39
2.2015
finden Sie ab Seite 46
Aktuelle Urteile
Recht
Mietrecht
49
Urteil des Monats: Räu-
mungsverfügung gegen
Untermieter bei Gewerbe-
miete
Heizkostenabrechnung:
Formelle Wirksamkeit beim
Schätzverfahren
50
Gewährleistungsrechte:
Ausübung von Optionsrecht
trotz Mangelkenntnis
Betriebskostenumlage:
Leistungsbestimmungsrecht
zugunsten des Vermieters
Kündigung eines Energie-
liefervertrags: Nachwir-
kende Vertragspflicht des
Hauseigentümers
Zulässigkeit: Videoüberwa-
chung von Bürogebäuden
Wohnungseigentumsrecht
46
Urteil des Monats: Wenn der
Mieter des Wohnungseigentümers
seinen Schlüssel verloren hat
Verwalterentlastung: Unrecht-
mäßig bei Ansprüchen gegen den
Verwalter
47
Fenster: Kostenlast bei nichtiger
Eigentumszuordnung
Nachbarschutz: Ausnahme inner-
halb der Eigentümergemeinschaft
Tagesmutter: Betreuung von zwei
Kleinkindern ist zulässsig
48
Rechteübertragung auf einen
Verband: Keine Individualansprü-
che der Eigentümer
Verwalterabberufung: Nicht ord-
nungsgemäße Beschlusssammlung
Bauliche Veränderungen: Son-
nensegel und Sichtschutzmatten
(und weitere Urteile)
Deutsches Institut für Urbanistik
Um die nachhaltige Weiterentwicklung der im 20. Jahrhundert gebauten Wohnsiedlungen zu sichern, sind Investitionen in Höhe
von 90 Milliarden Euro notwendig.
Das ist ein Ergebnis einer Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik und des Kompetenzzentrums Großsied-
lungen e.V. im Auftrag der Bau- und Wohnungswirtschaft. Die Studie, die auf der Fachkonferenz „Weiterentwicklung großer Wohnsiedlungen“ in Berlin
präsentiert wurde, zeigt auf der Basis einer repräsentativen bundesweiten Befragung von Kommunen und Wohnungsunternehmen auf, welche
Herausforderungen zur Weiterentwicklung von großen Wohnsiedlungen bestehen.
ANZ E I GE
„Das Immobilienmanage-
ment im 21. Jahrhundert
ist mehr als vermieten,
verpachten, verwalten:
Es ist strategische Unter-
nehmensplanung.“
Aus einem Prospekt der FOM Business School in Essen
Etappensieg
WEG-Konzert: keine öffentliche Wiedergabe
Auch bei einer Wohnungseigentümergesellschaft mit 343 Ein-
heiten liegt keine öffentliche Wiedergabe im Sinne der GEMA
vor. Der Bundesfachvand der Immobilienverwalter BVI berichtet
auf seiner Homepage er gehe davon aus, dass die Gesellschaft zur
Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Me-
dienunternehmen VG Media als gleichgelagerter Fall behandelt
werden kann. Daher empfiehlt der Verband, etwaige Zahlungen
an die VG Media nur noch unter Vorbehalt vorzunehmen. Das
Verfahren ist noch nicht rechtskräftig entschieden, der Rechts-
streit wird womöglich dem Bundesgerichtshof vorgelegt. Sollte
dieser im Sinne des OLG München entscheiden, würde der VG
Media eventuell rückwirkend die Geschäftsgrundlage entzogen,
was die Grundlage für etwaige Rückforderungen sein könnte.
Wir werden das Verfahren intensiv begleiten und über aktuelle
Entwicklungen informieren.