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2.2015
Anlageverordnung
Bringt neue Regeln für die Kapitalan-
lage von Versicherern und Pensions-
fonds, die unter anderem auch die
Quoten für die Anlage in Immobilien
neu regeln. Kabinettsbeschluss im
Januar erwartet.
Bestellerprinzip
Wohnungsvermittlung geht einseitig
zulasten der Vermieter, Segment
„Wohnen auf Zeit“/Exklusivvermitt-
lung unzureichend geregelt.
Energieeffizienz 2020
(Nationaler Aktionsplan) und Aktions-
programm Klimaschutz; umfangreiche
Vorschläge zur Energieeffizienz und
zum Klimaschutz, u. a. Aufstockung
der CO
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-Gebäudesanierung und Ein-
führung einer steuerlichen Förderkom-
ponente. Gesetzgebungsverfahren zur
Umsetzung notwendig.
Energieeffizienzrichtlinie
Energiedienstleistungsgesetz soll um
die Verpflichtung zur Einführung von
Energieaudits (Verfahren zur Erlangung
ausreichender Informationen über das
bestehende Energieverbrauchsprofil
eines Gebäudes) erweitert werden.
Verpflichtung soll alle Unternehmen
betreffen, die größer sind als KMUs.
Ertragswertrichtlinie
Kommentierung: Soll die Ermittlung
des Ertrags- bzw. Verkehrswerts von
Grundstücken nach einheitlichen
und marktgerechten Grundsätzen
sicherstellen.
Haushaltsgesetz 2015
Bundeshaushalt sieht erneut 700 Mio.
Euro an Mitteln für die Städtebau-
förderung vor. Für die CO
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-Gebäudesa-
nierung sind 1,8 Mrd. Euro vorgesehen
(Kredit- und Zuschussvariante).
Investmentsteuerreform
Die Bundesregierung will im zweiten
Quartal 2015 einen Gesetzesentwurf
für ein Gesetz zur Reform der Invest-
mentbesteuerung vorlegen.
Kleinanlegerschutzgesetz
Soll Schutz von Kleinanlegern
verbessern. Enthält insbesondere
Änderungen des Vermögensanlagen-
gesetzes und wertpapierrechtlicher
Bestimmungen.
Langfristige Investmentfonds
Kommentierung: Bringt ein neues
Vehikel für Investitionen in Sachwerte
mit langfristigem Renditehorizont.
Mietpreisbremse
Phase 1: Einführung Mietobergrenze
– Einschätzung ZIA: Bedenken gegen
die Verfassungsmäßigkeit, erhebliche
Zweifel an Wirksamkeit, Eingriff in
Eigentumsrecht, Bezugsgröße der orts-
üblichen Vergleichsmiete ungeeignet,
negative Folgen für Neubau- und
Sanierungsbestrebungen, Definition
„geschuldete Miete“ fehlerhaft.
Pflegestärkungsgesetz
Finanzielle Unterstützung für den
barrierefreien Umbau der eigenen
Wohnung von 2.557 Euro auf künftig
bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme.
Solvency II
Entwurf eines Gesetzes zur Moder-
nisierung der Finanzaufsicht über
Versicherungen (Umsetzung Solvency
II) setzt Solvency II in nationales Recht
um, Anlageverordnung wird für Ver-
sicherungen dann nicht mehr gelten.
Probleme bereitet der Katalog von
Vermögensgegenständen, wonach
Anlagen in bestimmte Fonds nicht
mehr möglich wären.
Vergaberechtsreform
Schaffung eines modernen Vergabe-
rechts, das rechtssichere Vergaben im
Wettbewerb und die wirtschaftliche
Verwendung öffentlicher Haushalts-
mittel ermöglicht.
Wohngeldrechtsreform
Anpassung der Tabellenwerte an die
Entwicklung der Wohnkosten und der
Verbraucherpreise sowie regional
gestaffelte Anhebung der Miethöchst-
beträge zur Anpassung an differen-
zierte Mietenentwicklung. Das Gesetz
soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Setzt die Europäische Richtlinie um.
Wesentlich ist, dass die Vorausset-
zungen zur Gewährung von Festzins-
darlehen erhalten bleiben. Zudem
u.a. Einführung von einheitlichen
Standards zur Dokumentation der Kre-
ditprüfung und Regeln zur Bewerbung.
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Wohnungswirtschaft
Investoren/Entwicklung
Städte/Kommunen
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Zollkodexanpassungsgesetz
Das Gesetz wurde im Dezember vom
Bundesrat verabschiedet. Die beab-
sichtigte Änderung des Grunderwerb-
steuergesetzes ist erfreulicherweise
unterblieben.
Arbeitszeitrichtlinie
Die EU-Kommission kündigte für 2015
einen revidierten Richtlinienvorschlag
an, wozu derzeit eine öffentliche
Konsultation zur Vorbereitung durch-
geführt wird. Die revidierte Arbeits-
zeitrichtlinie gibt Mindeststandards für
Arbeitnehmer aller öffentlichen und
privaten Bereiche vor.
EU-Erbrechtsverordnung
für Erbrecht ohne Todesfall bereits in
Anwendung. Gilt ab dem 17. August
2015 auch bei Todesfällen. Verord-
nung ermöglicht die Anwendung
des Erbrechtsstatuts vom letzten
gewöhnlichen Aufenthaltsort des
Erblassers und ist somit nicht mehr
nur an dessen Staatsangehörigkeit
gebunden.
Europäische Langfristige
Investmentfonds (ELTIF)
Verordnung bringt ein neues Vehikel
für Investitionen in Sachwerte mit
langfristigem Renditehorizont. Der
informelle Trilog (Rat, EP, KOM) ist
abgeschlossen und der Gesetzestext
steht fest. Die Verordnung tritt nach
der formalen Annahme durch Rat und
Parlament direkt in Kraft.
Investitionspaket (Juncker)
Verordnungsvorschlag über die Errich-
tung eines neuen Investitionsfonds
(EFSI), mit dem privates Kapital für
Investitionsvorhaben im Unterneh-
mens-, Forschungs- und Infrastruktur-
bereich bis zu 315 Mrd. Euro gehebelt
werden soll.
Nichtfinanzielle Informationen
von Unternehmen (Berichtspflicht)
Große Unternehmen von öffentlichem
Interesse müssen eine nichtfinanzielle
Erklärung in ihren Lagebericht mit auf-
nehmen. Die Richtlinie tritt spätestens
im Dezember 2016 in Kraft.
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brüssel
Berlin
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