Seite 3 - personalmagazin_2015_03

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seit Anfang des Jahres gilt der Mindestlohn, doch der Streit darum
geht weiter. Die Arbeitgeberverbände beklagen ein Bürokratiemonster,
wollen die Anforderungen an die Dokumentation der Arbeitszeiten
lockern. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vermutet darin einen
Angriff auf „eine der größten Sozialreformen“, wie sie ihr Gesetz ein-
ordnet. Nur mit Kontrollen – und nur dafür braucht man die Dokumen-
tation der Arbeitszeiten – lasse sich verhindern, dass der Mindestlohn
umgangen wird. Doch die
Ministerin irrt an dieser
Stelle. Die übergroße Mehr-
heit der Arbeitgeber setzt
den Mindestlohn um – weil
sie sich selbstverständlich
an geltendes Recht halten.
Für sie bedarf es keiner
Drohkulisse aus bewaff-
neten Zollbeamten, die die
Lohnbüros nach präzisen
Arbeitszeitnachweisen
durchforsten. Zumal es
Dokumentationspflichten
zur Arbeitszeit im Nachweis-
oder Arbeitszeitgesetz schon lange gibt, wie Sie ab Seite 22 lesen.
Durch die Mindestlohnkontrollen erhalten Aufzeichnungspflichten
neue Brisanz. Ob der Mindestlohn zu einer Erfolgsgeschichte wird,
entscheidet sich jedoch nicht an der Frage der Kontrollen, sondern an
der Akzeptanz bei den Arbeitgebern. Diese erreicht Frau Nahles nicht
mit zusätzlichem Aufwand in Unternehmen – gerade für Mitarbeiter,
die erheblich mehr als 8,50 Euro pro Stunde verdienen. Das hat die Ar-
beitsministerin offenbar erkannt und für den Sommer die Überprüfung
der Dokumentationspflichten angekündigt.
Ihr
3
EDITORIAL
03 / 15 personalmagazin
Liebe Leserinnen und Leser,
„Der Erfolg
des Min-
destlohns
wird sich
nicht an der
Frage effizienter Kontrol-
len entscheiden, sondern
an der Akzeptanz bei den
Arbeitgebern.“
Reiner Straub, Herausgeber
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