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externe Personalauswahl entwickelt
hat, Mindestanforderungen an die
Information über Tests und Fragebo-
gen formuliert. Das heißt, es wurde
genau aufgelistet, welche Informa-
tionen zu einem Test oder Fragebo-
gen vorliegen müssen, damit dieser
überhaupt beurteilt werden kann.
Daraufhin hat das Diagnostik- und
Testkuratorium (DTK) Beurteilungs-
richtlinien für Tests und Fragebogen
formuliert, also angegeben, wie die
Informationen, die nach Din 33430
zu einem Test vorliegen müssen, be-
urteilt werden können. Schließlich
haben ausgewählte Experten einzel-
ne Tests und Fragebogen beispielhaft
nach diesem System beurteilt.
Qualitätsbeurteilung, Schritt 1:
Sachinfos über den Fragebogen
Um einen Test beurteilen zu können,
müssen Sachinformationen vorlie-
gen. Und zwar nicht solche zur Markt-
durchdringung oder zu Referenzkun-
den, sondern Sachinformationen zur
Konstruktion, Beschaffenheit und Be-
währung des Tests oder Fragebogens.
Ein Persönlichkeitsfragebogen lässt
sich dann verantwortlich einsetzen,
wenn man Zahlen, Daten und Fakten
zu dem Fragebogen kennt: Wie zu-
verlässig misst der Fragebogen? Wie
genau lassen sich relevante Ereignis-
se wie zum Beispiel der Berufserfolg
oder berufliche Zufriedenheit vor-
hersagen? Wenn die Ergebnisse im
Fragebogen in Bezug zu einer Refe-
renzgruppe betrachtet werden (soge-
nannte „Normierung“): Wer genau ist
diese Referenzgruppe (Qualifikation,
Alter und Geschlecht der Teilnehmer,
Datum der Erhebung und so weiter)?
Die Basis für die Entwicklung und
Pflege eines Persönlichkeitsfrage-
bogens sind empirische Studien.
Die Einschätzung der Qualität eines
Verfahrens ist also in der Regel nur
anhand von Kennwerten möglich, die
in empirischen Untersuchungen ge-
wonnen wurden. Daher kommt der
Qualität der empirischen Untersu-
chungen sowie der Qualität der Do-
kumentation dieser Untersuchungen
eine entscheidende Bedeutung zu.
Die Din-33430-Kommission hat
festgelegt, welche Sachinformationen
zu einem Persönlichkeitsfragebogen
sowie zu Tests vorliegen müssen.
Diese Informationsanforderungen an
Fragebogen und Tests wurde von mir
zur Checkliste „Anforderungen an
Verfahrenshinweise“ zusammenge-
fasst. Die Checkliste gilt offiziell als
„Standard zur Information und Do-
kumentation von Instrumenten zur
Erfassung menschlichen Erlebens
und Verhaltens des Testkuratoriums
der Föderation Deutscher Psycholo-
genvereinigungen“. In der Tabelle
auf Seite 30 sehen Sie dazu Beispiele.
Die für die Beurteilung eines
Persönlichkeitsfragebogens not-
wendigen Informationen liegen für
zahlreiche Verfahren, die in der
Praxis sehr häufig eingesetzt wer-
den, nicht vor. Der Hinweis, dass
ein Verfahren bei X Millionen Men-
schen eingesetzt wurde, liefert zum
Beispiel keinerlei Informationen
darüber, wie viele Personen an der
Validierungsstudie oder Normie-
rungsstudie teilgenommen haben.
Der Hinweis auf zufriedene Kun-
den sagt nichts über die empirisch
ermittelte Trefferquote aus. Mit der
Definition derjenigen Informationen,
die zu jedem Test und Fragebogen
vorliegen müssen, räumt die Din
33430 mit dem größten Problem der
Qualitätsbeurteilung auf – dem In-
formationsmangel. Die Norm fordert
einen freien Zugang zu Sachinforma-
tionen. Informationen dürfen nicht
nur Teilnehmern kostenpflichtiger
Seminare zukommen. Die Informa-
tionen müssen kostenlos einsehbar
sein, bevor man sich für das Ver-
fahren entscheidet. Ein Praxistipp
lautet daher: Wenn ein Anbieter den
Zugang zu den nach Din 33430 als
notwendig angesehenen Informati-
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