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ORGANISATION
05 / 12 personalmagazin
ENTSENDUNG
sendungen (ein bis fünf Jahre) stehen im
Mittelpunkt, verschiedentlich werden in
diesen Guidelines aber zusätzlich auch
Regelungen für kurzzeitige Einsätze oder
für die endgültige Übernahme des Ent-
sandten durch die Auslandsgesellschaft
angesprochen. Stets geht es darum,
Verantwortlichkeiten für die Vorberei-
●
tung des Transfers ins Gastland, die
Betreuung „vor Ort“ und das Reentry
ins Heimatland zu definieren;
Anreize zu schaffen, die einerseits
●
potenzielle Kandidaten für eine Aus-
landstätigkeit gewinnen, andererseits
aber ebenso bei den aktuellen Expatri-
ates Motivation und Bindung fördern;
demGleichbehandlungsgebot für Ent-
●
sandte in unterschiedlichen Ländern
Rechnung zu tragen;
die aus den Fürsorgepflichten des Un-
●
ternehmens resultierenden Service-
leistungen für Expatriates und ihre
Familien sicherzustellen;
mit der Gesamtheit der Entsendungs-
●
regelungen Kosteneffizienz und Ver-
waltungserleichterung zu erreichen.
ImFolgendenwird gezeigt, wie die an der
Studie teilnehmenden Unternehmen die
vier Tatbestände „Vorbereitung“, „Ausbil-
dung mitreisender Kinder“, „Regelungen
für Heimaturlaube“ und „Wiedereinglie-
derung im Stammland“geregelt haben.
Look-and-see-Trips zur Vorbereitung
Jeder Auslandseinsatz bedarf der gründ-
lichen Vorbereitung. Wird diese ver-
nachlässigt, kann sich dies „vor Ort“
negativ auswirken, zum Beispiel durch
unzureichende Effizienz und Unzufrie-
denheit des Expatriates. Es können sich
Konflikte häufen, ja, es kann sogar zum
vorzeitigen Abbruch des Auslandsauf-
enthalts kommen. Den entsendenden
Unternehmen ist diese Problematik na-
türlich bewusst, sie versuchen, bereits
vor dem Start mit verschiedenen Maß-
nahmen gegenzusteuern: So weisen die
Entsendungsrichtlinien von 31 Firmen
auf vorgeschaltete „Look-and-see-Trips“
hin, die dem zukünftigen Expatriate, in
28 Fällen auch begleitenden Partnern
sowie in zehn Fällen selbst begleitenden
Kindern, einen Einblick in die zukünf-
tigen Lebens- und Arbeitsbedingungen,
die Schul- und Wohnsituation bieten
sollen. Ansonsten werden in 33 Ent-
sendungsrichtlinien gründliche medizi-
nische Untersuchungen vorgesehen, in
zwei Fällen wird eine Aktualisierung des
Testaments empfohlen. Es verwundert
kaum, dass 34 Texte ein einschlägiges
vorbereitendes Sprachtraining anspre-
chen, 31Firmenerwähnen interkulturelle
Trainingsmaßnahmen. Neuerdings wird
zudem vereinzelt auf unterschiedlich
ausgerichtete Sicherheitstrainings hin-
gewiesen.
Ausbildung der mitreisenden Kinder
Entsendende Unternehmen und Expa-
triates samt Partner betonen unisono,
dass die Entwicklung und Ausbildung
begleitender Kinder so gefördert werden
müsse, dass diese sich nach der Rück-
kehr wieder problemlos in das heimatli-
che Bildungssystem integrieren können.
Von den betrachteten 38 Unternehmen
kümmern sich 30 bereits um die früh-
kindliche Betreuung, indem sie Kinder-
ÜBERBLICK
Was die Richtlinien regeln sollten
Der Überblick zeigt, welche Sachverhalte in den Entsenderichtlinien üblicherweise
geregelt werden sollten und an welche Einzelheiten dabei zu denken ist.
●
Auslandsvorbereitung des Expatriates und seiner Familie
Look-and-see-Trip, Sprachtraining, landeskulturelle Vorbereitung, Sicherheitstraining,
medizinische Untersuchungen
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Transfer ins Einsatzland
Zurückgelassene Wohnung im Heimatland, Einlagerung des zurückgelassenen Hausrats,
Reisekosten, Transport des Hausrats, Umzugspauschalen, Haustiere
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Wohnen im Einsatzland
Renovierungskosten, Ausstattungszuschuss, Mietzahlungen
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Entgeltgestaltung im Auslandseinsatz
Grundgehalt, Auslands- und Lebenshaltungskostenzulagen, Steuerausgleich, Lohnfort-
zahlung im Krankheitsfall, Fortschreibung des Schattengehalts
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Soziale Sicherung im Auslandseinsatz
Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, Kranken- und Unfallversicherung
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Familie des Expatriates im Einsatzland
Unterstützung des Partners bei der Arbeitsplatzsuche und Weiterbildung, Ausbildung
der Kinder des Entsandten, Heimaturlaub
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Kündigung des Auslandsvertrags
Kündigung durch den Arbeitgeber, Kündigung durch den Entsandten
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Rückkehr des Entsandten
Reentry-Zusagen, Abwicklung des Transfers ins Heimatland, nachbereitende Maßnah-
men nach der Rückkehr aus dem Ausland
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Kostensplitting unter den beteiligten Gesellschaften