personalmagazin 08 / 13
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Organisation
_hr-sOFTWARE
Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
Über 400 HR-Softwareanbieter zeigt der HR-Software-Anbietercheck. 82 davon bieten
Lohn- und Gehaltsabrechnungssoftware an – sie hatten in diesem Jahr viel zu tun.
D
er Haufe Anbietercheck HR-
Software bietet eine Übersicht
über die wichtigsten Anbieter
von Software für den Personal-
bereich – teilweise mit genauem Profil
und Angebot der Firmen. Die 13 Katego-
rien, innerhalb derer unter mehr als 400
Angeboten die zum Unternehmen pas-
sende Software gesucht werden kann,
umfassen unter anderem technische
Unterstützung für Arbeitszeugnisse, Do-
kumentenverwaltung, Personalplanung,
Talentmanagement bis hin zur Zeiterfas-
Gerade im Bereich der Lohn- und
Gehaltsabrechnungssoftware wurde in
diesem Jahr viel getan – wir haben die
im Anbietercheck gelisteten Softwarefir-
men im Payroll-Bereich gefragt, welche
Änderungen in ihren Updates dieses
Jahr besonders wichtig waren und wo sie
den größten Nutzen für die Anwender
sehen.
Einfach zu bedienen, neue Auswer-
tungs- und Reportingmöglichkeiten
Dabei zeigte sich: Neben sehr vielen
Änderungen wegen gesetzlicher oder
rechtlicher Vorgaben lag einem gro-
ßen Teil der Anbieter der verbesserte
Bedienkomfort ihrer Lösung besonders
am Herzen. Das sind zum einen für
den Nutzer angenehme Funktionen
wie komfortablere Menüs, skalierbare
Schriftgröße und Vereinfachungen bei
Prozessabläufen und Archivierungs-
funktionen. Zum anderen gab gut ein
Von
Katharina Schmitt
(Red.)
Mehr Komfort, mehr Reporting
überblick.
Neben rechtlichen Aktualisierungen haben die Anbieter von Abrechnungs-
software in diesem Jahr besonders die Bedienbarkeit ihrer Lösungen verbessert.
Drittel der Befragten an, an Auswer-
tungs- und Reportingfunktionen gear-
beitet zu haben, die teilweise in Kun-
dengesprächen als dringender Wunsch
erkannt worden waren.
Elstam, Sepa und Entgeltbeschei-
nigungsverordnung
Im rechtlichen Bereich haben bereits
heute alle der befragten Anbieter nach
eigenen Angaben das Elstam-Verfahren
implementiert. Spätestens mit der De-
zemberabrechnung muss damit gearbei-
tet werden können. Bereits umgesetzt
sind auch durchgehend die Änderungen
im Bereich der geringfügigen Beschäfti-
gung und der Gleitzone sowie die not-
wendigen Aktualisierungen zur Entgelt-
bescheinigung. Die Anpassungen der
Lohnsteuer- und Sozialversicherungs-
werte werden bereits als Standardtätig-
keiten gesehen, die Anpassungen an das
geänderte DEÜV-Meldewesen und Sepa
stehen teilweise noch aus.