Seite 41 - personalmagazin_2012_05

Basic HTML-Version

41
ORGANISATION
05 / 12 personalmagazin
ENTSENDUNG
sendungen (ein bis fünf Jahre) stehen im
Mittelpunkt, verschiedentlich werden in
diesen Guidelines aber zusätzlich auch
Regelungen für kurzzeitige Einsätze oder
für die endgültige Übernahme des Ent-
sandten durch die Auslandsgesellschaft
angesprochen. Stets geht es darum,
Verantwortlichkeiten für die Vorberei-
tung des Transfers ins Gastland, die
Betreuung „vor Ort“ und das Reentry
ins Heimatland zu definieren;
Anreize zu schaffen, die einerseits
potenzielle Kandidaten für eine Aus-
landstätigkeit gewinnen, andererseits
aber ebenso bei den aktuellen Expatri-
ates Motivation und Bindung fördern;
demGleichbehandlungsgebot für Ent-
sandte in unterschiedlichen Ländern
Rechnung zu tragen;
die aus den Fürsorgepflichten des Un-
ternehmens resultierenden Service-
leistungen für Expatriates und ihre
Familien sicherzustellen;
mit der Gesamtheit der Entsendungs-
regelungen Kosteneffizienz und Ver-
waltungserleichterung zu erreichen.
ImFolgendenwird gezeigt, wie die an der
Studie teilnehmenden Unternehmen die
vier Tatbestände „Vorbereitung“, „Ausbil-
dung mitreisender Kinder“, „Regelungen
für Heimaturlaube“ und „Wiedereinglie-
derung im Stammland“geregelt haben.
Look-and-see-Trips zur Vorbereitung
Jeder Auslandseinsatz bedarf der gründ-
lichen Vorbereitung. Wird diese ver-
nachlässigt, kann sich dies „vor Ort“
negativ auswirken, zum Beispiel durch
unzureichende Effizienz und Unzufrie-
denheit des Expatriates. Es können sich
Konflikte häufen, ja, es kann sogar zum
vorzeitigen Abbruch des Auslandsauf-
enthalts kommen. Den entsendenden
Unternehmen ist diese Problematik na-
türlich bewusst, sie versuchen, bereits
vor dem Start mit verschiedenen Maß-
nahmen gegenzusteuern: So weisen die
Entsendungsrichtlinien von 31 Firmen
auf vorgeschaltete „Look-and-see-Trips“
hin, die dem zukünftigen Expatriate, in
28 Fällen auch begleitenden Partnern
sowie in zehn Fällen selbst begleitenden
Kindern, einen Einblick in die zukünf-
tigen Lebens- und Arbeitsbedingungen,
die Schul- und Wohnsituation bieten
sollen. Ansonsten werden in 33 Ent-
sendungsrichtlinien gründliche medizi-
nische Untersuchungen vorgesehen, in
zwei Fällen wird eine Aktualisierung des
Testaments empfohlen. Es verwundert
kaum, dass 34 Texte ein einschlägiges
vorbereitendes Sprachtraining anspre-
chen, 31Firmenerwähnen interkulturelle
Trainingsmaßnahmen. Neuerdings wird
zudem vereinzelt auf unterschiedlich
ausgerichtete Sicherheitstrainings hin-
gewiesen.
Ausbildung der mitreisenden Kinder
Entsendende Unternehmen und Expa-
triates samt Partner betonen unisono,
dass die Entwicklung und Ausbildung
begleitender Kinder so gefördert werden
müsse, dass diese sich nach der Rück-
kehr wieder problemlos in das heimatli-
che Bildungssystem integrieren können.
Von den betrachteten 38 Unternehmen
kümmern sich 30 bereits um die früh-
kindliche Betreuung, indem sie Kinder-
ÜBERBLICK
Was die Richtlinien regeln sollten
Der Überblick zeigt, welche Sachverhalte in den Entsenderichtlinien üblicherweise
geregelt werden sollten und an welche Einzelheiten dabei zu denken ist.
Auslandsvorbereitung des Expatriates und seiner Familie
Look-and-see-Trip, Sprachtraining, landeskulturelle Vorbereitung, Sicherheitstraining,
medizinische Untersuchungen
Transfer ins Einsatzland
Zurückgelassene Wohnung im Heimatland, Einlagerung des zurückgelassenen Hausrats,
Reisekosten, Transport des Hausrats, Umzugspauschalen, Haustiere
Wohnen im Einsatzland
Renovierungskosten, Ausstattungszuschuss, Mietzahlungen
Entgeltgestaltung im Auslandseinsatz
Grundgehalt, Auslands- und Lebenshaltungskostenzulagen, Steuerausgleich, Lohnfort-
zahlung im Krankheitsfall, Fortschreibung des Schattengehalts
Soziale Sicherung im Auslandseinsatz
Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, Kranken- und Unfallversicherung
Familie des Expatriates im Einsatzland
Unterstützung des Partners bei der Arbeitsplatzsuche und Weiterbildung, Ausbildung
der Kinder des Entsandten, Heimaturlaub
Kündigung des Auslandsvertrags
Kündigung durch den Arbeitgeber, Kündigung durch den Entsandten
Rückkehr des Entsandten
Reentry-Zusagen, Abwicklung des Transfers ins Heimatland, nachbereitende Maßnah-
men nach der Rückkehr aus dem Ausland
Kostensplitting unter den beteiligten Gesellschaften