Seite 63 - personalmagazin_2012_07

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KURT KAMMERER
ist Chief Executive Officer
(CEO) der Regify-Gruppe in
Luxemburg.
sierter kryptografischer Verfahren. Die
dreistufige Sicherheitsarchitektur aus
Anwender, Provider und Clearing-Stelle
schließt Missbrauchs- und sonstige Ri-
siken aus. Das Öffnen der verschlüssel-
ten E-Mail ist nur mit dem zugehörigen
Schlüssel möglich, den der Provider des
Adressaten von der unabhängigen Clea-
ring-Stelle erhält und an den Adressaten
weiterleitet. Damit haben die Provider
keinen Zugriff auf die Schlüssel und
auch keinen Einblick in die Inhalte der
versendeten E-Mail-Daten. Die Clearing-
Stelle wiederum verwaltet die Schlüssel,
kennt aber weder die Nutzer noch die
Inhalte und ist so nur der Abwickler ano-
nymer Daten. Integrität, Authentizität
und Vertraulichkeit sind damit gesichert.
Für den Anwender läuft das Verfahren
automatisiert im Hintergrund ab.
Verbindliche Empfangsbestätigung
Gerade bei sensiblen Nachrichtenin-
halten wie Lohn- und Gehaltsdaten
ist es komfortabel und im Rechts-
streit wichtig, über verbindliche Em-
pfangsbestätigungen beziehungsweise
Transaktionsregister die tatsächliche
Zustellung nachweisen zu können. Auch
mögliche Fehlerquellen lassen sich so
zeitnah aufdecken. Sinnvoll ist es, wenn
der Sender eine Empfangsbestätigung
erhält, sobald der Adressat auf die In-
halte der E-Mail zugegriffen hat. Ruft der
Empfänger die Nachricht nicht innerhalb
eines individuell festgelegten Zeitraums
ab, sollte der Sender eine Wiedervorla-
genachricht bekommen, damit er die E-
Mail mit dem Lohn- und Gehaltszettel
nochmals verschicken kann. Ein web-
basiertes Transaktionsregister gibt dem
Arbeitgeber einen Überblick über die Zu-
stellungen und darüber, ob der Empfang
stattgefunden hat.
Zustellung an jede E-Mail-Adresse
Die elektronische Zustellvariante der
Entgeltabrechnung stellt keine Anfor-
derung an die genutzte E-Mail-Adresse.
Der Arbeitnehmer benennt dem Arbeit-
geber einfach die E-Mail-Adresse, an die
zugestellt werden soll. Im Prinzip könnte
dies auch die Firmen-E-Mail-Adresse des
Arbeitnehmers sein. Arbeitgeber wollen
dies aber in aller Regel nicht, weil an-
sonsten Lohndaten im E-Mail-Archiv des
Unternehmens abgelegt würden, was
aus organisatorischen Gründen und aus
Gründen der Vertraulichkeit nicht er-
wünscht ist. Die private E-Mail-Adresse
ist daher die meistgewählte Variante.
Lokale Installation der Softwarelösung
Weiterhin wichtig für einen ressourcen-
schonendenEinsatz eines elektronischen
Verfahrens ist es, dass sich die Lösung
einfach in die bestehende E-Mail-Struk-
tur und bereits vorhandene Systeme
für die Lohn- und Gehaltsabrechnung
integrieren lässt. Am besten funktio-
nieren Softwarelösungen, die sich lokal
installieren lassen und in den jeweils
genutzten E-Mail-Clients integriert ar-
beiten. So können die vorhandenen
E-Mail-Adressen weitergenutzt werden,
Arbeitgeber können problemlos die Ent-
geltabrechnungen an diese Adressen
versenden.
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