Seite 56 - personalmagazin_2013_07

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recht
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NEWS
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personalmagazin 07 / 13
Die Vorsorge steht im Mittelpunkt
Gewerkschaft und Kirche
wollen im Tarifstreit aufeinander zugehen. Auf dem evangelischen Kirchentag in Hamburg vereinbarten
beide Seiten eine gemeinsame Veranstaltungsreihe zum besseren Verständnis von Grundfragen.
Der Chef von BASF möchte,
dass seine Mitarbeiter auf Titel und förmliche Anrede verzichten. Das „Du“ in Unternehmen soll nicht
mehr ungewöhnlich sein. Dabei sind rechtliche Grenzen, insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, zu beachten.
Die Entsendung von Mitarbeitern nach Kroatien
wird einfacher, denn ab dem 1. Juli 2013 gehört Kroatien zur
Europäischen Union. Damit gelten nicht mehr die bilateralen Sozialversicherungsabkommen, sondern das allgemeingültige EU-Recht.
Die Finanzverwaltung wendet jetzt
die günstigere BFH-Rechtsprechung zur Rabattbesteuerung an und gewährt bereits im
Lohnsteuerabzugsverfahren ein Wahlrecht zwischen mehreren Bewertungsmethoden.
News des Monats
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Warum Blaumachen etwas
anderes als Krankfeiern ist
Nachgelesen
Wer „krankfeiert“, dies konnten wir Ihnen
in der letzten Ausgabe historisch-sprachlich
belegen, dem wird zu Unrecht der Vorsatz
unterstellt, er habe seine Arbeitsunfähigkeit
nur vorgetäuscht. Anders verhält es sich
bei den sogenannten „Blaumachern“. Bei
dieser Formulierung sind sich Historiker
und Sprachwissenschaftler einig und legen
diese als „ohne triftigen Grund der Arbeit
fernbleiben“ aus. Über die Entstehung
der Redewendung streiten sich dieselben
Gelehrten aber heftig. Von den Historikern
wird etwa das Färberwesen bemüht. Denn
der finale Arbeitsschritt beim Blaufärben,
das Trocknen der Stoffe, war mit einem
gleichzeitigen Nichtstun der Produzenten
verbunden. Im Gegensatz dazu wenden sich
die Sprachwissenschaftler dem Jiddischen
zu. Daraus sei das Wort „für lau“, also „für
nichts“, entstanden. Im Laufe der Zeit habe
sich noch ein „B“ hinzugesellt. Weil man
früher aber auch vom „blauen Montag“
sprach, hat uns dies zu einer eigenen Defi-
nition bewegt. Wer am Montag blaumacht,
wird wohl am Sonntag ordentlich gebechert
haben; denn „ordentlich blau sein“ hat
bekanntlich auch eine unmittelbare Verbin-
dung zum Alkoholgenuss.
Untersuchung
beim Betriebsarzt.
D
ie Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
ist in einer veränderten Fassung erschienen. Beabsichtigt wurde
vornehmlich, den Vorsorgeaspekt sprachlich und inhaltlich bes-
ser herauszustellen. Während man bisher die Begriffe „Untersuchung“
verwandte, spricht man jetzt von drei alternativen Vorsorgemaßnahmen,
nämlich der Pflicht-, der Angebots- und der Wunschvorsorge. Insbeson-
dere die Wunschvorsorge ist jetzt in einem neuen Paragrafen ausdrück-
lich geregelt worden. DemVerlangen eines Mitarbeiters darf danach nur
dann nicht entsprochen werden, wenn aufgrund der Beurteilung der
Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen nicht mit
einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist (§ 5a ArbMedVV neu). Eine
informative Gegenüberstellung von alter und neuer Verordnung finden
Sie unter
www.bmas.de