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WIRTSCHAFTSKANZLEIEN
Und gerade in diesem Bereich erhoben
die Teilnehmer einhellig zwar keine
Klagen im rechtlichen Sinne, äußerten
aber doch dezidierte Kritik, etwa an der
Rechtsprechung des Bundesarbeitsge-
richts (BAG) zur AGB-Kontrolle oder an
jener des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) zum Urlaubsrecht.
Speziell das Recht der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB), an dem
sich seit der Schuldrechtsreform vor
knapp zehn Jahren auch arbeitsvertrag-
liche Klauseln messen lassen müssen,
zeigt, wie komplex arbeitsrechtliche Be-
ratung geworden ist. Nach den gesetz-
lichen Regeln müssen standardmäßig
formulierte Vereinbarungen in Arbeits-
verträgen nach den Anforderungen des
AGB-Rechts transparent und klar formu-
liert sein. Wobei die genaue Auslegung
dieser Begriffe den Gerichten obliegt.
Trotz des Beinahe-Jubiläums der
Schuldrechtsreform sei die AGB-Kontrol-
le imArbeitsrecht „keinGrundzu jubeln“,
wie es Jobst-Hubertus Bauer von Gleiss
Lutz ausdrückt. Und die Begründung lie-
fert er gleich hinterher: „Die AGB-Kont-
rolle bei arbeitsrechtlichen Klauseln hat
eher Unsicherheit hervorgerufen, und
das ist auch künftig nicht zu ändern.
Insofern kann ich Rechtsberatung im
Kritik, keine Klage
ROUNDTABLE. Kanzleien kämpfen mit zunehmend komplizierten Rechtsfragen,
aber auch mit neuen Anforderungen, die Unternehmen an sie stellen.
S
chlecht soll es einem Rechtsan-
walt erst dann gehen, schenkt
man einem gängigen Scherz
unter Juristen Glauben, wenn er
nichts mehr zu klagen hat. Gründe für
handfeste Klagen haben führende Ver-
treter der arbeitsrechtlichen Anwalts-
branche bei der Diskussion am runden
Tisch mit der Redaktion des Personalma-
gazins zwar nicht vorgetragen. Dennoch
äußerten sich die Arbeitsrechtler Profes-
sor Jobst-Hubertus Bauer (Gleiss Lutz),
Dietmar Heise (Luther), Dr. Matthias
Kast (Taylor Wessing), Dr. Alexius Leuch-
ten (Beiten Burkhardt), Dr. Hans-Peter
Löw (Allen & Overy) und Volker von
Alvensleben (DLA Piper) grundsätzlich
zufrieden mit der aktuellen Situation am
Kanzleimarkt. Auch wenn arbeitsrecht-
liche Fragen komplizierter werden und
die Anforderungen der Unternehmen an
die Beratung stetig steigen.
Konkret debattierten die Teilnehmer
über Trends, künftige Beratungsfelder,
Konkurrenzdruck und Nachwuchsman-
gel im arbeitsrechtlichen Kanzleimarkt.
Fachlich kamen die Schwierigkeiten ei-
ner rechtssicheren arbeitsrechtlichen
Beratung der Unternehmen zur Sprache.
Hinblick auf die AGB-Kontrolle nur im
Jetzt und Hier machen, weil ich nicht
weiß, wie schon im nächsten Jahr das
BAG zu Vertragsklauseln entscheidet.“
Lösungen in der Praxis
Das bedeutet, darin stimmen alle Teil-
nehmer überein, dass Verträge in re-
gelmäßigen Abständen kontrolliert und
die Klauseln gegebenenfalls angepasst
werden müssen. Eine Lösung, die Man-
danten natürlich ungern hören, ist sie
doch mit Mehraufwand und -kosten ver-
bunden. Dennoch sei es eine unerläss-
liche Maßnahme. „Es ist nicht möglich,
bei der AGB-Kontrolle Sicherheit auf
längere Sicht zu versprechen. Das wä-
re unseriös“, sagt denn auch Matthias
Kast von Taylor Wessing. Und Volker
von Alvensleben von DLA Piper ergänzt:
„Manchmal kann man Tendenzen erken-
nen, wie sich die Meinung eines Senats
entwickeln könnte. Aber was das BAG zu
einzelnen, aktuell wirksamen Klauseln
in beispielsweise zwei Jahren sagt, ob es
sie für unwirksam erklärt, können wir
alle nicht vorhersagen.“
Trotz der Unsicherheit wünschen sich
viele Mandanten Regelungen, die zwar
nicht offensichtlich unwirksam sind, bei
Von
Thomas Muschiol
und
Michael Miller
(Red.)
Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Gleiss Lutz
„Gerade bei Spezialproblemen wird
es für erstklassige Arbeitsrechtler
immer einen Markt geben.”
Im Kanzleikompendium 2011
(beigelegt in Heft 06/2011) sind
führende Kanzleien zusammenge-
stellt. Sie können es herunterladen
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