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www.deutscher-verband.org
www.immobilienwirtschaft.de 11 I 2011
Dr. Josef Meyer, Vizepräsident des Deutschen Verbands für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.
Ein gut gestimmtes
Instrument
Städtebauförderung.
Vor 40 Jahren ins Leben gerufen, seit 20 Jahren
in den neuen Bundesländern angewandt, feiert ein in sich stimmiges
Programm doppeltes Jubiläum. Anlass für eine Bilanz.
Während ihres 40-jährigen Bestehens
hat sich die Städtebauförderung als fe-
xibles und unentbehrliches Instrument
erwiesen, um Städte und Gemeinden
bei immer neuen Herausforderungen
attraktiv, lebendig und sozial ausgewo-
gen zu gestalten. Seit nunmehr 20 Jahren
unterstützt sie die neuen Bundesländer
dabei, Gebäude, öfentlichen Raum und
Infrastrukturen instand zu setzen und
die großen strukturellen und demogra-
fschen Umbrüche zu meistern. Ohne
die Fördermittel und die in den alten
Bundesländern gemachten Erfahrungen
wäre dies nicht denkbar.
Städte im permanenten Wandel
In Anbetracht der immer unterschied-
licheren städtebaulichen Ausgangslagen
und der daraus entstehenden Aufgaben
wird die Steuerung der Stadtentwicklung
künfig komplexer. Städte befnden sich
permanent imWandel, Nutzungsbedürf-
nisse für Flächen und Gebäude ändern
sich. Private und öfentliche Nutzungen
Kriterien verteilt. Die baulichen Maß-
nahmen können dabei ihre Wirkung
vielfach nur entfalten, wenn sie durch
geeignete nicht investive Projekte beglei-
tet werden.
Das Ergebnis dieser Aufgabe ist so-
mit nicht nur abhängig von der Dimensi-
on des Mitteleinsatzes, nach dem Motto
„viel hilf viel“. Es beruht vor allem auf
intelligenten Konzepten. Gleichzeitig
war das Städtebauförderungsgesetz die
Geburtsstunde einer neuen Dienstleis-
tung: Der anerkannten Sanierungs- und
Entwicklungsträger, die als Treuhänder
der Kommunen den städtebaulichen
Werkzeugkasten in vielfacher Hinsicht
erweitert und seine Anwendung be-
schleunigt haben.
Jetzt stehen neue Aufgaben an
Die pragmatische und fexible Ausrich-
tung der Förderung hat bisher auf alle
städtebaulichen Problemlagen reagiert.
Mit Klimaschutz, Reduzierung des
Flächenverbrauchs und der demogra-
fschen Entwicklung stehen jedoch neue
privat-öfentliche Aufgaben an, die nur
mit Förderrecht und -mitteln gelöst wer-
den können. Damit bleibt auch in Zu-
kunf die fnanzielle und fachspezifsche
Unterstützung eine wichtige Vorausset-
zung, um Städte und Gemeinden an die
neuen Herausforderungen anzupassen
und die Lebensqualität in allen für die
Daseinsfürsorge relevanten Bereichen zu
gewährleisten.
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und Investitionen (aber auch De-Investi-
tionen) geraten in Konkurrenz oder be-
einfussen sich wechselseitig – auf posi-
tive wie negative Weise. Die Bewahrung
baulicher Gegebenheiten kann wün-
schenswert sein, aber auch notwendigen
Veränderungen im Wege stehen.
Aufgabe der Stadtentwicklungspoli-
tik ist es, den Bedürfnissen und Verände-
rungen der örtlichen Gesellschaf Rech-
nung zu tragen. Sie muss für den sozial
gerechten Ablauf und die Sicherung der
Gemeinwohlbelange sorgen. Eine erfolg-
reiche Stadtentwicklungspolitik sollte
außerdem Signale geben und ganzheit-
liche Konzepte entwickeln.
Genau hier setzt die Städtebauför-
derung an. Mit dem Städtebauförde-
rungsgesetz wurden die Rechte für Kom-
munen erweitert und deren fnanzielle
Unterstützung durch Bund und Länder
eingeführt. Das Besondere der Städte-
bauförderung ist die Kombination von
Rechtsrahmen und fnanziellem Einsatz.
Unter Wachstumsbedingungen reicht
meist der Rechtsrahmen, um Neuinves-
titionen zu fnanzieren. Bewahrung,
Umbau und Rückbau des Bestands benö-
tigen jedoch ausreichend Fördermittel.
Hervorzuheben ist auch die Len-
kungswirkung der Städtebauförderung:
Anstelle einzelner Bauvorhaben wird
eine ganzheitliche Erneuerung oder Ent-
wicklung von Quartieren in Angrif ge-
nommen. Die Fördermittel werden nicht
nach dem Gießkannenprinzip, sondern
nach Notwendigkeit und qualitativen
Dr. Josef Meyer