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Recht
_rechtsprechung
personalmagazin 02 / 14
W
elcher Senat des BAG
wird dieses Mal das Ren-
nen machen? Das war
eine spannende Frage
im Zusammenhang mit unserem all-
jährlichen Rückblick auf das Erfurter
Rechtsprechungsjahr. Anzutreten war
die Nachfolge des Neunten Senats, der
im Jahr 2012 mit zahlreichen und ein-
schneidenden Urteilen zum Urlaubs-
recht dominiert hat. Wir erinnern uns:
Der Neunte Senat hat dafür gesorgt,
dass die Grenzen des „Nichtverfalls
von Urlaub bei Langzeiterkrankun-
gen“ nun weitgehend geklärt sind.
Für das Rechtsprechungsjahr 2013
war der thematische Renner schnell
Von
Thomas Muschiol
(Red.)
ausgemacht: Es waren die Verfahren
zur Arbeitnehmerüberlassung. Aller-
dings lassen sich die entsprechenden
Entscheidungen – anders als noch im
Jahr 2012 – nicht auf einen Senat zu-
rückführen. Im Vergleich zum Urlaubs-
recht, das durch die Geschäftsverteilung
im Wesentlichen einem bestimmten
Senat zugeordnet werden kann, fehlt
es für Fragen aus dem Bereich der Ar-
beitnehmerüberlassung an einer solch
speziellen Zuweisung. Daher mussten
sich mehrere Spruchkörper mit dem be-
herrschenden Rechtsprechungsthema
im vergangenen Jahr 2013 befassen.
Wenn aber unterschiedliche Senate
zum selben Thema urteilen, so befürch-
ten leidgeprüfte Praktiker mitunter un-
terschiedliche Ergebnisse. In derartigen
Fällen muss zur Vermeidung von sich
widersprechenden Entscheidungen und
einer daraus resultierenden unklaren
Rechtslage der sogenannte Große Senat
angerufen werden.
Dieses Szenario blieb aus, denn die
unterschiedlichen Senate kamen in
ihren Grundbewertungen zu einem er-
staunlichen Gleichklang. Warum die Er-
gebnisse gleichwohl zu wünschen übrig
lassen, ist den folgenden Ausführungen
zu entnehmen.
Leiharbeitnehmer zählen bei der
Kleinbetriebsbestimmung mit
Die Reihe wichtiger Entscheidungen
zum Thema Arbeitnehmerüberlassung
eröffnete der Zweite Senat gleich zu
Jahresbeginn mit der Antwort auf die
Im Zeichen der Zeitarbeit
Rückblick.
Entscheidungen zur Arbeitnehmerüberlassung standen 2013 im Fokus
der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Selten sorgten sie endgültig für Klarheit.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt: Die insgesamt zehn Senate stellen hier die Weichen zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
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