lieferung nach § 5 EnWG sowie die Stromkenn-
zeichnungspflicht nach § 42 EnWG entfallen,
da „die Belieferung von Haushaltskunden aus-
schließlich innerhalb einer Kundenanlage“ von
dieser Pflicht befreit ist. Für den wirtschaftlichen
Betrieb werden monatliche Energiepauschalen
von den Mietern, angelehnt an ein Warmmieten-
modell, eingefordert.
Alternativ kann ein Contractor eingeschaltet wer-
den, der für die technische und organisatorische
Umsetzung des Energieversorgungskonzepts die
Verantwortung übernimmt. Das unternehmeri-
sche Risiko wird bei dieser Variante damit auf den
Contractor übertragen.
Alle für den Betreiber anfallenden Kostenmüssen
dabei durch die Energiepauschale abgedeckt wer-
den. Zu berücksichtigende Kosten und Erlöse für
den Anlagenbetreiber sind:
• fixe Kostenbestandteile für Messung, Abrech-
nung und Vertrieb
• Stromgestehungskosten der PV- und Strom-
speicheranlage
• Kosten für externen Strombezug
• Steuern und Abgaben
• Erlöse aus PV-Stromeinspeisung
Der Nettostrompreis für den Nutzer setzt sich
in dem vorliegenden Fall aus gewichteten An-
teilen der Stromgestehungskosten des PV-
(Stromspeicher)-Systems, der dafür anfallenden
EEG-Umlage und der Kosten des zusätzlichen
Netzstrombedarfs zusammen. Da bei der Strom-
belieferung der Nutzer innerhalb der Anlage das
allgemeine Stromnetz nicht benutzt wird, fallen
für den lokal erzeugten und direkt genutzten
Strom keine staatlichen Abgaben und Steuern,
wie Stromsteuer, Netznutzungsentgelte, KWK-
Umlage oder Konzessionsabgabe, an. Die EEG-
Umlage muss für den eigenerzeugten und vom
Anlagenbetreiber selbst verbrauchten Stromnach
§ 37 EEG Abs. 3 nicht gezahlt werden. Die abzu-
führende EEG-Umlage verringert sich, wenn der
an die Nutzer gelieferte Stromzumindestens 50%
aus einer PV-Anlage nach § 32 EEG stammt (siehe
EEG 2012 § 39 Abs. 1).
In dem Projekt „Aktiv-Stadthaus“ kann der Be-
treiber mit dem vorgestellten Konzept einen
wirtschaftlichen Anlagenbetrieb realisieren. Da
der Nutzerstrompreis unterhalb vergleichbarer
Grünstromprodukte bleibt, resultiert zusätzlich
ein finanzieller Vorteil für die Bewohner. Durch
den hohen Anteil PV-Stroms kann zudem eine
höhere zukünftige Preisstabilität garantiert wer-
den, da die PV-Stromgestehungskosten über die
Nutzungsdauer konstant bleiben.
Leitthema Energie
Als Beitrag zum Klimaschutz und angesichts der
zunehmenden Ressourcenverknappung bei fos-
silen Energieträgern sind in Deutschland und auf
internationaler Ebene neue Gebäudemodelle für
eine zukunftsfähige Energieversorgung unter
verstärkter Einbeziehung regenerativer Ener-
giequellen erforderlich. EnergiePLUS-Mehrfa-
milienhäuser bilden sowohl für Nutzer als auch
Immobilienbetreiber einen Mehrwert und stellen
daher eine konsequente Fortentwicklung dar. Ers-
te Demonstrationsprojekte zeigen, dass auch die
Immobilienwirtschaft diesenWegmitgehenwird.
Denn die Energiewende, hin zu einer nachhaltige-
ren Energieversorgung, wird nur als gesamtgesell-
schaftliches Projekt zu realisieren sein.
1
Fisch, N..Wilken, T.. Stähr, C.: EnergiePLUS-Gebäude und
Quartiere als erneuerbare Energiequellen. ISBN 978-
3000391675. 2012. S. 29
2
BMVBS: Aktiv-Stadthaus – Entwicklungsgrundlage für
städtische Mehrfamilienhäuser in Plus-Energie-Bauwei-
se. Abschlussbericht des Forschungsvorhabens. Frankfurt
2012. Gefördert im Rahmen der Forschungsinitiative Zu-
kunftBAU des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung und des Bundesamtes für Bauwesen
und Raumordnung.
Das „Aktiv-Stadthaus” mit seiner schwierigen innerstädtischen Lage. Das Gebäude wird 2013/2014
als eines der ersten Mehrfamilienhäuser im EnergiePLUS-Standard errichtet werden
Weitere Informationen:
60
6|2013
ENERGIE UND TECHNIK