personalmagazin 09 / 12
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Organisation
_Weiterbildung
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Fällt die Steuer, wird es teuer
Ausblick.
Die Regierung plant, ab 2013 Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer-
pflicht zu befreien. Dadurch könnten Seminare für Unternehmen kostspieliger werden.
Bildungsleistungen: jene von privaten
und öffentlichen Schulen, für berufliche
Umschulung, Aus- und Fortbildungen,
et cetera. Viele Angebote waren bislang
schon steuerbefreit, die Neuregelung
entschärft nun aktuelle Schwierigkeiten
bei der Anerkennung dieser Leistungen.
Vorsteuerabzug fällt weg
Für die berufliche Weiterbildung schafft
sie dagegen neue Probleme. Meist stehen
sich hier nämlich zwei zum Vorsteuer-
abzug berechtigte Unternehmen gegen-
über, für die bereits bislang nur der
Nettopreis zählt. Und schwerwiegender:
ohne Umsatzsteuer kein Vorsteuerab-
zug. „Die Einführung der ausnahms-
losen Umsatzsteuerbefreiung führt für
gewerbliche Seminaranbieter zwangs-
läufig zum Verlust des Vorsteuerabzugs
für sämtliche Eingangsleistungen“,
sagte Dirk Platte, Justiziar beim Ver-
band Deutscher Zeitschriftenverleger
(VDZ), bereits nach Bekanntgabe des Re-
gierungsentwurfs. Eingangsleistungen
könnten die Miete für Seminarräume,
Honorare und Reisekosten, Schulungs-
unterlagen oder – was für Anbieter exis-
tenziell werden könnte – Aufwendungen
für den Bau von Schulungsräumen sein.
Die Mehrwertsteuer für diese Eingangs-
leistungen wandelt sich so vom durch-
laufenden Posten beim Vorsteuerabzug
zu handfesten Kosten. Faktisch zahlt der
Anbieter die Steuer. Aufwendungen, die
auf Kunden umgelegt werden.
Unternehmen müssen künftig also für
die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter tiefer
in die Tasche greifen, sollten die Regeln
so in Kraft treten. Einzelheiten sind aber
noch offen, die Beratungen im Bundestag
erst amAnfang. Ob aber Ausnahmen oder
zumindest Übergangsregeln umgesetzt
werden, ist momentan nicht absehbar.
Von
Michael Miller
(Red.)
H
eftige Kritik musste die Regie-
rung 2010 für ihr angebliches
Steuergeschenk an Hoteliers
einstecken. Nun plant sie zum
1. Januar 2013 die Umsatzsteuerbefrei-
ung für Bildungsleistungen. Das nächste
Präsent? Keinesfalls, glaubt man einigen
vermeintlich Beschenkten. Sie üben Kri-
tik, die auch Personaler aufhorchen lässt.
Es ist der neu formulierte § 4 Nr. 21
Umsatzsteuergesetz (UStG) zur Steuer-
befreiung von sogenannten Bildungs-
leistungen, der die Gemüter erregt. So
befürchtet etwa der Deutsche Steuerbe-
raterverband (DStV), dass die Preise für
die betriebliche Weiterbildung steigen.
Auch das Leistungsspektrum im Weiter-
bildungsbereich verringere sich, wenn
Anbieter beim Personal sparen oder gar
Insolvenz anmelden müssten. „Nach
einzelnen Berechnungen der regionalen
Mitgliedsverbände des DStV führt die
Neuregelung mitunter zu Auswirkungen
in Höhe von über 250.000 Euro pro
Jahr“, schreibt der Vorsitzender Hans
Christoph Seewald in einer auf den On-
lineseiten des Verbands veröffentlichten
Stellungnahme. Zusätzliche Kosten, für
die letztlich die Seminarbesucher auf-
kommen müssen.
Direkt einleuchten mag dies dem steu-
errechtlichen Laien nicht. Sollte man
doch erwarten, dass Seminare günstiger
werden ohne die zusätzliche Umsatz-
steuer auf der Rechnung. Auf Bildungs-
angebote für Otto Normalverbraucher
trifft dies meist auch zu. Schließlich
gilt § 4 Nr. 21 UStG für verschiedene
Bildungsleistungen sollen von der Umsatzsteuer befreit werden: Seminaranbieter
befürchten zusätzliche Kosten, weil dadurch auch der Vorsteuerabzug wegfällt.