Seite 44 - personalmagazin_2014_09

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ORGANISATION
_VERSORGUNGSSYSTEME
personalmagazin 09 / 14
Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
Informationsveranstaltungen, E-Mails,
Aushänge oder Plakate an Informati-
onspunkten, Kurzvideos und Ähnliches.
Den inhaltlichen Aufbau, die Gestaltung
und den Druck dieser Medien über-
nimmt der Dienstleis­ter im Rahmen des
Mandatsvertrags. Sehr hilfreich vor den
Vertragsverhandlungen mit dem Versi-
cherer kann auch sein, über eine Mitar-
beiterumfrage ein klares Meinungsbild
aus dem Unternehmen einzuholen. Auf
diese Weise lässt sich der konkrete Be-
darf im Unternehmen aus Mitarbeiter-
sicht erkennen.
Als Fazit lässt sich also festhalten: Wer
künftig im zunehmend umkämpften Ar-
beitnehmermarkt die geeigneten Fach-
kräfte für sein Unternehmen gewinnen,
binden und entwickeln möchte, inves-
tiert in kleinen Schritten, aber dennoch
weitsichtig in wirkungsvolle Personal-
instrumente, um letztlich jederzeit über
ausreichende Ressourcen zu verfügen.
Denn nur so kann gewährleistet sein,
dass die Umsatz- und Unternehmenszie-
le erreichbar bleiben. Betriebliche Zu-
satzversicherungen sind hier eine gute
Chance, Rückhalt und Sicherheit für den
Arbeitnehmer aufzubauen, was wieder-
um den Arbeitgeber attraktiver machen
und Vertrauen schaffen kann. Richtig
aufgesetzt, egal ob als Gesamtkonzept
oder Einzellösung, können betriebliche
Benefits eine „Win-Win“-Situation für
Mitarbeiter, Management, Betriebsrat
und Gesellschafter erzeugen.
ROLAND KUHNERT
ist
Geschäftsführer von BBselect,
Betriebliche Benefits GmbH
& Co. KG.
Eine betriebliche Krankenversicherung kann
der Arbeitgeber für alle oder einen Teil
seiner Mitarbeiter abschließen. Finanziert
werden die Beiträge wie bei der bAV von
Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite oder
als Mischform.
Umfang des Aufwands
Der Aufwand für Unternehmen hält sich in
Grenzen, da sie ihre Mitarbeiter über Listen
anmelden können und in die Leistungs-
abwicklung zwischen Versicherer und
Mitarbeiter nicht eingebunden sind. Durch
die Kollektivbildung werden einheitliche
Beiträge errechnet. Auch das Sammelinkas-
soverfahren hilft, den Aufwand gering zu
halten.
Steuerliche Behandlung der Beiträge
Die Beiträge sowie mögliche Nebenkos-
ten sind den Personalkosten als volle
Betriebsausgaben zuzurechnen. Für den
Arbeitnehmer gelten die Beiträge steuerlich
als Barlohn und werden damit wie eine
Lohnerhöhung betrachtet. Unter bestimm-
ten Voraussetzungen ist es jedoch möglich,
eine recht aufwendige Pauschalversteue-
rung nach § 40 EStG beim Betriebsstätten-
finanzamt zu beantragen. Die Sozialversi-
cherungsabgaben für den Beitragsanteil
sind lediglich noch zusätzlich zur Pauschal-
versteuerung abzuführen. Eine verbindliche
Beratung dazu kann allerdings nur eine
steuerfachkundige Person erbringen.
Vertragliche Umsetzung im Betrieb
Grundsätzlich sollte eine Betriebsverein-
barung abgeschlossen werden. Existiert
kein Betriebsrat, können Unternehmen die
betriebliche Krankenversicherung durch ihr
Weisungsrecht einführen.
Versicherungsinhalte
Unternehmen können in der Regel aus
verschiedenen Gesundheitsbausteinen
individuelle Leistungspakete für ihre Mitar-
beiter schnüren. Dazu gehören zum Beispiel
Vorsorge, Sehhilfen, Zahnersatz, stationäre
Leistungen, Auslandsreise oder Krankenta-
gegeld.
Gruppe der Versicherten
Grundsätzlich können alle gesetzlich ver-
sicherten Mitarbeiter über die betriebliche
Privatpatientenstatus vom Arbeitgeber
BETRIEBLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Betriebliche Krankenversicherungen sind neu unter den betrieblichen Versorgungssyste-
men. Michael Haas fasst das Wichtigste, was Personaler dazu wissen sollten, zusammen.
Krankenversicherung versichert werden, die
in einem abhängigen Beschäftigungsverhält-
nis angestellt sind. Unternehmen können je-
doch auch nur einzelne Gruppen obligatorisch
absichern. Dazu müssen unter Beachtung
des Allgemeinen Gleichbehandlungsgeset-
zes objektive Personengruppen anhand der
Unternehmensstruktur gebildet werden.
Familienmitglieder können sich in der
Regel mit Gesundheitsprüfung ebenfalls
absichern. Der Arbeitgeber entscheidet bei
Vertragsbeginn, ob auch den Angehörigen
Zugang zu den gleichen vergünstigten
Produkten gewährt werden soll.
Arbeitsunfähigkeit oder -beendigung
Bei längerer Krankheit, Elternzeit oder
Pflegezeit können Unternehmen über eine
Beitragsbefreiung sicherstellen, dass der
Versicherungsschutz weiterbesteht, auch
wenn die Lohnzahlung entfällt.
Für Mitarbeiter, die zum Beispiel durch
Arbeitsplatzwechsel oder Renteneintritt
ausscheiden, können Unternehmen ein
Weiterversicherungsrecht im bisher ver-
sicherten Leistungsumfang ohne Gesund-
heitsprüfung vereinbaren.
MICHAEL HAAS
ist Leiter Exklusiv­
organisation und
betriebliche Kranken-
versorgung der Axa
Krankenversicherung.