Seite 58 - personalmagazin_2014_01

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personalmagazin 01 / 14
Das Jahr des Personalrechts
D
ie Vorhaben der (voraussichtlichen) großen Koalition mit Auswir-
kungen auf die Personalarbeit haben es in sich. So müssen sich die
Unternehmen nicht nur auf einen flächendeckenden Mindestlohn
einrichten, auch Änderungen bei der Arbeitnehmerüberlassung sollen
noch 2014 eingeführt werden. Die Ausführungen im Koalitionsvertrag
legen eine Höchstdauer der Arbeitnehmerüberlassung von 18 Monaten
fest. Ab einer Beschäftigung von neun Monaten soll garantiert werden,
dass die Leiharbeitnehmer auf gleichem Niveau bezahlt werden, wie die
Arbeitnehmer im entleihenden Betrieb („Equal Pay“). Gespannt kann man
auch auf Änderungen im Tarifvertragsrecht sein. So soll erstmals in der
Geschichte des Arbeitsrechts die Frage, ob in einem Unternehmen mehre-
re Tarifverträge gelten können, gesetzlich geregelt werden.
Die Arbeitsbescheinigung
für die Bundesagentur nach § 312 SGB III kann ab 2014 auch elektronisch verschickt werden. Die Mög­
lichkeit ist rein freiwillig und besteht parallel zum herkömmlichen Papierverfahren.
Ein Rückkehrrecht
für teilzeitarbeitende Mitarbeiter will die Deutsche Telekom einführen. Nachdem sie bereits mit der Frauenquote
einen viel diskutierten Vorstoß wagte, erweist sie sich damit nun erneut als Vorreiter.
Eine besondere SV-Meldung
für behinderte Menschen fordert die EU. Sie benötigt dies für ihre Beschäftigungsstatistik. Unterneh­
men müssen daher demnächst mit einem entsprechenden speziellen Tätigkeitsschlüssel rechnen.
Die Betriebsprüfungen
zur Künstlersozialabgabe finden bisher nur bei Arbeitgebern statt, die noch nicht als abgabepflichtig er­
kannt worden waren. Ab 2014 führen die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung auch Bestandsfallprüfungen durch.
News des Monats
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n t e rg r ünde +++ t äg l i c h un t e r
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Kirche und Streik
M
uss auch Beschäftigten der Kir-
chen ein umfassendes Streik-
recht zugebilligt werden? Dies
wäre dann der Fall, wenn sich die For-
derung der Gewerkschaften Verdi und
Marburger Bund durchsetzen. Diese
haben eine entsprechende Klage beim
Bundesverfassungsgericht eingelegt.
Die Karlsruher Richter werden darüber
voraussichtlich im zweiten Halbjahr
2014 entscheiden.
Betriebsprüfung: Freiwillige vor
D
ie Deutsche Rentenversiche-
rung Bund sucht händerin-
gend Unternehmen, die sich
für die Einführung der seit längerer
Zeit geplanten elektronischen Be-
triebsprüfung (euBP) begeistern.
Ein erster Aufruf zur Teilnahme
an einer Pilotphase aus dem Jahr
2012 war bei den Unternehmen
auf wenig Resonanz gestoßen. So
musste die Prüfbehörde schon An-
fang 2013 den eigentlich vorgese-
henen „flächendeckenden Einsatz“
verschieben und die Pilotphase
verlängern. Da auch bis Ende 2013
gerade einmal circa 1.000 Prüfun-
gen auf elektronischer Grundlage
zu verzeichnen waren, wird auch
für 2014 nicht mit einer allgemei-
nen Einführung der elektronischen
Betriebsprüfungsmethode zu rech-
nen sein.
© imago / Christian Thiel
Gemeinsames Regieren bringt
Änderungen im Personalrecht.