangel abhelfen können.
Ruth Lemmer
ist freie Journalistin in
Düsseldorf.
Personaler können sich auf verschiedenen Internet-Portalen über die Bewertung
ausländischer Bewerbungen informieren. Wir bieten einen Überblick.
Das BMWI-Informationsportal über ausländische Berufsqualifikationen richtet sich an
Arbeitgeber und Entscheidungsträger.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und das Netzwerk Integration durch Qualifi-
zierung (IQ) beschreiben das Reglement zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüs-
se und richten sich damit an Bewerber für den deutschen Arbeitsmarkt, die einreisen
wollen oder bereits in Deutschland leben.
IW Köln und RKW geben als Partner des BMWI kleinen und mittleren Unternehmen Tipps
für Fachkräftesuche und -bindung.
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der BA unterstützt Unternehmen bei der Su-
che qualifizierter Mitarbeiter im Ausland, etwa durch die Organisation von Firmenreisen
zu Karrieremessen in Griechenland.
Attraktiv für Arbeitgeber
Praxisbeispiel
Weblinks
Fachbeitrag
Ausländische Arbeitnehmer im
Unternehmen (HI580877)
Die Arbeitshilfe finden Sie im Haufe
Personal Office (HPO). Internetzugriff:
ARBEITSHILFE
HPO