Seite 67 - personalmagazin_2013_06

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Versorgungsordnung
Zusammenfassung
Eine Versorgungsvereinbarung, die für den Teil
des versorgungsfähigen Einkommens oberhalb der Beitragsbemes-
sungsgrenze (BGG) in der gesetzlichen Rentenversicherung höhere
Vorsorgeleistungen vorsieht (sogenannte „gespaltene Rentenfor-
mel“), ist nach der außerplanmäßigen Anhebung der BBG in der ge-
setzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2003 nicht ergänzend
dahingehend auszulegen, dass die Betriebsrente so zu berechnen
ist, als wäre die außerplanmäßige Anhebung der Beitragsbemes-
sungsgrenze nicht erfolgt.
relevanz
Das Urteil ist für Versorgungsträger von großer Bedeu-
tung, denn nach der bisherigen Rechtsprechung, von der sich das
BAG mit dieser Entscheidung jetzt ausdrücklich distanziert, war noch
eine andere Auffassung vertreten worden.
Kirchenprivileg
Zusammenfassung
Tritt ein Mitarbeiter einer Kinderbetreuungs-
stätte, die von einem katholischen Caritasverband getragen wird,
aus der katholischen Kirche aus, kann dies die Kündigung des
Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.
relevanz
Das Urteil zeigt, dass die Frage der Privilegierung von
Kündigungsentscheidungen kirchlicher Träger einzellfalbezogen zu
beurteilen ist. Ist Gegenstand des Arbeitsvertrags ein „Dienst am
Menschen“, so nimmt der Mitarbeiter damit am Sendungsauftrag
der Kirche teil. Sagt er sich durch einen Kirchenaustritt sodann
insgesamt von der katholischen Kirche los, so kann er diesem
definierten Sendungsauftrag nicht nur in einem einzelnen Punkt
nicht mehr gerecht werden, sondern insgesamt seiner vertraglichen
Arbeitspflicht nicht mehr nachkommen.
Quelle
BAG, Urteil vom 25.4.2013, 2 AZR 579/12
Quelle
BAG, Urteil vom 23.4.2013, 3 AZR 475/11