Seite 54 - personalmagazin_2014_02

Basic HTML-Version

54
spezial
_Auslandsentsendung
personalmagazin 02 / 14
Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
sein. Lässt sich hier das Risiko durch
bestimmte Vorkehrungen verringern?
Savu-Bürger:
Unsere Erfahrung ist: Bei
Auslandseinsätzen passiert meist mehr,
als Unternehmen annehmen. Da eine
reine Auslandsreiseversicherung meist
nicht ausreicht, empfiehlt sich der Ab-
schluss spezieller Versicherungsver-
träge. Hier sollte darauf geachtet wer-
den, dass die Versicherung sowohl den
Rückholschutz beinhaltet als auch mit
einer weltweit renommierten medizi-
nischen und Sicherheits-Assistance zu-
sammenarbeitet. Wie wichtig das sein
kann, zeigt ein erst jüngst erlebter Fall:
Ein Mitarbeiter eines internationalen Fi-
nanzdienstleisters erlitt während einer
Asien-Geschäftsreise einen lebensge-
fährlichen Gehirnschlag. Sein Kollege
rief unsere Notfall-Hotline an, die sich
sofort des erkrankten Mitarbeiters an-
nahm. Während des Arzt-zu-Arzt-Ge-
sprächs mit den behandelnden Ärzten
stellte sich heraus, dass das Kranken-
haus, in dem sich der Mitarbeiter zum
Zeitpunkt der Notfallmeldung befand,
nicht für die Behandlung geeignet war.
Unser Ärzte-Team identifizierte darauf-
hin die nächstgelegene Spezialklinik
für Schlaganfallpatienten in Bangkok.
Der Patient wurde dorthin geflogen, um
eine adäquate medizinische Versorgung
zu gewährleisten. Der Zustand des Pati-
enten verbesserte sich dort so weit, dass
ein medizinischer Rücktransport nach
Deutschland organisiert werden konnte,
wo die Therapie erfolgreich fortgesetzt
wurde.
„Oft passiert mehr als gedacht“
INTERVIEW.
Ob Naturkatastrophen oder eine schlechte medizinische Infrastruktur –
Entsendungen können gewisse Risiken bergen. Wie sich diese verringern lassen.
personalmagazin:
Immer wieder geraten
entsandte Mitarbeiter trotz sorgfältiger
Vorbereitung in ernsthafte Schwierigkei-
ten. Was können Unternehmen hier tun?
Luiza Savu-Bürger:
Unternehmen sind auf-
grund ihrer arbeitsvertraglichen Für-
sorgepflicht und der Bestimmungen
des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet,
sich um die Sicherheit und Gesundheit
der entsandten Mitarbeiter und ihrer
Angehörigen zu kümmern. Das schließt
eine Informations- und Aufklärungs-
pflicht über die jeweiligen Arbeits- und
Lebensumstände vor Ort und eventuelle
Veränderungen mit ein und kann unter
Umständen auch eine Rückholpflicht
bedeuten. Verletzt der Arbeitgeber die-
se Pflichten, können ihn Schadenser-
satzpflichten gegenüber dem Mitarbei-
ter oder seinen Angehörigen treffen.
Eine sorgfältige Vorbereitung im Vor-
feld ist deshalb unabdingbar: Risiken
müssen ermittelt und bewertet, Gesund-
heitsvorsorge getroffen, Notfallpläne
erstellt und Verhaltensweisen trainiert
werden. Auch der Abschluss einer Expa-
triates-Versicherung und einer speziel-
len Auslandsreisekrankenversicherung
mit integriertem Rückholschutz emp-
fiehlt sich. Wichtig ist auch, dass dem
Mitarbeiter im Notfall ein 24-Stunden-
Service zur Verfügung steht, um vor Ort
konkret helfen zu können.
personalmagazin:
Wie lässt sich feststellen,
wie hoch die Gefahr für den entsandten
Mitarbeiter am konkreten Ort ist?
Savu-Bürger:
Aktuelle Reise- und Sicher-
heitshinweise können Unternehmen über
das Auswärtige Amt oder über Nachrich-
ten- und Informationsportale für Expa-
triates einholen. Unternehmen, die mit
Assistance-Anbietern zusammenarbeiten,
können zudem auf deren Service-Netz-
werk zurückgreifen, beispielsweise auf
ein weltweites medizinisches Netzwerk
oder Intelligence-Analysten und Exper-
ten, die sich mit der aktuellen Bewertung
von Risikofaktoren einschließlich Terro-
rismus, geopolitischen Entwicklungen,
Naturkatastrophen oder Infektionskrank-
heiten rund um den Globus befassen.
personalmagazin:
Gerade in Gebieten mit ei-
nem geringeren medizinischen Standard
wird der Entsandte im Notfall immer auf
die örtlichen Gegebenheiten beschränkt
Das Interview führte
Katharina Schmitt.
Luiza T. Savu-Bürger
ist Mitglied der
Geschäftsleitung und Leiter Marketing &
Kundenmanagement der Axa Assistance
Deutschland GmbH.