Seite 64 - Immobilienwirtschaft_2015_02

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64 Szene
So viele Unternehmen sind
für die Immobilienbranche tätig
Es gibt sehr viele Chancen für einen Ausbildungs- oder einen
Arbeitsplatz in der Immobilienwirtschaft, denn die Branche ist eine der
größten in Deutschland mit mehr als 790.000 tätigen Unternehmen.
Wenn alle Firmen, die es in Deutschland gibt, zusammengezählt
werden, sind davon 22 Prozent für die Immobilienwirtschaft
Personal & Karriere
Grafik: Immobilienwirtschaft; Quelle:
E-world energy & water
Einladung zum 12. Karriereforum
Welche Karrieremöglichkeiten bietet die Energiewirtschaft? Studierende und
Hochschulabsolventen können sich auf der E-world energy & water 2015
über Einstiegswege und Aufstiegschancen informieren. AmDonnerstag, 12.
Februar 2015, stellen sich auf der Messe in Essen potenzielle Arbeitgeber
vor und bieten die Gelegenheit, erste Kontakte zu knüpfen. Für die Energie­
branche hat sich diese Recrutingveranstaltung als wichtiges Instrument ihrer
Personalpolitik etabliert.
Die Anmeldung beinhaltet zudem den Eintritt zur E-world energy & water
am 12. Februar 2015.
Aktuelles Urteil
Präsentiert von:
Michael Miller,
Haufe-Personalmagazin
Doppelter Urlaub
BAG, Urteil v. 16.12.2014, Az. 9 AZR 295/13
Wechselt ein Arbeitnehmer während des
Kalenderjahrs den Arbeitgeber, so kann er
laut Bundesurlaubsgesetz nicht doppelt Ur-
laub beanspruchen. Der Mitarbeiter muss
daher den Nachweis führen, dass sein
früherer Arbeitgeber den Urlaubsanspruch
noch nicht erfüllt hat.
Endet ein Arbeitsverhältnis, muss der Ar-
beitgeber dem Mitarbeiter nach § 6 Abs.
2 Bundesurlaubsgesetz den im laufenden
Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen
Urlaub bescheinigen. Dies wirkt sich auch
auf den künftigen Arbeitgeber aus: Diesem
gegenüber muss nämlich der Arbeitnehmer
bei Zweifelsfragen nachweisen, dass der
frühere Arbeitgeber den Urlaubsanspruch
für das Kalenderjahr nicht (vollständig) er-
füllt oder abgegolten hat.
Recht
DDIV
Nachbesserung des Mindestlohngesetzes gefordert
Seit dem 1. Januar gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Im Rah-
men des Mindestlohngesetzes besteht ein erhöhtes Haftungsrisiko für Haus-
verwaltungen: EinVerwalter haftet für eigenes Personal und für Arbeitskräfte
externer Firmen, die er beauftragt. Der Dachverband Deutscher Immobi-
lienverwalter (DDIV) fordert Nachbesserungen. Die noch im Gesetzesent-
wurf vorgesehene Möglichkeit zum Haftungsausschluss wurde durch eine
verschuldensunabhängige Generalunternehmerhaftung ersetzt. Dies gilt für
Mietverwalter ebenso wie für WEG-Verwalter. Nicht gewerblich handelnde
Verwalter sind davon ausgenommen. Offen ist die Haftungsfrage bei der
Beauftragung von Firmen zur Umsetzung vonWEG-Beschlüssen.WieHaus-
verwaltungen das Haftungsrisiko für ihr Unternehmenminimieren können,
dokumentiert eine Handlungsempfehlung des DDIV. Abrufbar ist diese über
die DDIV-Landesverbände und das DDIV-Intranet:
Immobilien-
branche
sonstige
branchen
22%
der Unternehmen in
Deutschland gehören zur
Immobilienbranche