Seite 58 - personalmagazin_2014_09

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RECHT
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NEWS
Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
Guter Rat kostet: Der
Streitwertkatalog enthält
die Anwaltskosten.
personalmagazin 09 / 14
Was kostet der Rechtsanwalt
beim Arbeitsgericht?
D
ie Ausgaben für eine rechtliche Vertretung vor Gericht hängen imWe-
sentlichen davon ab, welchen Streitwert die Angelegenheit hat. Wird
um Geld gestritten, ist dies der jeweilige Betrag, um den es im Prozess
geht. In arbeitsgerichtlichen Verfahren sind die Beteiligten allerdings sehr
oft mit Feststellungsstreitigkeiten befasst, bei denen vordergründig keine
bestimmte Summe erstritten wird. Wie aber lässt sich ermitteln, wie hoch der
Streitwert bei Verfahren ist, in denen es um Abmahnungen, Zeugnisse oder
um die Festlegung von Arbeitszeiten geht? Da man sich hierüber wiederum
trefflich streiten könnte, haben sich die Landesarbeitsgerichte auf einen ak-
tualisierten „Streitwertkatalog“ geeinigt, in dem zum Beispiel für einen Streit
um eine Abmahnung ein Monatsgehalt als Streitwertsumme auftaucht. Wird
um mehrere Abmahnungen gestritten, soll sich dagegen der Streitwert pro
Abmahnung nur noch um ein Drittel eines Monatsgehalts erhöhen.
Nicht geklärt
Wem das Zahngold eines Verstorbenen gehört, mit dieser Rechtsfrage ist aktuell das Bundesarbeitsgericht (Az. 8 AZR
655/13) beschäftigt. Eine Entscheidung dazu ist für den 21. August 2014 angekündigt.
Nicht verboten
Wenn Beamte im Ruhestand einer Tätigkeit nachgehen, so ist daran zunächst nichts auszusetzen, auch wenn sie damit
in Konkurrenz zu ihren früheren Dienstherrn treten (BVerwG, Urteil vom 26.6.2014, Az. 2 C 23.13). Die Untersagung der Erwerbstätigkeit von
Ruhestandsbeamten sei nur zulässig, wenn eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen zu befürchten sei, erklärten die Richter.
Nicht versichert
Wenn Betriebsausflüge nicht für alle konzipiert sind, sondern nur einer kleinen Gruppe von Mitarbeitern vorbehalten,
besteht kein Unfallversicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft (Hessisches LSG, Urteil vom 29.4.2014, Az. L 3 U 125/13) .
Mehr eingenommen
Die Einnahmen bei der Lohnsteier sind es, die einen Großteil der derzeitigen Steuermehreinnahmen ausma-
chen. Diese stiegen im April 2014 um 5,7 Prozent und bescherten dem Fiskus eine Monatseinnahme von 13,5 Milliarden Euro.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n t e rg r ünde +++ t äg l i c h un t e r
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Exterritorialer Gesetzestrick
NACHGELESEN
Einen Job in Deutschland haben, aber
sich dennoch auf ausländischem Boden
befinden. Dieser Konstruktion unter-
liegen die Personen, die hierzulande
in Botschaften arbeiten. Das entbindet
den Arbeitgeber zwar nicht von seinen
Abgabenpflichten in der Sozialversiche-
rung, eine gerichtliche Durchsetzung
ist für die Sozialversicherungsbehörden
jedoch nicht möglich, da die Zuständig-
keit der deutschen Gerichte an der Ein-
gangstür der ausländischen Vertretung
endet. Wie hat der deutsche Gesetzge-
ber dieses Problem gelöst, um auch für
den Fall, dass ein ausländischer Staat
zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig
wird, auf der sicheren Seite zu sein?
Durch die Abwälzung des Zahlungsrisi-
kos auf den Mitarbeiter. Dieser ist nach
§ 28 m SGB IV dann direkter Schuldner
des Gesamtsozialversicherungsbeitrags,
wenn vom ausländischem Arbeitgeber
kein Geld fließt.