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personalmagazin 08 / 13
In der Not soll auch die Private ran
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nders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Tarife
privater Krankenversicherungen nicht an die jeweiligen Einkommens-
verhältnisse gekoppelt. Gerät ein privat Versicherter in finanzielle
Schwierigkeiten, so ist er gleichwohl an seinen vereinbarten Tarif gebunden
und hatte bisher lediglich die Möglichkeit, in den „Basistarif“ zu wechseln, der
die Privatbeiträge allerdings nur auf den Höchstsatz, der in der gesetzlichen
Versicherung zu zahlen wäre, deckelt. Diese Situation wird durch die Einfüh-
rung der Pflicht für die Privaten, einen Sondertartif anzubieten, entschärft.
Kann ein privat Versicherter seine Beiträge nicht mehr zahlen, verliert er
nicht den Versicherungsschutz, sondern rutscht in den neuen „Notlagentarif“,
der voraussichtlich bei rund 100 Euro liegen wird. Abgesichert werden dabei
zumindest Grundleistungen wie die Therapie von akuten Erkrankungen so-
wie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.
Datenannahmestelle
Erstmals haben die Krankenkassen ein eigene Datenannahmestelle zur Verfügung gestellt. Der Datenaus-
tausch für Arbeitnehmer der BKKs „vor Ort“ und „Mobil Oil“ wird jetzt über die zentrale Annahmestelle „Mobil ISC“ abgewickelt.
Bildungsteilzeit
Österreich wird Vorbild in Sachen Weiterbildung. Ein neues Gesetz regelt, dass Arbeitnehmer bis zu zwei Jahre lang
ihre Arbeitszeit reduzieren können, um sich neben dem Beruf weiterzubilden.
Arbeitsmarkt
Nach Fachleuten auch außerhalb der EU Ausschau halten: Das ist mit der am 1. Juli in Kraft getretenen Reform der
Beschäftigungsverordnung beabsichtigt, die den deutschen Arbeitsmarkt auch für Facharbeiterinnen und Facharbeiter aus Staaten, die nicht
Mitglied der EU sind, geöffnet hat.
Poolarbeitsplatz
Arbeitszimmerkosten sind auch in Form eines „Poolarbeitsplatzes“ abzugsfähig. Das entschied das Finanzgericht
Düsseldorf mit Urteil vom 23.4.2013 (Az. 10 K 822/12E).
News des Monats
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n t e rg r ünde +++ t äg l i c h un t e r
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Spontaner Prüferbesuch
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ersonalabteilungen müssen in Zukunft mit einer
neuen Prüfvariante der Finanzämter rechnen. Es
soll eine sogenannte „Lohnsteuer-Nachschau“ einge-
führt werden. Der wesentliche Unterschied zur traditio-
nellen Lohnsteuer-Außenprüfung liegt darin, dass bei der
Lohnsteuer-Nachschau keine Ankündigung der Prüfung
stattfindet. Das neue spontane Prüfverfahren soll insbeson-
dere im Zusammenhang mit Besuchen der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit zum Einsatz kommen.
Kassenfonds gut bestückt
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er 2009 eingeführte Gesundheitsfonds, der seitdem
durch einen einheitlichen Beitragssatz gefüttert
wird, entwickelt sich weiterhin prächtig und die
Kassen können auf eine Liquiditätsreserve von weit mehr
als zehn Milliarden Euro zurückgreifen. Dass dieser Über-
schuss zu einer Senkung des Beitragssatzes führen wird,
ist aber nicht zu erwarten. Die Kassen haben lediglich ange-
kündigt, über die Auszahlung von Prämien nachzudenken
und das Leistungsspektrum zu verbessern.
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