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Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
S
prengstoff-Funde an Flughäfen
und Bahnhöfen führten zu einer
Verschärfung der Sicherheitsbe-
dingungen für Luftfrachtsendun-
gen. Neue EU-Verordnungen sehen vor,
solche Sendungen durch zuverlässiges
und geschultes Personal sowie mithilfe
von sendungsbezogenen Sicherheits-
erklärungen zu schützen. Denn nur als
sicher eingestufte Waren dürfen in Pas-
sagiermaschinen verladen werden.
Hierzulande setzt das Luftfahrt-Bun-
desamt (LBA) auf das Verfahren „Be-
kannter Versender“. Am 29. April endete
die alte Regelung, nach der Firmen nach
einer abgegebenen Sicherheitserklärung
bereits als bekannte Versender qualifi-
ziert sind. Nun bedarf es einer neuen
Validierung, die unter anderem die Be-
stimmung eines Sicherheitsbeauftragten
erfordert sowie Sicherheitsunterwei-
sungen für alle Mitarbeiter, die Zugang
zu identifizierbarer Luftfracht haben.
Liegt eine solche Zertifizierung nicht vor,
müssen die Firmen ihre Waren nach der
neuen Verordnung des LBA als unsicher
kennzeichnen. Dann wird die jeweilige
Fracht zeitaufwendig und kostenpflichtig
durch einen geeigneten Dienstleister ge-
prüft und durchleuchtet, bevor sie in das
Flugzeug verladen wird. Für den Versen-
der bedeutet das erhöhte Frachtkosten
sowie mögliche Lieferverzögerungen.
Dokumentation wird wichtiger
Um nun die Zertifizierung als bekannter
Versender zu erhalten, muss außerdem
ein spezielles Sicherheitsprogramm
erstellt werden. Darin weisen Unter-
nehmen nach, dass ihr Firmengelände
und ihre Gebäude vor unberechtigtem
Zutritt und Manipulation gesichert sind.
Zudem werden Verfahren in Bereichen
wie Produktion, Verpackung, Lagerung,
Transport und Sicherheit detailliert dar-
gestellt. Bei der Umsetzung solch umfas-
sender Sicherheitsmaßnahmen können
Zutrittslösungen mit modernen Kon­
trollsystemen sowie ein Besucher- und
Berechtigungsmanagement helfen.
Neben regulären Präventionsmaß-
nahmen, um Einbrüche zu verhindern,
ist besonders die Dokumentation her-
vorzuheben. Es muss nachvollziehbar
sein, wer wann Zugang zu welchem Be-
reich hatte und wer die Genehmigung
dafür erteilt hat. Damit im Falle des
bekannten Versenders nur autorisierte
Personen Zugang zu identifizierbarer
Luftfracht haben, sollte der Zutritt ge-
mäß unternehmensinternen Richtlinien
mit entsprechenden Zutrittsprofilen und
zeitlich limitierten Berechtigungen fest-
gelegt sein. Kombiniert mit einem elek-
tronischen Zutritts-Workflow, lässt sich
jederzeit nachprüfen, von wem und wann
diese Rechte genehmigt wurden.
Unbekannte Besucher:
Zutritt nur in Begleitung
Zutrittsberechtigungen können nicht
nur an Mitarbeiter vergeben werden,
sondern auch an Tagesbesucher, Fremd-
firmen, Lieferanten oder Bewerber. Gäs-
te, die sich lediglich für kurze Zeit im
Unternehmen aufhalten, bekommen
eingeschränkte Berechtigungen. Sie
müssen sich beim Pförtner anmelden
und identifizieren – die Registrierung
sollte mit Blick auf spätere Auswertun-
gen elektronisch erfolgen. Aus Sicher-
heitsgründen sind die Gäste zu jeder
Zeit ihres Besuchs in Begleitung und
werden anschließend wieder zum An-
meldetresen zurückgebracht.
Mit der Voranmeldung durch den be-
suchtenMitarbeiter werden die Daten des
Besuchers vorab in der Datenbank gespei-
chert. Der Pförtner weiß bei der Ankunft
genau, ob tatsächlich ein Termin geplant
ist. Das zeitaufwendige Nachtelefonieren
entfällt und die Prozesse lassen sich be-
schleunigen und transparenter gestalten.
Doch wie gelangen die Daten der Besu-
cher in die Datenbank? In einigen Firmen
haben alle Mitarbeiter die Rechte, ihre
Besucher anzumelden. Hierfür loggen sie
sich per Webbrowser in die Zutrittskont-
rolllösung ein und hinterlegen einen Ter-
min mit den jeweiligen Teilnehmern. In
anderen Firmen wird dieser Eintrag von
berechtigten Mitarbeitern übernommen.
Bekannte Besucher:
Zutritt ohne Begleitung
Externe Berater oder Zeitarbeitnehmer,
die häufiger im Unternehmen tätig sind,
müssen nicht jedes Mal neu angelegt
und begleitet werden. Sie erhalten nach
vorheriger Überprüfung Zugang zu
eingeschränkten Bereichen und dürfen
sich in gewissem Umfang frei bewegen.
Dazu bekommen sie einen für die Zu-
trittskontrolle freigeschalteten Ausweis,
mit dem sich bestimmte Türen öffnen
lassen. Denkbar ist auch die Nutzung
von Smartphones, sofern entsprechen-
de Funktionalitäten in den Zutrittster-
Von
Felix Welz
Neue Sicherheitsanforderungen
Aktuell.
Seit April muss jedes Unternehmen, das Luftfracht versendet, über eine
Zertifizierung verfügen. Eine verschärfte Zutrittskontrolle ist erforderlich.