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TITEL
MOBILE ARBEITSWELT
2011. 250 S. Geb. Inkl. Downloadangebot.
€ 39,95
ISBN 978-3-7910-3117-0
Anhand eines klassischen Funktionszyklus erläutert der Autor die wichtigsten
Prozessetappen und Instrumente. Dabei geht er systematisch in vier Schritten
vor: Bedarfsanalyse, Diagnose/ Selektion, Durchführung von Maßnahmen und
Verwertung/ Positionsbesetzung. Beispielhaft ausgefüllte Checklisten und
Formulare helfen bei der Umsetzung. Für einen optimalen Einsatz der Instrumente
im eigenen Unternehmen stehen die Vorlagen auch zum Download zur Verfügung.
Zuverlässiger Praxisleitfaden!
Für Ihre zielgerichtete Personalentwicklung…
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Ausgerichtet auf kleine
und mittlere Unternehmen
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Fachanwalt für IT-Recht und
Partner der Luther Rechts-
anwaltsgesellschaft mbH
Dr. Michael Rath
dienstlicher Daten in der Praxis wider. Im
Ergebnis werden die Maßstäbe für Unter-
nehmen zunehmend strenger, sodass eine
fortwährende Aktualisierung der Betriebs-
vereinbarungen unvermeidbar ist.
Regelwerk für Mitarbeiter
Es liegt auf der Hand, dass die Anschaffung
privater IT-Geräte durch den Mitarbeiter
meist nicht in den firmeninternen IT-Richt-
linien geregelt ist. Diese müssen daher
ebenfalls überarbeitet und durch „Bring-
your-own-device“-Vorgaben ergänzt werden.
Sie sollten zum Beispiel Antworten auf fol-
gende Fragen enthalten: Inwiefern müssen
Mitarbeiter die Installation von Firmen-
Software-Updates auf ihrem Rechner un-
terstützen? Welche Pflichten haben sie bei
der Archivierung von E-Mails und Daten zu
erfüllen? Lassen sich die Geräte über
die Haftpflichtversicherung des Un-
ternehmens mitversichern? Wie sind
die Einsichtsrechte des Arbeitgebers
datenschutzkonform umsetzbar?
Eigentum bei Kündigung
Für das Problem der Datensicherheit
beim Geräteklau hat der Konzern
Colgate-Palmolive jüngst eine weitere
praktikable Lösung vorgestellt, die bei
Apple schon seit geraumer Zeit exi-
stiert: Mitarbeiter, die ihren eigenen
Laptop oder ihr Smartphone nutzen,
registrieren sich auf einer Webseite
von IBMund laden dort eine Software
herunter, mit der sie auf ihre Büro-
daten zugreifen können. Geht das
Gerät verloren, können Firmendaten
über die IBM-Software gelöscht werden.
Das ist auch bei Ausscheiden des Mitar-
beiters möglich. Apropos Ausscheiden:
Im Vertrag sollte festgehalten werden,
wem etwa die für den Beruf angeschaffte
Software auf demprivaten Rechner – zum
Beispiel „Apps“ – nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses gehört. Außerdem
kann überlegt werden, ob ein Zuschuss
zumGerät nur als Darlehen gewährt wird
und demgemäß bei vorzeitiger Beendi-
gung ratierlich zurückzuzahlen ist.