Seite 80 - personalmagazin_2012_06

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LESERBRIEFE
80
VORSCHAU
BAG-Weisheit nutzen Leitende Angestellte
Titel: Was Personaler können müssen
Kreativfragen im Bewerbungsgespräch
Bewertung von Arbeitgebermarken
Entgelt Spezial: Aktuelles zur Lohnabrechnung
RÜCKBLICK
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personalmagazin 06 / 12
PERSÖNLICH
Personalmagazin 4/2012, Seite 72
Über den Versuch, die Pflichten eines Leih-
arbeitsverhältnisses durch Werkverträge zu
umgehen, berichteten wir im Beitrag „Werk-
vertrag statt Leiharbeit?“. Professor Manfred
Löwisch sagt, wie nichtselbstständige Arbeit
von Werkverträgen abgegrenzt werden könnte.
Personalmagazin 5/2008, Seite 14ff.
Die Vergütung leitender Angestellter war
Thema unserer Serie „Talentmanagement“ in
Heft 5. Mit der Kündigung dieser Personen-
gruppe beschäftigte sich die Süddeutsche
Zeitung (SZ), die dazu Personalmagazin-
Redakteur Rechtsanwalt Thomas Muschiol
interviewte. Hier das gekürzte Interview.
SZ
: Ist es schwieriger, leitende An-
gestellte loszuwerden als andere?
Muschiol:
Im Gegenteil. Zwar kann
sich auch der leitende Angestellte auf
das Kündigungsschutzgesetz stützen,
der Arbeitgeber kann sich vom ihm
aber durch einen Auflösungsantrag,
dem stattgegeben werden muss, un-
ter Festlegung einer Abfindung jeder-
zeit trennen.
SZ:
Wann muss ein leitender Ange-
stelltermit einer Kündigung rechnen?
Muschiol:
Anlass für eine Trennung
ist oft schon die Nichterfüllung der
Erwartungen in die Person und Leis-
tung. Da enttäuschte Erwartungen
aber kein Kündigungsgrund sind,
kommt es zu Ausweichstrategien.
Neben dem „Wegloben“ wird oft ein
einvernehmliches Trennungsange-
bot gemacht. Meist bieten Arbeitgeber
aber – selbst wenn ein Kündigungs-
grund vorliegt – einen Aufhebungs-
vertrag an, fast immer mit sofortiger
Freistellung unter Fortzahlung der
Bezüge und einer Abfindung.
Das komplette Interview finden Sie in der Süd-
deutschen Zeitung vom 5.5.2012 oder unter
„Die Frage ‚nichtselbständige Arbeit
oder Werkleistung?‘ stellt sich im
Zusammenhang mit der Leiharbeit
besonders, hängt von ihr doch auch
ab, ob der Unternehmer gemäß § 28 e
Absatz 2 SGB IV für die Sozialver-
sicherungsbeiträge mit haftet. Das
BAG hat hier mit dem Wort ‚allein‘
Klarheitgeschaffen:EineÜberlassung
zur Arbeitsleistung im Sinne des
AÜG liegt nach demUrteil vom 13. Au-
gust 2008 (7 AZR 269/07) nur vor,
wenn einem Entleiher Arbeitskräfte
zur Verfügung gestellt werden, die
in dessen Betrieb eingegliedert sind
und ihre Arbeit ‚allein‘ nach Wei-
sungen des Entleihers und in dessen
Interesse ausführen. Dass ein Werk-
unternehmer keinerlei arbeitsbezo-
geneWeisungen erteilt, kommt kaum
vor – wenn doch, wird der Rechtsge-
staltung auch mit Recht die Aner-
kennung versagt. Der Gesetzgeber
sollte die Weisheit des BAG nutzen
und in § 7 SGB IV klar definieren:
‚Nichtselbstständig ist eine Tätigkeit,
die allein nach Weisungen und unter
Eingliederung in die Arbeitsorgani-
sation des Weisungsgebers erfolgt.‘“
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. h. c. Manfred Löwisch,
Freiburg/Lahr
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