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RÜCKBLICK
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personalmagazin 08 / 10
VORSCHAU
Frauenquote
Fahrtkostenzuschüsse
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Titel: HR als Marke
●
Organisation: E-Mail-Flut clever bewältigen
●
Vergütung: Gehaltsunterschiede ermitteln
●
Tarifrecht: Folgen des aktuellen BAG-Urteils
Personalmagazin 6/2010, Seite 10ff.
Im Titelthema der Juniausgabe beschäftigten
wir uns damit, wie Personaler mehr weib-
liche Talente in Führungspositionen bringen
können. Dass Frauen mitunter aber gar nicht
gefördert werden wollen, diese Erfahrung
musste ein Leser machen.
Personalmagazin 6/2010, Seite 54 ff.
Gleich mehrere aufmerksame Leser haben
uns darauf hingewiesen, dass sich in unserem
Beitrag „40 Hebel zur Kostensenkung“
unter Punkt 14 „Fahrtkosten erstatten“ die
Möglichkeiten von Zuschüssen zu Fahrten zwi-
schen Wohnung und Arbeitsstätte irreführend
dargestellt wurden. Wir bitten um Entschuldi-
gung und legen hier noch einmal die Sachlage
umfassend dar.
Grundsätzlich sind Zuschüsse des
Arbeitgebers für Fahrten des Ar-
beitnehmers zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte immer lohnsteu-
erpflichtig. Es besteht jedoch die
Möglichkeit für den Arbeitgeber, die
Zuschüsse bis zur Höhe des Betrags,
den der Arbeitnehmer als Werbungs-
kosten nach § 9 Absatz 1 Satz 3
Nummer 4 und Absatz 2 Einkom-
mensteuergesetz (EStG) ansetzen
könnte, pauschal mit 15 Prozent zu
versteuern. Bis zu dieser Höhe blei-
ben die Zuschüsse dann auch sozial-
versicherungsfrei.
Nach § 40 Absatz 2 Satz 2 EStG ist
diese Pauschalversteuerung jedoch
nur möglich, wenn die Zuschüsse
zusätzlich zum geschuldeten Entgelt
gezahlt werden. Eine Barlohnum-
wandlung, die für den Mitarbeiter
im Endeffekt eine Gehaltserhöhung
darstellen würde, ist nicht möglich.
Service: Den korrigierten Beitrag finden Sie
als PDF unter unseren „aktuellen Downloads im
August“ auf
Meine Schwester und ich haben in
unserem Steuerbüro viele weibliche
Mitarbeiterinnen. Wenn ich meine fä-
higstenDamen frage: „Warummachen
Sie nicht die Steuerberaterprüfung?
Wir unterstützen Sie auch.“ Dann be-
kommen wir die Antwort: „Nein, ich
möchte nicht so viel Verantwortung.“
Und diese Damen sind ledig, haben al-
so kein kleines Familienunternehmen
zu leiten... Wenn ich mir das Desaster
in der Politik ansehe, so komme ich zu
der Einschätzung: Es sollten nur noch
verheiratete Menschen in die Politik
gehen, die mindestens zwei Kinder
haben. Und nicht irgendwelche Rand-
gruppen, die sich wie eitle Pfauen
aufführen, aber nicht wirklich wis-
sen, wie das Leben ist. Und die Frau-
enquote? Wer es wirklich will, schafft
es auch ohne Quote. Wichtiger wäre
vielleicht eine Altersbegrenzung:
Wer über 55 ist, sollte Platz machen
für die nachfolgende Generation. In
unserem Steuerberaterverband ist es
zum Beispiel gelungen, die Senioren
nur noch in beratender Funktion zu
haben: frische Köpfe an die Front!
Peter Dammann, Steuerberater, Jork
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