Immobilienwirtschaft 7/2018 - page 6

6 SZENE
Politik, Wirtschaft & Personal
Grafik: Immobilienwirtschaft; Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft 2018, https://bit.ly/2kVb8zh
Der Wert kommunaler
Wohnungsunternehmen
Die öffentliche Hand hat zwischen 1999 und 2011 ihren Wohnungs
bestand
um ungefähr 550.000 Wohnungen oder rund 17 Prozent reduziert. Der
öffentliche Wohnungsbestand, der von den kommunalen Wohnungs
gesellschaften bewirtschaftet wird, beläuft sich heute noch auf 2,3 Millionen
Wohnungen. Das Institut der Deutschen Wirtschaft plädiert trotz der eher
negativen Erfahrungen aus der Historie dafür, den kommunalen Wohnungs­
bestand zur Entschuldung der Kommunen heranzuziehen.
59,4
BERLIN
10,2
Schulden
der Stadt
Wert des kommunalen
Wohnungsunternehmens
in Milliarden Euro
41,0
HAMBURG
25,7
LEIPZIG
2,2
3,3
MÜNCHEN
2,1
5,5
FRANKFURT/M.
1,5
11,5
ESSEN
0,8
0,5
DORTMUND
2,6
1,4
MÜNSTER
0,8
0,8
KÖLN
5,3
3,8
MIETRECHTSÄNDERUNG 2018
Gesetzentwurf liegt vor
Ein erster Entwurf für die nächste Mietrechtsänderung liegt vor.
Er umfasst Regelungen bei der Mietpreisbremse und der Moder-
nisierungsmieterhöhung. Der Entwurf wird nun den anderen
Ressorts zur Abstimmung zugeleitet. Folgende Änderungen sind
unter anderem geplant:
Mietpreisbremse: Auskunft über Vormiete
Vermieter sollen in bestimmten Fällen künftig verpflichtet sein,
einem Mieter vor Abschluss des Mietvertrages unaufgefordert
Auskunft über die zuvor für die Wohnung vereinbarte Miete zu
erteilen. Dies soll Vermieter treffen, die eine Miete verlangen, die
über der nach derMietpreisbremse an sich zulässigenMiete liegt.
Modernisierungsumlage nur noch acht Prozent
Modernisierungskosten sollen für eine Dauer von zunächst fünf
Jahren nur noch in Höhe von acht Prozent jährlich (aktuell: elf
Prozent) auf die Mieter umgelegt werden können. Zudem sieht
der Gesetzentwurf vor, die Umlage von Modernisierungskosten
auf drei Euro je Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren zu
begrenzen (Kappungsgrenze für Modernisierungen).
Einfachere Berechnung der Modernisierungsumlage
Ein vereinfachtes Verfahren für die Berechnung der Modernisie-
rungsumlage bzw. -mieterhöhung soll Vermietern Modernisie-
rungsmaßnahmen erleichtern. Bei Kosten von höchstens 10.000
Euro sollen Vermieter 30 Prozent für Erhaltungsaufwand abzie-
hen und den Rest als Modernisierungskosten umlegen können.
Schadensersatz bei „Herausmodernisieren“
Vermieter, die die Ankündigung umfangreicher Modernisie-
rungsmaßnahmen gezielt dazu nutzen wollen, Mieter zur Kün-
digung zu veranlassen, sollen künftig sanktioniert werden. Das
gezielte „Herausmodernisieren“ soll künftig eine Ordnungswid-
rigkeit darstellen, diemit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro
geahndet werden kann.
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