18 Verbandsinformation
Foto: DV
12-01 I 2012
Mehr Anreize für die
energetische Stadtsanierung
Zuschüsse für kommunale Konzepte.
Der Deutsche Verband begrüßt
das neue KfW-Programm, fordert aber stärkere Investitionsförderung
und flexiblere Vorschriften.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) startet demnächst ein Programm
zur
„energetischen
Stadtsanierung“.
Im Mittelpunkt stehen zum ersten Mal
nicht einzelne Gebäude und Techniken
wie nach der Energieeinsparverordnung
(EnEV), sondern ganze Stadtquartiere.
Gefördert werden integrierte Quartiers-
konzepte zur Steigerung der Energieeffi-
zienz von Gebäuden und Infrastruktur,
insbesondere zur Wärmeversorgung.
Für 2012 stehen insgesamt 100 Millionen
Euro aus dem Sondervermögen „Energie
und Klimafonds“ zur Verfügung. Noch
diesen Herbst können erste Kommunen
geeignete Modellprojekte vorstellen.
Das neue Programm bildet einen
wichtigen Baustein, um die zuletzt zu-
rückgegangene energetische Sanierung
im Wohnungsbestand wieder zu erhö-
hen. Die individuellen Maßnahmen-
pakete berücksichtigen besser die un-
terschiedlichen Gegebenheiten in den
Quartieren. Der Zusammenschluss von
Einzeleigentümern und die aufeinander
abgestimmte Sanierung mehrerer Häu-
angesichts der Klimaziele zu gering aus-
fällt. Gerade im Hinblick auf die vielen
Kleinvermieter und Selbstnutzer müssen
sich Bund und Länder zudem rasch über
die steuerliche Förderung für energe-
tische Modernisierungen einigen.
Verbesserungen sind notwendig
Neben der Förderung gibt es aber auch
beim gesetzlichen Rahmen Verbesse-
rungsbedarf. So zieht die häufige Ver-
schärfung der Energiestandards, wie
zum Beispiel durch die Energieeinspar-
verordnung (EnEV), große Planungs-
unsicherheiten nach sich. Zudem ist die
EnEV bislang rein auf das Einzelgebäude
bezogen und bietet keine Möglichkeit für
Sonderlösungen für Quartiere, die an die
örtlichen Gegebenheiten angepasst sind.
So kann das „Einpacken“ ganzer baukul-
turell wertvoller Viertel beispielsweise
dazu führen, dass ganze Stadtteile ihren
typischen Charakter verlieren, obwohl
die Klimaziele auch mit weniger starken
Eingriffen am Gebäude möglich wären.
Eine Problemstellung, die bislang
kaum thematisiert wird, ist die Frage,
wie wir mit Wohnungen umgehen, die
kurz- bis mittelfristig noch gebraucht
werden, auf lange Sicht aber, zum Bei-
spiel in Schrumpfungsregionen, nicht
mehr benötigt werden und bei denen
umfassende Sanierungsarbeiten deshalb
unwirtschaftlich sind. Der Gesetzgeber
sollte diese Aspekte bei der anstehenden
Novellierung der EnEV bedenken.
I
|
ser kann ein höheres Kosten-Nutzen-
Verhältnis erreichen – bei reduzierten
Kosten für jeden Einzelnen. Dies kann
auch bedeuten, vergleichsweise viele
Häuser auf ein gutes energetisches Ni-
veau zu bringen anstatt wenige Gebäude
auf den höchsten Standard.
Begleitet wird das Förderprogramm
durch eine im Sommer verabschie-
dete erste Novelle des Baugesetzbuchs
(BauGB), die die städtebaurechtlichen
Voraussetzungen zur Umsetzung des
Energiekonzepts der Bundesregierung
schafft. In einem zweiten Überarbei-
tungsschritt soll nächstes Jahr auch die
bisher umstrittene Einführung einer be-
sonderen Klimaschutzklausel in § 136
BauGB erfolgen. Kommunen könnten
dann neue Sanierungsgebiete damit be-
gründen, dass das Gebiet den Erforder-
nissen der klimagerechten Stadtentwick-
lung nicht entspricht.
Mehr Anreize wären wichtig
Doch reicht dies aus? Um wirkliche An-
reize zu setzen, sind neben der Erstel-
lung von Konzepten zusätzliche Förder-
mittel für Investitionen in energetische
Sanierungsmaßnahmen unverzichtbar,
da die Investitionskosten nicht immer
durch die Einsparung an Energiekosten
gedeckt werden. Die von der Bundesre-
gierung beschlossene Fortführung der
KfW-Programme bis 2014 mit jährlich
1,5 Milliarden Euro ist ein bedeutendes
Zeichen, auch wenn das Fördervolumen
Gernot Mittler
Gernot Mittler, Staatsminister a. D., Präsident, Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V., Berlin / Brüssel