Seite 63 - Immobilienwirtschaft_2014_07-08

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63
-8.2014
Aktuelles Urteil
Präsentiert von:
Thomas Muschiol ,
Haufe-Personalmagazin
Mindestlohn
Baugewerbe fordert Schwarzarbeitsbekämpfung
Zum 1. Januar 2015 soll für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein all-
gemeinerMindestlohn als Bruttostundenlohn von 8,50 Euro eingeführt wer-
den. Für Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
und demArbeitnehmerüberlassungsgesetz gilt eine Übergangsregelung. Bis
zum 31. Dezember 2016 können diese Branchenmindestlöhne auch unter-
halb des allgemeinen Mindestlohns liegen. Bis auf wenige Ausnahmen soll
der Mindestlohn auch für Minijobs gelten. Wie sich der gesetzliche Min-
destlohn auf den Minijob-Arbeitsmarkt auswirken wird, darüber kann nur
spekuliert werden. Arbeitgeber könnten die Stundenzahl eines Minijobbers
so weit reduzieren, dass die Minijob-Entgeltgrenze weiterhin eingehalten
wird. Wegen des höheren Entgeltanspruchs des Arbeitnehmers könnte der
Minijob auch versicherungspflichtig werden.
Von den Gegnern eines gesetzlichen Mindestlohns wird aber auch die Kar-
te Schwarzarbeit gespielt. Diese Schwarzarbeit müsse unbedingt bekämpft
werden, fordert auch das Baugewerbe. „Es kann nicht beruhigen, dass der
Umfang der Schattenwirtschaft, der sich ohnehin nur schwer ermitteln lässt,
von 370 Milliarden Euro (= 17,2 Prozent des Bruttosozialprodukts im Jahre
2003) nach den neuesten Prognosen auf 339 Millionen Euro (= 12,2 Prozent
des Bruttosozialprodukts im Jahre 2014) zurückgehen soll“, so Dr. Hans-
Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe,
zu der neuesten Prognose über die Entwicklung der Schattenwirtschaft in
Deutschland, die das Institut für angewandte Wirtschaftsforschung jüngst
vorgelegt hat. Dr. Loewenstein fordert vor diesemHintergrund von der neuen
Bundesregierung eine Forcierung der Schwarzarbeitsbekämpfung.
Fachhochschule Köln
Erste Absolventen des Studiengangs „Energie- und Gebäudetechnik“
Am Institut für Technische Gebäudeausrüstung der Fachhochschule
Köln haben die ersten 18 Absolventinnen und Absolventen des 2010 gestarteten Bachelorstudiengangs „Energie und Gebäudetechnik“ abgeschlossen.
In dem auf sieben Semester ausgelegten Studiengang lernen die Studierenden die gebäudetechnische Gesamtplanung, also das Zusammenspiel
von Architektur und Gebäudetechnik, um die Energie in Gebäuden effizient und wirtschaftlich einzusetzen. Weitere Informationen im Internet unter
Auch im Sonderurlaub
entsteht Erholungsurlaub
BAG, Urteil vom 06.05.2014, 9 AZR 678/12
Der gesetzliche Urlaubsanspruch entsteht
unabhängig davon, ob während des Ka-
Recht
lenderjahrs überhaupt eine Arbeitsleistung
erbracht worden ist. Eine Kürzung für den
Fall, dass das Arbeitsverhältnis ruht, ist nur
dann möglich, wenn es durch ein Gesetz
zugelassen wird. Für die Inanspruchnahme
eines Sonderurlaubs, der zur Pflege eines
Angehörigen in Anspruch genommen wird,
hat der Gesetzgeber eine solche Kürzung
nicht vorgesehen. Das Bundesarbeitsgericht
(BAG) hat mit dieser Entscheidung klarge-
stellt, dass die Kürzung des gesetzlichen
Mindesturlaubs im Fall eines ruhenden Ar-
beitsverhältnisses nur dann erlaubt ist, wenn
es dafür eine spezialgesetzliche Regelung
gibt. Hauptanwendungsfall einer solchen
Kürzungsmöglichkeit ist die Elternzeit, wäh-
rend der der Arbeitgeber berechtigt ist, den
Erholungsurlaub zu kürzen. Eine analoge
Heranziehung auf vergleichbare Auszeiten
hatte aber schon das Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg in der Berufungsinstanz
abgelehnt. Vielmehr habe der Gesetzgeber
durch die Einräumung einer Kürzungsmög-
lichkeit während der Elternzeit aufgezeigt,
dass ohne eine solche Ausnahmevorschrift
stets vom Grundsatz auszugehen ist, dass
allein durch den rechtlichen Bestand eines
Arbeitsverhältnisses der Urlaubsanspruch
entsteht. Dieser Ansicht hat sich nun das
BAG ausdrücklich angeschlossen. Klarge-
stellt wird mit dieser Entscheidung auch,
dass es nicht darauf ankommt, ob das Ar-
beitsverhältnis nach dem Ende des Sonder-
urlaubs wieder aktiv aufgenommen wird.
GWG, howoge, HSH
Zertifikate für
Audit „berufund-
familie“
Die GifhornerWohnungs-
bau-Genossenschaft eG
(GWG), die Howoge
Wohnungsbaugesellschaft
aus Berlin und die HSH
Nordbank, Hamburg,
sind für ihre familienbe-
wusste Personalpolitik mit
dem Zertifikat zum Audit
„berufundfamilie“ ausge-
zeichnet worden. Das Zer-
tifikat wird von der Hertie-
Stiftung an Unternehmen
vergeben, die sich aktiv für
eine familienbewusste Un-
ternehmenskultur und für
Maßnahmen zur besseren
Balance von Beruf und Fa-
milie einsetzen. Die HSH
Nordbank bekam das Zer-
tifikat bereits zum dritten
Mal verliehen.
12,2 %
Schattenwirtschaft
Der Umfang der Schat-
tenwirtschaft beträgt
2014 339 Millionen Euro
(12,2 Prozent des Brutto-
sozialprodukts)