Immobilienwirtschaft 12-1/2016 - page 14

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MARKT & POLITIK
I
FLÜCHTLINGSPROBLEMATIK
raum für Asylsuchende. Hamburg und
Bremen gehen dabei noch einen Schritt
weiter: Beide Bundesländer beschlossen
im Oktober Gesetze, die als Grundlage
für die Beschlagnahme von Immobilien
dienen sollen. „Die zuständige Behörde
kann zumZwecke der Unterbringung von
Flüchtlingen oder Asylbegehrenden zur
Abwehr von bevorstehendenGefahren für
Leib und Leben Grundstücke und Gebäu-
de sowie Teile davon sicherstellen“, heißt
es imHamburger Gesetz. In Bremen ist die
Regelung so formuliert, dass Grundstücke
und Immobilien vonweniger als 300Qua-
dratmeter Fläche ausgenommen sind.
POLIZEIGESETZE ALS GRUNDLAGE
Juristen
weisen allerdings darauf hin, dass es gar
keine neuen Gesetze braucht, um Immo-
bilien vorübergehend zu beschlagnahmen
oder sicherzustellen. Dafür reicht bereits
die polizeirechtliche Generalklausel, wie
sie in allen Polizei- und Sicherheitsge-
setzen der Länder verankert ist. Diese
Gesetze boten schon in der Vergan-
W
enn es nach dem Willen der Be-
zirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg geht, so
werden in Riehmers Hofgarten – einer
prachtvollen Gründerzeit-Wohnanlage
in Berlin-Kreuzberg – demnächst Flücht-
linge einziehen. Ende Oktober stimmten
die Freizeitparlamentarier mit großer
Mehrheit einem Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen zu, wonach das
Bezirksamt zu beauftragen sei, „Woh-
nungen, die bekanntermaßen und in grö-
ßerer Anzahl aus Spekulationsgründen
leer stehen, wie zum Beispiel und insbe-
sondere in Riehmers Hofgarten“, zur Un-
terbringung von Flüchtlingen zu nutzen.
Dies sei nötig, „um die Gefahr und das
Vorhandensein massenhafter Obdachlo-
sigkeit in der Stadt zu lindern“.
Auch wenn bis Redaktionsschluss
dieser Ausgabe noch keine Wohnungen
in Riehmers Hofgarten sichergestellt wa-
ren, wirft der Kreuzberger Beschluss doch
ein Schlaglicht auf die verzweifelte Suche
vieler Städte undGemeinden nachWohn-
Das Gespenst der Beschlagnahme
SUMMARY
»
Die Polizei- und Sicherheitsgesetze der Bundesländer
bieten die rechtliche Grundlage, Immobilien zu beschlagnahmen und darin
Flüchtlinge unterzubringen.
»
Hamburg und Bremen
haben darüber hinaus eigene Gesetze verabschiedet.
»
Beschlagnahmen
sind nur dann und
zeitlich befristet möglich, wenn die öffentliche Hand alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hat. Die Eigentümer müssen für die Nutzung entschädigt
werden.
»
Das Verwaltungsgericht Lüneburg
hat die Beschlagnahme eines ehemaligen Kinderheims für rechtswidrig erklärt.
Es wachsen die Begehrlich-
keiten, private Immobilien
auch zwangsweise für die
Flüchtlingsunterbringung zu
nutzen. Allerdings hält sich
die Zahl der Beschlagnah-
mungen bisher in Grenzen.
Ein Urteil lehnte in einem
besonderen Fall die Voraus-
setzungen ab.
Mit der wachsenden Flüchtlings-
zahl erhöht sich bei den Kom-
munen der Druck bei der Quar-
tiersuche. Als letzter Ausweg
ist die Beschlagnahme privater
Räumlichkeiten möglich.
»
Foto: fabiodevilla/shutterstock.com
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