personalmagazin 01 / 10
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ELENA
ren). Der damit beschriebene Zweck soll
sich dabei nicht nur in der schnellen und
unbürokratischen Bearbeitungszeit für
Sozialleistungen erschöpfen, vielmehr
ist offizieller Anlass auch die Entlastung
der Arbeitgeber, die ab 2012 schrittwei-
se von der Pflicht entbunden werden,
diverse Entgeltbescheinigungen in Pa-
pierform für ihre Mitarbeiter zu erstel-
len. Das häufigste Formular ist dabei die
Bescheinigung für die Bundesagentur für
Arbeit, die unweigerlich dann eingefor-
dert wird, wenn ein Arbeitnehmer aus
dem Betrieb ausscheidet und einen An-
trag auf Arbeitslosengeld stellt.
Zunächst ist es aber notwendig, die
Daten aller Bundesbürger, die potenziell
ab 2012 mit Anträgen auf Sozialleistun-
gen bei Behörden vorsprechen, zu erfas-
sen und Monat für Monat up to date zu
halten. Unter dem Arbeitstitel „ELENA“
beginnt also zum 1. Januar 2010 eine der
größten Vernetzungs- und Datenspei-
chervorhaben der Geschichte. Benötigt
werden alle Daten, die für bestehende,
aber auch künftige Sozialleistungen
abgeglichen werden müssen, und so ist
die Angabe des Entgelts im eigentlichen
Sinne nur einer von vielen Datenbaustei-
nen für die Speicherchips von ELENA.
Darinbefinden sichdannbeileibe nicht
nur die Daten von sozialversicherungs-
Betriebe müssen ELENA füttern
MELDEPFLICHTEN. Auf Entgeltabrechner kommt ab 2010 eine neue Aufgabe zu.
Sie müssen zusätzliche Arbeitnehmerdaten erheben und „up to date“ halten.
W
ir schreiben das Jahr
2012 und stellen uns eine
Zweigstelle der Bundes-
agentur für Arbeit vor. Dort
spricht gerade ein ehemaliger Mitarbei-
ter vor, dem Sie aufgrund einer Teilbe-
triebsschließung zum Jahreswechsel
betriebsbedingt kündigen mussten. Er
stellt bei der Arbeitsagentur einen An-
trag auf Arbeitslosengeld, übergibt dazu
dem Sachbearbeiter eine Plastikkarte im
Scheckkartenformat und bekommt nach
zehn Minuten seinen Bescheid auf Ar-
beitslosengeld ausgehändigt. Anschlie-
ßend wird er noch beim städtischen
Wohngeldamt vorstellig. Auch dort wird
sein Antrag sofort bearbeitet, auch dort
bekommt er, nachdem er seine „Wunder-
karte“ überreicht hat, den Bescheid über
sein Wohngeld mit auf den Weg.
Arbeitgeberbescheinigung entfällt
Sozialleistungen ohne Bearbeitungs-
zeiten, vor allem ohne von der Personal-
abteilung ausgefüllte Entgeltbeschei-
nigung? Was heute noch undenkbar
erscheint, soll ab dem 1. Dezember 2012
zur Routine in deutschen Amtsstuben
werden. Das Zauberwort heißt ELENA
(Elektronisches Entgeltnachweisverfah-
pflichtigen Arbeitnehmern. Das ELENA-
Gesetz spricht von „Beschäftigten“ und
verlangt insoweit, dass auch die Beschäf-
tigungsdaten von Soldaten, Beamten und
Richtern erfasst und permament aktuali-
siert werden. Gespeichert wird für den
Fall der Fälle. Die Tatsache, dass damit
auch Personen erfasst werden, die wohl
kaum einmal den Weg zur Bundesagen-
tur oder dem Wohngeldamt antreten,
spielt keine Rolle.
Mehrarbeit vor der Entlastung
Um die vom ELENA-Gesetz erwar-
tete Entlastung zu erreichen, müssen
die Unternehmen zunächst doppelt
arbeiten, denn sie werden von 2010
an zwei Jahre lang die umfangreiche
ELENA-Datenbank gewissermaßen in
einemgigantischen Probelauf bestücken.
Parallel dazu müssen sie zwei Jahre lang
weiterhin das tun, wovon sie später ent-
lastet werden sollen, nämlich die gefor-
derten Vordrucke und Formulare für
diverse Sozialleistungen ausfüllen.
Doch reicht es nicht aus, wenn die
technischen Voraussetzungen der Ent-
geltabrechnungsprogramme so umge-
strickt werden, dass Daten, die ohnehin
für das DEÜV-Verfahren erstellt und an
die Einzugsstellen geschickt werden,
quasi wie auf eine Autobahnausfahrt
in das ELENA-Programm transferiert
werden. Zwar müssen Daten, die für die
laufende Entgeltabrechnung ohnedies
benötigt werden, wie Geburtsdaten oder
Beschäftigungsbeginn, nicht zusätz-
lich erstellt werden, sondern werden
aus den bestehenden Datenbeständen
generiert und nach Würzburg – dort
Von
Thomas Muschiol
(Red.)
Unter dem Arbeitstitel ELENA beginnt zum
1. Januar 2010 eine der größten Datenerfassungs-
und -speichervorhaben der Geschichte.