Seite 3 - haufe_steuertipps_2013

Basic HTML-Version

Haufe Steuerguide 2013
3
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
einmal mehr ist es 2012 zu Steuergesetzesänderungen gekommen.
Darüber hinaus sind wichtige neue Verwaltungsanweisungen ergangen
und höchst praxisrelevante finanzgerichtliche Entscheidungen veröf-
fentlicht worden. Das alles macht es nicht einfach, den Überblick über
die steuerlichen Änderungen für die Veranlagung 2012 zu bewahren.
Mit vielen Tipps und Hinweisenmöchtenwir Ihnen daher zeigen, welche
steuerlichen Erklärungspflichten mit Ihrer Tätigkeit als Autor bzw.
Journalist verbunden sind, worauf Sie in Ihrer Steuererklärung 2012
achten müssen und wo Sie Steuervorteile nutzen können.
Abgabefrist für die Einkommen- und Umsatzsteuererklärung 2012 ist
der 31.5.2013 (§ 149 Abs. 2 AO). Falls Sie Ihre Steuererklärungen durch
einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe anfertigen lassen,
wird die Frist allgemein bis zum 31.12.2013 verlängert. Aufgrund be-
gründeter Einzelanträge kann diese Frist bis zum 28.2.2014 verlängert
werden. Eine weitergehende Fristverlängerung kommt grundsätzlich
nicht in Betracht.
Grundsätzlich muss die Umsatzsteuererklärung 2012 in elektronischer
Form übermittelt werden (§ 18 Abs. 3 Satz 1 UStG). Das gilt auch für
die Einkommensteuererklärung, wenn sog. Gewinneinkünfte vorliegen
(§ 25 Abs. 4 Satz 1 EStG) sowie für die Anlage EÜR (§ 60 Abs. 4 Satz 1
EStDV). Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger
Härten auf eine Übermittlung durch Datenfernübertragung verzichten
(siehe § 18 Abs. 3 Satz 3 UStG, § 25 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 60 Abs. 4
Satz 2 EStDV i.V.m. § 150 Abs. 8 AO).
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Arbeiten mit dieser Broschüre.
Daniela Griesbaum
Fachredakteurin Steuern
Vorwort