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02 | 2011
Für die Zunft der Wohnimmobilienmakler dürfte das neue
Jahr spannend werden. Zum einen, aufgrund der Kritik breiter
Gesellschaftskreise, auf die manche Branchen-Usancen stoßen.
Die Rede ist von der Courtage: So lancierte die SPD Anfang
Oktober einen Antrag, nach dem die Maklerprovision bundes-
weit zwischen Vermietern und Mietern beziehungsweise Ver-
käufer und Käufer geteilt werden soll. Argumentiert wird mit
dem „fairen Interessenausgleich“ der Parteien: „Beide haben
etwas davon, also sollen auch beide bezahlen.“ Auch Bündnis
90/Die Grünen brachte jüngst einen Änderungsvorschlag zur
Provision: Bei der Vermittlung von Wohnraum durch einen
Makler soll die Courtage nur derjenige tragen, der den Makler
bestellt. Das Gros der Immobilienmakler selbst steht den Vor-
stößen, die Courtagepraxis gesetzlich zu regeln, ablehnend ge-
genüber. Dennoch wird der Ball gern aufgenommen, um eine
bislang vorwiegend intern geführte Debatte über einen wei-
teren strittigen Aspekt bei der Provision in Gang zu bringen:
Die Zulässigkeit der Doppeltätigkeit.
Zum anderen sieht sich die Branche der Immobilienver-
mittler aufgrund neuer technologischer Entwicklungen und
den damit in direktem Zusammenhang stehenden gesellschaft-
lichen Veränderungen vor große Herausforderungen gestellt:
Denn das Internet, neue Tools und die immer wichtiger wer-
denden „Social Networks“ (siehe Kastentext, Seite 22) stellen
auch für die Immobilienvermittlung entscheidende Weichen.
Streit um die Courtagepraxis
Neu ist die Aufregung über die Provision für Wohnimmobili-
enmakler nicht. Insbesondere in Ballungsräumen ärgern sich
Wohnungssuchende seit Jahren darüber, dass sie den Preis
für eine Leistung bezahlen sollen, die im Auftrag des Vermie-
ters erbracht wird. Manche Marktbeobachter sehen auch den
seit Jahren rückläufigen Anteil der durch Provisionsimmobi-
lienmakler begleiteten Transaktionen beim Verkauf privater
Wohnimmobilien als Kritik an der Zunft. Aktuell soll er bereits
unter der 50-Prozent-Marke liegen. Hintergrund der eingangs
genannten neuen Gesetzesvorschläge ist die in Deutschland
nicht einheitlich geregelte Provisionspraxis.
Im Unterschied zum gewerblichen Immobilienmarkt, wo
Provisionen üblicherweise individuell zwischen Makler und
Auftraggeber abgeschlossen werden, unterliegt das private
Immobiliengeschäft regionalen Usancen. Diese fallen sehr
unterschiedlich aus: In manchen Gegenden teilen sich Käufer
und Verkäufer die Provision, in anderen wird sie ausschließ-
lich vom Verkäufer getragen – als sogenannte Innenprovision
– oder als Außenprovision ausschließlich vom Käufer bezahlt.
Uneinheitlich ist auch die Höhe des Maklerentgelts, das aktu-
ell im Rahmen bestimmter gesetzlicher Grenzen grundsätzlich
frei verhandelt werden kann. Die Courtage richtet sich nach
der Marktlage, dem Preis der Immobilie und den am Markt
üblichen Konditionen und beträgt üblicherweise bei privaten
Immobilienverkäufen in Deutschland zwischen drei und sieben
Prozent des Kaufpreises.
Branche lehnt Gesetzesvorschläge ab
Bei privaten Immobilienvermietungen darf die Provision ge-
mäß Wohnraumvermittlungsgesetz maximal zwei Netto-Mo-
natskaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Während
die Vorstöße von SPD und Grünen in den Medien weitgehend
auf ein positives Echo stießen, sieht die Branche die Gesetzes-
vorschläge eher skeptisch.
„Die Antrag der SPD hat etwas Dogmatisches – Vermieter
sind hier die ‚Reichen’, die am liebsten alles bezahlen sollen“,
sagt Immobilienberater Harald Blumenauer. Den Vorschlag
lehne er daher ab. „Ich finde es aber wichtig, dass wir das Thema
diskutieren und verbraucherfreundlich und zukunftsorientierte
Lösungen finden“, betont Blumenauer und verweist auf ein an-
deres heikles Thema. In der öffentlichen Debatte zum Thema
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J
Birgitt Wüst, Freiburg
Foto: NL shop/shutterstock
Branche in Aufbruchstimmung
Vermarktung.
Die Maklercourtage bewegt einmal mehr die Gemüter. Politiker
wollen sie gesetzlich regeln. Zudem steht das Segement aufgrund neuer
technologischer Trends vor großen Herausforderungen. Positive Entwicklungen
gibt es aus den Gerichtssälen: Die Urteile sind meist maklerfreundlich.
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