Seite 24 - DIE_WOHNUNGSWIRTSCHAFT_2013_04

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Die Wohnungsverbände haben sich dazu ver-
pflichtet, bestimmte Zielzahlen im Wohnungs-
neubau zu erreichen. Das städtische Wohnungs-
unternehmen SAGA/GWG wird sich mit rund
1.000 Wohnungen jährlich amNeubauprogramm
beteiligen. Es wurde ein halbjährliches Monito-
ringverfahren zwischen der Wohnungswirtschaft
und der Stadt vereinbart. Seit 2012 werden nun
erstmals die Auswirkungen der Neubauaktivi-
täten im Bündnis erhoben. Voraussichtlich im
Frühjahr 2013 werden im Rahmen des Monito-
rings die Zahlen für das Jahr 2012 vorliegen und
gemeinsam evaluiert.
Zudem wurde in der Arbeitsgruppe Neubau ein
Gesprächskreis zu dem Thema „Servicequali-
tät beim Baugenehmigungsverfahren“ einge-
richtet. Ziel ist, einen
Austausch zwischen
Wohnungswirtschaft
und Stadtverwaltung
zu etablieren, die vor-
handene Kritik zu diskutieren und gemeinsame
Lösungsansätze zu entwickeln, umdie Abläufe im
Baugenehmigungsverfahren zu optimieren und zu
beschleunigen. In Schulungen der neuen Verfah-
rensmanager in den Hamburger Bezirksämtern
werden die gesammelten Verfahrensverbesserun-
gen eingebracht.
Wohnraumversorgung
Gemeinsames Ziel des Hamburger Senats und
der Wohnungsverbände ist eine nachfrage- und
bedarfsgerechte Wohnraumversorgung für alle
Hamburger Haushalte. Besonderes Augenmerk
verdienen dabei Menschen, die besondere Be-
nachteiligungen erfahren und es deshalb am
Wohnungsmarkt besonders schwer haben. Die
Wohnungsverbände und der Hamburger Senat
sind sich einig, dass die Integration in Wohnraum
gelingen muss. Gemeinsames Bestreben ist da-
her, dass weitere Wohnungsunternehmen mit
den zuständigen Behörden Kooperationsverträge
schließen mit der Zielsetzung, mehr Wohnraum
für obdach- und wohnungslose Menschen bereit-
zustellen, Wohnungsverluste von Familien mit
Kindern möglichst zu vermeiden und Menschen
mit Behinderungen in den Wohnungsmarkt zu
integrieren. Die Hamburger Behörden für Stadt-
entwicklung und Umwelt (BSU) und für Arbeit,
Soziales, Familie und Integration (BASFI) haben
allen wohnungswirtschaftlichen Verbänden aus
dem Bündnis – also nicht nur den Genossenschaf-
ten, sondern erstmals auch den freien Wohnungs-
unternehmen – ein Angebot für den Abschluss
eines Kooperationsvertrages zur Versorgung
wohnungsloser Haushalte übersandt. Dieser sieht
Versorgungsverpflichtungen der Wohnungsun-
ternehmen in Form von feststehenden „Flatra-
tes“ vor, so dass eine Entkoppelung vom tatsäch-
lichen Sozialwohnungsbestand des betroffenen
Unternehmens stattfindet. Die Verbände haben
zugesagt, bei ihren Mitgliedunternehmen für den
neuen Vertrag zu werben.
Energie und Klimaschutz
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat mit ihrem
Klimaschutzkonzept das Ziel formuliert, die CO
2
-
Emission um 40% bis 2020 und um mindestens
80% bis 2050 gegenüber dem Stand von 1990
zu reduzieren. Die Wohnungsverbände beken-
nen sich zu den Klimaschutzzielen des Senats
und wirken auf ihre Mitgliedsunternehmen ein,
die durchschnittlichen Endenergieverbräuche
(ohne Warmwasser) bis 2020 auf 133 kWh/a je
m
2
Wohnfläche zu verringern und den jährlichen
CO
2
-Ausstoß im gleichen Zeitraum auf 25,0 kg je
m
2
Wohnfläche zu senken. Ein gemeinsammit der
Wohnungswirtschaft erarbeiteter Leitfaden zur
Evaluierung der Energieeinsparung und CO
2
-Min-
derungen wurde verabschiedet. Auf Basis dieses
Leitfadens ist eine gemeinsame Evaluierung der
bisher erreichten Schritte zu den gemeinsamen
Energieeffizienz- und Klimaschutzzielenmöglich.
Das gemeinsame Ziel von Senat und Wohnungs-
und Mieterverbänden ist darüber hinaus eine
größtmögliche Energieeffizienz und CO
2
-Ver-
meidung zu sozialverträglichen, aber auch für
den Vermieter wirtschaftlichen Konditionen. Die
Bündnispartner streben die gemeinsame Formu-
lierung einer praxistauglichen Handlungsemp-
fehlung zur Durchführung von energetischen
Modernisierungen an, die für die Mieterinnen
und Mieter sozial zumutbar und für den Vermie-
ter wirtschaftlich darstellbar sind. Hierzuwerden
Modernisierungsvorhaben aus der Praxis geprüft
und ausgewertet.
Stadtbild
Eine weitere Herausforderung besteht darin, die
Klimaschutz- und Energieeffizienzziele nicht zu
Lasten des Hamburger Stadtbilds gehen zu las-
sen. Denn die Identität der Hansestadt wird maß-
geblich von der Materialität und Farbigkeit des
Backsteins geprägt. Dieser Charakter, der sich in
der Historie als Leitbild für die Hamburger Stadt-
entwicklung erwiesen hat, ist in Gefahr geraten
und droht bei flächendeckendemEinsatz vonWär-
medämmverbundsystemen und ausschließlicher
Verputzung der Außenwände im Zusammenhang
von energetischen Modernisierungsmaßnahmen
verloren zu gehen.
Der Erhalt der charakteristischen Backsteinfas-
saden Hamburgs ist daher gemeinsames Ziel der
Bündnispartner. Die Wohnungsverbände, deren
Mitgliedsunternehmen viele stadtbildprägende
Backsteinbauten in ihren Beständen halten, be-
kennen sich grundsätzlich zu ihrem Erhalt. Zu-
gleich sehen alle Bündnispartner gemeinsamaber
auch die Notwendigkeit, dass Maßnahmen zum
Erhalt von Originalfassaden oder zur stadtbildver-
träglichen Verkleidung sowohl für dieMieterinnen
und Mieter als auch für den Eigentümer bezahl-
bar sein müssen. Deshalb fördert der Hamburger
Senat über die Hamburgische Wohnungsbaukre-
ditanstalt Fassadensanierungen, Vollklinker und
Klinkerriemchen im Zusammenhang mit
energetischen Modernisierungen mit be-
sonderen Zuschüssen.
Mit dem Wohnraumförderprogramm
2012 wurde ein Beratungs- und Qua-
litätssicherungsverfahren bei geförderten Mo-
dernisierungen von Mietwohnungen eingeführt.
Das Verfahren stellt sicher, dass die Bauherren von
speziell autorisierten Qualitätssicherern beraten
werden. Bei allen fassadenrelevanten Moderni-
sierungsmaßnahmen, für die eine Hamburger
Förderung beantragt ist, wird vor der Bewilli-
gung von Fördermitteln geprüft, ob es sich um
stadtbildprägende Backsteinfassaden handelt. In
Abhängigkeit von der individuellen Ausgangsla-
ge des Objekts und dem städtebaulichen Umfeld
wird dabei oft auch gemeinsammit demBauherrn
nach Kompromissen gesucht, um allen Belangen
gerecht zu werden.
Nur eine kooperativ ausgerichtete Woh-
nungspolitik ist nach Überzeugung des
Hamburger Senats geeignet, seine zentra-
len wohnungspolitischen Ziele,
• die Gewährleistung einer ausreichenden
Wohnraumversorgung zu bezahlbaren
Mieten,
• die Schaffung von 6.000 zusätzlichen
Wohnungen jährlich,
• die energetische Sicherung des Bestands
zu vertretbaren Kosten,
• den Erhalt und die Schaffung sozial
gemischter Quartiere,
• die Sicherstellung der Wohnraumversor-
gung für Haushalte mit Marktzugangs-
problemen
zu erreichen. Es geht nur miteinander und
nicht gegeneinander.
FAZIT
Eine weitere Herausforderung besteht darin, die Klimaschutz-
und Energieeffizienzziele nicht zu Lasten des Hamburger Stadt-
bilds gehen zu lassen.
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NEUBAU UND SANIERUNG