Seite 8 - Immobilienwirtschaft_2014_07-08

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8 Szene
Markt & Politik
Gutachten (1)
IVD: Regelung zum Maklerhonorar verfassungswidrig
Singlehaushalte
37,2%
davon:
17,6 %
jünger als 30 Jahre
42,0 %
leben in Großstädten mit mindestens
100.000 Einwohnern
Grafik: Immobilienwirtschaft; Quelle: Zensus 2011
Mehr als ein Drittel der Haushalte in Deutschland
sind Singlehaushalte
*
Großfamilie war früher: Immer mehr Menschen in Deutschland leben allein – vor allem, wenn sie jünger sind als 30
Jahre und wenn sie in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern wohnen. Im Durchschnitt leben in nur noch gut elf
Prozent der Haushalte drei oder mehr Personen.
*Zensusstichtag 9. Mai 2011
Zwei- und Drei-Personen-
haushalte
51,2%
davon:
60,3 %
der Personen leben als Familien zusammen
(mit Kindern 32,7 %, ohne Kinder 27,6 %)
45,1 %
der Haushalte sind verheiratete Paare
7,3 %
sind nicht-eheliche Lebensgemeinschaften
7,8 %
sind Alleinerziehende
Haushalte mit mehr
als drei Personen
11,6%
Der Gesetzentwurf zur Neuregelung des
Maklerhonorars verstößt gegen die Ver-
fassung. Zu diesem Ergebnis kommt ein
Rechtsgutachten, das im Auftrag des IVD
erstellt wurde. ImMärz hat Bundesjustiz-
minister HeikoMaas einenGesetzentwurf
vorgelegt, der neben einerMietpreisbrem-
se bei Neuverträgen auch eine Neurege-
lung der Vorschriften über das Makler-
honorar bei der Wohnungsvermittlung
vorsieht. Ziel des geplanten Gesetzes ist,
das Bestellerprinzip für Maklerleistungen
einzuführen. ImAuftrag des Immobilien-
verbandes IVD hat der Mainzer Staats-
rechtler Friedhelm Hufen die geplante
Neuregelung des Maklerhonorars unter
die Lupe genommen. Sein Fazit: Gegen
den Gesetzentwurf bestehen verfassungs-
rechtliche Bedenken. Der vorliegende
Entwurf verwirkliche gerade nicht das
Bestellerprinzip, da Wohnungssuchende
nur noch in Einzelfällen als Besteller auf-
treten könnten. Problematisch sei insbe-
sondere die Begrenzung des Entgelts auf
Fälle, in denen der Wohnungsvermittler
ausschließlich wegen des Suchauftrags
vom Vermieter oder von einem anderen
Berechtigten den Auftrag einholt, die
Wohnung zu vermitteln.
Die geplante Regelung sei ein schwerwie-
gender Eingriff in die Berufsfreiheit und
erfasse einseitig eine Gruppe, die nicht
für die Missstände in der Wohnungspo-
litik verantwortlich sei. Hufen empfiehlt
den beteiligten Gesetzgebungsorganen,
den aufgezeigten Bedenken nachzugehen
und auf eine verfassungskonforme Lösung
hinzuarbeiten.
Wer zahlt den Makler? Der IVD will sich mit
der Gesetzesänderung nicht abfinden.