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personalmagazin 01 / 15
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RECHT
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NEWS
Freibetrag statt Freigrenze
D
em Durcheinander bei der Abrechnung von Betriebsveranstaltungen
ist zuletzt ein neues Kapitel hinzugefügt worden. So hat der Bundestag
neue Regeln ab 2015 im sogenannten Zollkodex-Anpassungsgesetz
beschlossen. Allerdings las sich der Gesetzesbeschluss anders, als noch der
zuvor bekannte Entwurf. Kurzfristig wurde statt der ursprünglich geplan-
ten Erhöhung der Freigrenze auf 150 Euro ein 110-Euro-Freibetrag eingefügt
und beschlossen. Bislang waren zwei Veranstaltungen jährlich bis zu einer
Freigrenze von 110 Euro steuerfrei. Bei deren Überschreiten war die gesamte
Veranstaltung steuerpflichtig. Nun also die Änderung der Freigrenze in einen
110-Euro-Freibetrag. Als Folge fallen weniger Steuern beimÜberschreiten der
Grenze an. Im Gegenzug sollen künftig alle Zusatzkosten rund um die Feier
einbezogen werden.
Familienpflegezeit
Der Bundestag hat Anfang Dezember das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ver-
abschiedet. Kurz zuvor wurde der Geltungsbereich noch angepasst. Statt in Unternehmen ab 15 Mitarbeiter, können künftig Beschäftigte in
Unternehmen ab 35 Mitarbeiter einen Anspruch auf Familienpflegezeit geltend machen.
SV-Werte
Der Bundesrat hat die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2015 verabschiedet. Ab Januar erhöhen sich Bezugsgröße,
Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenzen. Eine Übersicht können Sie auf unserem Online-Portal kostenlos herunterladen.
Rentenbeitragssatz
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen zum 1. Januar 2015 weniger in die Rentenkasse einzahlen. Der Renten-
beitragssatz sinkt laut einer Verordnung um 0,2 Punkte auf 18,7 Prozent. Auch Minijobber profitieren davon: Der volle Schutz in der Renten-
versicherung wird dadurch noch günstiger.
Mindestlohn
Das Bundesfinanzministerium hat zwei Verordnungen erlassen, die Pflichten für Arbeitgeber aus dem Mindestlohngesetz
zur Aufzeichnung der Arbeitszeit sowie zur Meldepflicht im Detail festlegen. Zudem sollen dadurch Kontrollen effizienter gestalten werden.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n t e rg r ünde +++ t äg l i c h un t e r
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Fall „Bollacke“ beendet
NACHVERHANDELT
Erneut hatte eine Entscheidung des
EuGH das deutsche Urlaubsrecht durch-
einander gewirbelt. Mitte Juni hatten
die Luxemburger Richter in einem
vielbeachteten Urteil entschieden: Auch
wenn das Arbeitsverhältnis durch den
Tod des Arbeitnehmers endet, geht der
Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub
nicht ohne Begründung eines Abgel-
tungsanspruchs unter. Dies hatte das
BAG bis dahin anders gesehen. War ein
Arbeitnehmer verstorben und endete
dadurch das Arbeitsverhältnis, so war
auch der Urlaubsanspruch des Mitar-
beiters verwirkt. Eine Wandlung des
Urlaubsanspruchs als höchstpersönlicher
Anspruch in einen Abgeltungsanspruch
war nach dem Tod nicht möglich, der
nicht angetretene Urlaub regelmäßig
verfallen. Den EuGH angefragt hatte
damals das LAG Hamm. Nun, nachdem
die Luxemburger Richter ihre Meinung
mitgeteilt hatten, verhandelten die
Parteien erneut in Hamm über die 140
offenen Urlaubstage – und einigten
sich letztlich gütlich. Details sind nicht
bekannt, jedoch dürfte der Umweg über
Luxemburg für den Arbeitgeber wohl
teuer geworden sein.
Weihnachtsfeiern:
Künftig gilt ein Frei­
betrag bei Betriebs­
veranstaltungen.
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