Seite 13 - haufe_steuertipps_2013

Basic HTML-Version

Haufe Steuerguide 2013
13
Unterliegen Ihre Honorareinnahmen der Umsatzsteuer, müssen Sie beachten, dass die Abschreibungen
stets von den Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer vorgenommen werden. Die vom Lieferanten in
Rechnung gestellte Vorsteuer erhalten Sie ja vom Finanzamt zurück.
Beispiel:
Sie haben am 11.7.2012 einen ausschließlich beruflich genutzten Bücherschrank gekauft, dessen
voraussichtliche Nutzungsdauer 13 Jahre beträgt. Die Anschaffungskosten betragen 1.040 EUR zzgl.
19 % (= 197,60 EUR) Umsatzsteuer.
Fall 1:
Ihre Honorareinnahmen unterliegen der Umsatzsteuer. Folge: Die abzugsfähige lineare Jahres-AfA
beträgt 1.040 EUR : 13 = 80 EUR. Für das Jahr 2012 steht Ihnen nur 6/12 der Jahres-AfA zu, also 40
EUR. Diesen Betrag tragen Sie in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2012 als Betriebsausgabe ein.
Fall 2:
Ihre Honorareinnahmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer
von 197,60 EUR gehört mit zur Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Da die Anschaffungs-
kosten in diesem Fall 1.040 EUR + 197,60 EUR = 1.237,60 EUR betragen, beläuft sich die AfA auf
1.237,60 EUR : 13 = 95,20 EUR jährlich. Für 2012 können Sie nur 6/12 der Jahres-AfA, also 47,60
EUR als Betriebsausgabe abziehen. Diesen Betrag tragen Sie in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
2012 als Betriebsausgabe ein.
Degressive AfA:
Bei der degressiven AfA nach § 7 Abs. 2 EStG wird ein jährlich gleichbleibender Pro-
zentsatz auf die Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr und auf den Restbuchwert der Folgejahre
angewendet. Dadurch wird erreicht, dass die AfA im Erstjahr am höchsten und in den Folgejahren
niedriger ist. Der gleichbleibende Prozentsatz hängt von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ab
– er ist der Höhe nach begrenzt. Der Höchstsatz der degressiven AfA beträgt für Anschaffungen nach
dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2011 das 2,5-Fache des linearen AfA-Satzes, jedoch maximal 25 %.
Wichtig:
Prinzipiell ist man an die einmal gewählte Abschreibungsmethode gebunden. Da jedoch bei
der degressiven Abschreibung der Abschreibungsbetrag von Jahr zu Jahr kleiner wird, dürfen Sie von
der degressiven zur linearen AfA wechseln. Das ist ab dem Zeitpunkt zu empfehlen ist, ab dem die
lineare AfA höher ist als die degressive AfA.
AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums:
Zur Vereinfachung und Vermeidung von Streitigkeiten
hat das Bundesfinanzministerium (BMF) amtliche AfA-Tabellen herausgegeben. Dort ist die Nutzungs-
dauer für eine Vielzahl vonWirtschaftsgütern festgelegt. Die Tabellen beziehen sich auf neue Gegenstän-
de. Bei gebrauchten Gegenständen müssen Sie die kürzere voraussichtliche Nutzungsdauer schätzen.
Die Abschreibungstabelle „für allgemein verwendbare Anlagegüter“ sieht für neue Wirtschaftsgüter
folgende Nutzungsdauern vor (BMF, Schreiben v. 15.12.2000, BStBl 2000 I S. 1532):