Seite 52 - DIE_WOHNUNGSWIRTSCHAFT_2014_08

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VdW-Forum Wohnungswirtschaft
Am 24. Juni 2014 veranstaltete der Verband der Wohnungs- und Immo-
bilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V. (VdW Rheinland Westfalen)
das 13. VdW-Forum Wohnungswirtschaft. Die Vertreter des Verbandes
diskutierten mit denen der Landespolitik und der Städte über politi-
sche Entwicklungen, aktuelle Trends und Problemstellungen wie die
sog. Mietpreisbremse. Das Leben in einer Mietwohnung soll einerseits
für alle Einkommensgruppen bezahlbar sein und bleiben, andererseits
werden sowohl im Neubau als auch bei der Modernisierung seitens
der Politik immer höhere Standards angestrebt. „Als Partner bei der
Energiewende sind die Wohnungsunternehmen für die Politik unver-
zichtbar“, mahnte Dr. Dieter Kraemer, stellvertretender Verbandspräsi-
dent des VdW Rheinland Westfalen. Umso wichtiger sei es, nicht mehr
von ihnen zu fordern, als wirtschaftlich machbar sei. Kraemer lobte die
Erfolge, die der VdW Rheinland Westfalen im Bündnis für Wohnen mit
der NRW-Landesregierung erzielt hat: Die Verstetigung der Fördermit-
tel für den sozialen Wohnungsbau auf einem Niveau von 800 Mio. € im
Jahr und die zusätzlich in Aussicht gestellten Tilgungsnachlässe seien
eine Folge des geführten Dialogs.
VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter äußerte sich ebenfalls stolz
über die Erfolge auf Landesebene, merkte jedoch an, dass der verbes-
serten Situation im Land erhebliche weitere Aufgaben auf Bundes- und
Landesebene gegenüberstehen würden. „Im Bund wird nun eine neue
Stufe der Energieeinsparverordnung eingeführt, von der unser Verband
sicherlich keine Stimulierung des Wohnungsneubaus erwartet. Zugleich
soll eine Mietpreisbremse kommen, obwohl sich die Kaltmieten in den
vergangenen zehn Jahren stets unterhalb der Inflationsrate bewegt
haben“, sagte Rychter. Er betonte, dass hohe Mieten nur ein Problem in
wenigen Metropolen und Universitätsstädten seien, während viele Kom-
munen mit gegenläufigen Problemen wie Überalterung und Einwohner-
rückgang zu tun hätten.
In fünf Workshops wurden
außerdem verschiedene
Fachthemen anhand
von Praxisbeispielen
diskutiert. Im Rahmen
eines Workshops zum
Thema Nachhaltigkeit
befasste sich z. B. Prof.
Dr. Sigrid Schaefer von
der EBZ Business School
in Bochum mit der Frage,
wie sich Nachhaltigkeit
in Wohnungsunternehmen umsetzen lässt, so dass der Dreiklang aus
ökonomischen, sozialen und ökologischen Aspekten gelingt. Anschlie-
ßend gingen GdW-Technikreferentin Ingrid Vogler und Hans Otto Kraus,
technischer Geschäftsführer der GWG Städtische Wohnungsgesellschaft
München mbH, auf die Nachhaltigkeitszertifizierung von Wohngebäu-
den ein.
Ferner wurden Workshops zu den Ergebnissen der Studie „Wohntrends
2030“ (siehe DW 7/14 S. 66 und S. 64 in dieser DW), zu den Themen
bezahlbares Wohnen sowie Energieerzeugung im Quartier und zu der
Frage, wie Wohnungsunternehmen zur „Marke“ werden können, durch-
geführt.
Die nächste Großveranstaltung des Verbandes VdW Rheinland Westfa-
len steht vom
22. bis 24. September 2014
auf dem Programm. Dann
findet der Verbandstag in Aachen statt.
RÜCKBLICK
Weitere Informationen:
VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter
Fotos in Mieterzeitschriften
Veröffentlichung auch ohne Einwilligung zulässig
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 8. April 2014 (Az VI ZR
197/13) ein klarstellendes Urteil hinsichtlich der Veröffentlichung von
Fotos in einer Informationsbroschüre einer Genossenschaft gesprochen.
Die beklagte Genossenschaft veröffentlichte in ihrer Broschüre „Informa-
tionen der Genossenschaft“ ein Foto von Großmutter, Tochter und Enke-
lin, welches während eines Mieterfestes aufgenommen wurde. Der BGH
hat die Veröffentlichung des Fotos der Klägerinnen für zulässig erklärt,
obwohl diese nicht ihr Einverständnis erklärt hatten. Nach Auffassung des
BGB ist dieses Bild dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen (§ 23 Abs.
1 Nr. 3 KUG). Berechtigte Interessen der Abgebildeten wurden durch die
Veröffentlichung nicht verletzt.
In der Entscheidungsbegründung des BGH heißt es u. a., ein solches Mie-
terfest sei ein Ereignis von lokaler gesellschaftlicher Bedeutung. Es würde
auch keine Anhaltspunkte dafür geben, dass das Foto heimlich angefertigt
worden sei. Die Informationsbroschüre der Genossenschaft werde außer-
dem nur an ihre Mieter, also einen begrenzten Adressatenkreis, verteilt.
Außerdem sei das Foto in keiner Weise unvorteilhaft oder ehrverletzend.
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e. V. (VNW) lobte
das Urteil. Es schaffe Rechtsicherheit, weil es klarstelle, dass Teilnehmer
eines Mieterfestes, einer Grundsteinlegung oder eines Richtfestes unter
bestimmten Bedingungen ohne ihre Einwilligung für eine Mieterzeitung
fotografiert werden können. Nach Auffassung des VNW dürften die
Grundsätze des BGH-Urteils auch für Veröffentlichungen kommunaler
Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der GmbH oder Aktiengesell-
schaft gelten.
Weitere Informationen:
d
Quelle: VdW Rheinland Westfalen
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8|2014
MARKT UND MANAGEMENT