Seite 20 - Immobilienwirtschaft_2011_02

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Titelthema
02 | 2011
Courtage vermisse er von Verbandsseite eine ganz wesentliche
Forderung hinsichtlich der Innen- und Außenprovision: „Die
Makler müssen ihre Doppeltätigkeit aufgeben. Man kann nicht
gleichzeitig die Interessen von Käufern und Verkäufern vertre-
ten.“ (Siehe auch Interview, Seite 24.)
Jürgen Michael Schick MRICS, Geschäftsführer des gleich-
namigen Berliner Maklerbüros, kann die Forderung nach ei-
ner gesetzlichen Regelung für die Courtagehöhe oder -praxis
nicht nachvollziehen: „Provisionen müssen frei verhandelbar
sein.“ Die Forderung, warum für Makler andere Regeln gelten
sollen als für andere Berufe, ist für den Vizepräsidenten des
Branchenverbands IVD, nicht nachvollziehbar. „Einem Friseur
würde ja auch niemand die Preisgestaltung für seine Dienstleis-
tungen vorschreiben wollen.“ Weiter gibt Schick zu bedenken,
dass der Vorschlag für die Mieter/Käufer in manchen Regionen
zu höheren finanziellen Belastungen führen würde als bisher:
Beispielsweise zahlen Mieter bei einer über einen Makler ver-
mittelten Wohnungsvermietung in Berlin bisher häufig keine
Provision. Schicks eigene Firma ist zwar ausschließlich für eine
Seite tätig, also entweder für Immobilienverkäufer oder -käufer,
um eine Kollision unterschiedlicher Interessen zu vermeiden,
würde aber anderen Maklerunternehmungen eine Doppeltä-
tigkeit nicht untersagen wollen: „Die Marktteilnehmer müssen
sich für ein Modell entscheiden.“ Grundsätzlich sei gegen eine
Koexistenz nichts einzuwenden.
Doppeltätigkeit hat auch Vorteile
In der Tat fallen bei genauerer Betrachtung der Doppeltätigkeit
von Maklern nicht nur Interessenkonflikte auf. Gleichzeitig für
beide Seiten – Verkäufer wie Käufer – tätig zu sein, könne sich
in manchen Fällen für alle Beteiligten als vorteilhaft erweisen,
betont Sven Keussen, geschäftsführender Gesellschafter der
Münchner Rohrer Immobilien GmbH. „Im Bereich des Woh-
nungsverkaufs ist es seit Jahrzehnten bewährte Praxis, für die
vermittelnde Position von beiden Seiten je hälftig honoriert zu
werden.“ Tatsächlich sei die Expertise des Maklers bei einem
Immobilienverkauf oftmals sowohl von Käufer- wie von Ver-
käuferseite erforderlich, um den unterschiedlichen Interessen
im Sinne einer Einigung zum Erfolg zu verhelfen, denn die we-
nigsten Verkäufer oder Käufer seien Immobilienprofessionals.
Mehr und mehr komme daher dem Makler in solchen Fällen
die Funktion eines Moderators zu. Aber auch die einseitige
Vertretung mache vereinzelt Sinn: Als konkretes Beispiel nennt
Keussen den jüngst erfolgten Verkauf einer Top-Immobilie
im Zentrum von Pullach, einem begehrten südlichen Vorort
von München. „Der Mehrfamilienhausmarkt ist angespannt
und heiß umkämpft, auch Top-Lagen und außergewöhnliche
Standorte von Immobilien sind gefragter denn je und erzielen
Spitzenwerte wenn die Verkäuferinteressen einseitig im Markt
vertreten werden“, schickt Keussen voraus. Der Verkauf des
Jugendstil-Mehrfamilienhauses sei im Rahmen eines Bieterver-
fahrens erfolgt; die Transaktion habe im Rekordtempo von zwei
Monaten abgeschlossen werden können. „Noch kurz vor Weih-
nachten haben sich die Interessenten die Klinke in die Hand
gegeben.“ Von über 100 Interessenten und rund 30
„Provisionen müssen frei verhandelbar sein. […]
Einem Friseur würde ja auch niemand die Preisgestaltung
für seine Dienstleistungen vorschreiben wollen.“
Jürgen Michael Schick,
Geschäftsführer des gleich-
namigen Berliner Maklerbüros
und Vizepräsident IVD
Wem dient der Makler, dem Käufer oder Verkäufer? Agiert er als Moderator, so kann sich die Doppeltätigkeit auch als vorteilhaft erweisen.
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