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personalmagazin 08 / 13
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Organisation
_hr-sOFTWARE
Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
Über 400 HR-Softwareanbieter zeigt der HR-Software-Anbietercheck. 82 davon bieten
Lohn- und Gehaltsabrechnungssoftware an – sie hatten in diesem Jahr viel zu tun.
D
er Haufe Anbietercheck HR-
Software bietet eine Übersicht
über die wichtigsten Anbieter
von Software für den Personal-
bereich – teilweise mit genauem Profil
und Angebot der Firmen. Die 13 Katego-
rien, innerhalb derer unter mehr als 400
Angeboten die zum Unternehmen pas-
sende Software gesucht werden kann,
umfassen unter anderem technische
Unterstützung für Arbeitszeugnisse, Do-
kumentenverwaltung, Personalplanung,
Talentmanagement bis hin zur Zeiterfas-
Gerade im Bereich der Lohn- und
Gehaltsabrechnungssoftware wurde in
diesem Jahr viel getan – wir haben die
im Anbietercheck gelisteten Softwarefir-
men im Payroll-Bereich gefragt, welche
Änderungen in ihren Updates dieses
Jahr besonders wichtig waren und wo sie
den größten Nutzen für die Anwender
sehen.
Einfach zu bedienen, neue Auswer-
tungs- und Reportingmöglichkeiten
Dabei zeigte sich: Neben sehr vielen
Änderungen wegen gesetzlicher oder
rechtlicher Vorgaben lag einem gro-
ßen Teil der Anbieter der verbesserte
Bedien­komfort ihrer Lösung besonders
am Herzen. Das sind zum einen für
den Nutzer angenehme Funktionen
wie komfortablere Menüs, skalierbare
Schriftgröße und Vereinfachungen bei
Prozessabläufen und Archivierungs-
funktionen. Zum anderen gab gut ein
Von
Katharina Schmitt
(Red.)
Mehr Komfort, mehr Reporting
überblick.
Neben rechtlichen Aktualisierungen haben die Anbieter von Abrechnungs-
software in diesem Jahr besonders die Bedienbarkeit ihrer Lösungen verbessert.
Drittel der Befragten an, an Auswer-
tungs- und Reportingfunktionen gear-
beitet zu haben, die teilweise in Kun-
dengesprächen als dringender Wunsch
erkannt worden waren.
Elstam, Sepa und Entgeltbeschei-
nigungsverordnung
Im rechtlichen Bereich haben bereits
heute alle der befragten Anbieter nach
eigenen Angaben das Elstam-Verfahren
implementiert. Spätestens mit der De-
zemberabrechnung muss damit gearbei-
tet werden können. Bereits umgesetzt
sind auch durchgehend die Änderungen
im Bereich der geringfügigen Beschäfti-
gung und der Gleitzone sowie die not-
wendigen Aktualisierungen zur Entgelt-
bescheinigung. Die Anpassungen der
Lohnsteuer- und Sozialversicherungs-
werte werden bereits als Standardtätig-
keiten gesehen, die Anpassungen an das
geänderte DEÜV-Meldewesen und Sepa
stehen teilweise noch aus.