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personalmagazin 05 / 11
NACHRICHTEN
Datenschutzbeauftragter
Weder die Entscheidung, die Aufgaben
des Datenschutzbeauftragten zukünftig
an einen externen Dritten zu vergeben,
noch die Tatsache, dass der Betreffende
Betriebsratsmitglied ist, rechtfertigen
den Widerruf der Bestellung zum
Datenschutzbeauftragten aus wichtigem
Grund.
BAG, Urteil vom 23.3.2011 – 10 AZR 562/09
Bagatellkündigungen
Der Bundestag ist am 24. März 2011 der
Beschlussempfehlung des Ausschusses
gefolgt und hat einen Gesetzentwurf
der SPD-Fraktion, einen Gesetzentwurf
der Fraktion Die Linke sowie einen
entsprechenden Antrag der Fraktion
B‘90/Grüne zu besonderen Regelungen
beim Kündigungsschutz in Bagatellfällen
abgelehnt
.
Mediationsgesetz
Der Bundesrat hat seine Stellungnahme
zum neuen Mediationsgesetz abge-
geben (wir berichteten über das Gesetz
im Titelthema von Heft 02/2011). Die
Länderkammer begrüßt den Entwurf,
sieht jedoch bei der Qualifikation von
Mediatoren noch Änderungsbedarf. Nun
muss sich die Regierung äußern, bevor
der Bundestag entscheiden kann.
Gerichtsstand innerhalb der EU
Ein Kraftfahrer, der für eine Luxemburger
Firma tätig ist, tatsächlich aber Lastzüge,
die in Deutschland stationiert sind,
steuert, muss sich bei arbeitsrechtlichen
Streitigkeiten nicht an einen vereinbar-
ten Gerichtsstand in Luxemburg halten,
sondern kann vor einem deutschen
Arbeitsgericht klagen. Entscheidend,
so der EUGH, sei das Recht des Orts, an
dem die berufliche Tätigkeit „tatsächlich
ausgeübt“ werde.
EUGH, Urteil vom 15.3.2011 C29/10
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AKTUELLES
Neue Pflegeteilzeit: Freiwillig möglich,
aber kompliziert in der Durchführung
S
chon jetzt gilt: Wer wegen der Pflege eines nahen Angehörigen für eine
begrenzte Zeit nur noch Teilzeit arbeiten will, hat darauf einen Rechts-
anspruch. Dies allerdings nur in Form der entsprechenden gekürzten
Teilzeitvergütung. Diesem Anspruch stellt jetzt die Regierung in einem Ge-
setzesentwurf ein Alternativmodell auf rein freiwilliger Basis zur Seite, was
wie folgt funktionieren soll: Zur Pflege eines nahen Angehörigen kann die Ar-
beitszeit für maximal 24 Monate auf bis zu 15 Stunden wöchentlich reduziert
werden unter Weiterbezug von
75 Prozent des letzten Brutto-
einkommens. Das dabei ent-
stehende Guthaben soll nach
Rückkehr auf den Vollzeitar-
beitsplatz dadurchkompensiert
werden, dass der Arbeitnehmer
entsprechend seiner Teilzeit-
phase auch weiterhin nur 75
Prozent seines Gehalts bezieht,
bis das Guthaben wieder ausge-
glichen ist.
Während der Pflegephase soll
das überschießende Gehalt aus
öffentlichen Mitteln vorfinan-
ziert werden. Beim späteren
Ausgleich sind diese Mittel zu-
rückzuzahlen. Der Arbeitneh-
mer ist dabei verpflichtet, eine
private Zusatzversicherung für
die Dauer der Pflegeteilzeit ab-
zuschließen.
In vier Stufen zur Frauenquote
F
amilienministerin Kristina
Schröder macht Ernst mit den
Vorbereitungen zur Einfüh-
rung einer gesetzlichen Frauenquo-
te. Abhängig von der Akzeptanz der
Quotenforderung soll diese in fol-
genden Stufen realisiert werden: In
einer ersten Stufe will man zunächst
abwarten, ob rein freiwillige Maß-
nahmen, wie etwa flexiblere Arbeits-
zeiten und Selbstverpflichtungen,
in den Unternehmen durchgeführt
werden, um den Anteil von Frauen
in Aufsichtsräten und Vorständen zu
verdreifachen. Führt dies bis Mitte
2013 nicht zum Erfolg, soll die zwei-
te Stufe greifen. Dann will Schröder
die Unternehmen gesetzlich zu einer
Selbstverpflichtung zur Frauenförde-
rung zwingen. Ziel der dritten Stufe
sei dann, das Erreichen einer Frau-
enquote von 30 Prozent in Führungs-
positionen. Die vierte Stufe sieht die
Beendigung der Maßnahmen vor.
Wer Angehörige lieber selbst pflegen möchte, kann
nun ein neues Zeit- und Vergütungsmodell nutzen.