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1|2015
MARKT UND MANAGEMENT
Zeit bis zum Bilanzstichtag fortentwickelt wird.
Soweit erforderlich, sind einzelne Entwicklungen
zu schätzen und nach demBilanzstichtag nur noch
zu überprüfen.
Beschleunigungspotenzial
Für Verbindlichkeiten, die in der Höhe und/oder der
Fälligkeit noch ungewiss sind, müssen Rückstellun-
gen im Rahmen des § 249 HGB gebildet werden.
Die Höhe der Rückstellungen bemisst sich an der
vernünftigen, kaufmännischen Schätzung unter
Berücksichtigung von Erfahrungen aus den ver-
gangenen Perioden. Ergänzend finden anerkannte
Schätzverfahren Anwendung. Je besser die Ver-
fahren, desto früher kann der Abschluss mit ver-
lässlichen Angaben fertig gestellt werden. In der
Praxis kommen Schätzverfahren beispielweise bei
den Posten „Noch nicht abgerechnete Betriebskos-
ten“ und den korrespondierenden „Bestandsver-
änderungen“ zum Einsatz. Die Erfassung offener
Aufträge und Bestellungen sowie die Vorerfassung
von Rechnungen in der IT, deren Bezahlung erst
im Folgejahr erfolgt, erleichtert die Aufwandsab-
grenzung. Löhne und Gehälter der vergangenen elf
Monate werden auf den verbleibenden zwölften
Monat hochgerechnet oder mit den tatsächlichen
Ist-Werten kurz vor demBilanzstichtag verbucht.
Für die Wertberichtigungen von Forderungen
sind ebenfalls kontinuierliche Arbeiten möglich.
Regelmäßige Kontoabstimmung spart am Ende
zeitintensives Suchen von Fehlern.
Prüfung durch den Abschlussprüfer
Die Jahresabschlussprüfung erfolgt in einer län-
geren, demAbschlussstichtag vorgelagerten und
einer kurzen nachgelagerten Phase. Eine zeitliche
Verlagerung wesentlicher Prüfungshandlungen
ist erforderlich und nach Gesetz auch möglich
(§ 320 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Schwerpunkte der
Prüfungstätigkeit verlagern sich zunehmend auf
die Systemprüfung. Der Umfang der Belegprü-
fung kann damit deutlich reduziert werden. Alle
Prüfungsschritte, die bereits in der Vorprüfung
erfolgen können, begünstigen den Fast Close. Es
bieten sich Sachverhalte an, die üblicherweise
bis zum Jahresultimo keinen größeren Verände-
rungen unterliegen: internes Kontrollsystem, Ri-
sikomanagement, Geschäftsprozesse, rechtliche
Verhältnisse, Bewertung des Anlagevermögens,
Rückstellungen, Beurteilung von Schätzvorgän-
gen sowie die Entwicklung des Geschäftsverlaufs,
der aus den Monats- und Quartalsberichten er-
sichtlich ist. Die Vorprüfungen finden in der Regel
(bei Abschlussstichtag 31. Dezember) in der zwei-
ten Jahreshälfte statt, eine Zeit, in der eine Reihe
von Wirtschaftsprüfern eine deutlich geringere
Auslastung und geringere Stundensätze haben.
Es können signifikant Prüfungskosten eingespart
werden.
Fazit
Die Immobilienwirtschaft bietet sich mit ihrem
konstanten Geschäftsmodell für die Erstellung
eines Fast-Close-Jahresabschlusses an. Er ist ein
Zeichen für ein gutes, straff organisiertes Rech-
nungswesen und eine gute Unternehmensorgani-
sation. Wesentliche Vorteile sind:
• Handlungsfreiräume für die Geschäftsführung
durch zeitnahe Informationen zur Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage,
• Qualitätsverbesserung des Rechnungswesens
durch die zwingend notwendige Qualitätsver-
besserung der Prozesse und Daten,
• bessere Aussagekraft bereits während des lau-
fenden Geschäftsjahres,
• deutliche Zeitersparnis beimErstellungsprozess
(70%),
• Einsparungen bei den Prüfungskosten,
• Stärkung des Vertrauens der Kapitalgeber und
der übrigen Stakeholder.
Der Fast-Close-Prozess wurde bei der KoWo Erfurt
vor sechs Jahren eingeführt und hat sich seitdem
bestens bewährt.
Wohnhaus der KoWo im Juri-Gagarin-Ring
mitten in der Erfurter Innenstadt
Quelle: KoWo
Deckblatt und unterschriebene Seiten des KoWo-Jahresabschlusses 2013
Quelle: KoWo
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