Seite 32 - DIE_WOHNUNGSWIRTSCHAFT_2012_09

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d dem Gefahr-
stoff-Informationssystem der Berufsgenossen-
schaft der Bauwirtschaft, BG Bau (siehe Tabelle
am Ende des Artikels). Aktuell ist ein Handbuch
„Gebäude-Schadstoffe und Gesunde Innenraum-
luft“ erschienen (siehe Kasten Literatur).
Rechtliche Verantwortung
Für die Einhaltung nicht nur der genannten, son-
dern aller einschlägigen öffentlich-rechtlichen
Vorschriften sind nach der LBO der Bauherr unein-
geschränkt, der Bauleiter für die Bauausführung
und der Unternehmer für
seine Arbeiten verantwort-
lich. Der Bauherr ist zudem
Abfallerzeuger und deshalb
für die ordnungsgemäße
Verwertung oder Beseiti-
gung des Abbruchmaterials verantwortlich, auch
wenn er hierzu einen sachkundigen Unternehmer
beauftragt. Für den richtigen Umgangmit Gefahr-
stoffen (GefStoffV, ArbSchG) ist der Unternehmer
als Arbeitgeber verantwortlich.
Diese öffentlich-rechtlichen Pflichten können
vertraglich nur übertragen, aber nicht abgewälzt
werden. Wenn der Architekt in der Planungsphase
oder als Bauleiter oder ein beauftragter Gutachter
z. B. vorhandene Schadstoffe nur unzureichend
ermittelt, erfüllt er seinen Werkvertrag mit dem
Bauherrn mangelhaft mit dem Risiko von Scha-
densersatzansprüchen. Bei fehlenden eigenen
Kenntnissen muss er zumindest dem Bauherrn
ausdrücklich die Einschaltung eines Gutachters
empfehlen. Mangels eigener Sachkunde ist der
Bauherr nämlich hierfür regelmäßig nicht verant-
wortlich.
Der mögliche Schaden
des Bauherrn besteht
zumindest in der einge-
tretenen Verzögerung.
Ebenso hat der Unter-
nehmer nicht das Gebäude nach Schadstoffen zu
untersuchen, wenn diese ihm nicht ersichtlich,
nicht in den Vertragsunterlagen beschrieben
sind oder ihm die Analyse der Schadstoffe aus-
drücklich vertraglich übertragen wurde. Denn
GISBAU, Gefahrstoffinformationssystem
der Bauwirtschaft,
BBSR-Berichte Kompakt: Gefahrstoff
Asbest, 2/2010
Gefahrstoffe Asbest, Informationen über
Abbruch, Sanierungs- und Instandhal-
tungsarbeiten der Berufsgenossenschaft
der Bauwirtschaft Berlin, Auflage 2008
UmweltWissen Asbest des Bayerischen
Landesamts für Umwelt Augsburg, Stand
Juli 2010 (Korrekturen Februar 2012)
Merkblatt Entfernen asbesthaltiger
Magnesia-Estriche des Gewerbeaufsicht-
samts der Regierung von Niederbayern,
Stand März 2006
Handbuch Gebäudeschadstoffe und Ge-
sunde Innenraumluft vom Erich Schmidt
Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2012
Buchbestellung im Onlineshop unter:
LITERATUR
Bauteile, die schwach gebundene Asbestfasern enthalten können
Asbesthaltige Spritzbeläge
inkl. loses Spritzmaterial
• auf Trägern, Stützen und Streben aus Stahl und Beton
• auf Fassadenelementen, Zwischenböden, untergehängte Decken, Verschalungen
• an elektrischen Anlagen, Leitungen, Liftschächten, Brandabschottungen
• im Inneren von Lüftungskanälen
• Füllmaterial von Brandschutztüren, Brandschutzklappen
Asbestgewebe
inkl. Schnüre
• Dichtungsmaterial von Türen, Klappen, Flanschen (z. B. in Heizung, Lüftungskanälen, Kaminen, offenen
Kaminen) sowie rauchdichten Türen und Toren
• Füllmaterial in Dehnfugen sowie Kabel- und Rohrdurchführungen
Asbesthaltige Gipse/Putze
• Isolationsputze (Brandabschnitte) und Reparaturstellen von Spritzbelägen
• Rohrleitungsisolationen oder -verbundstoff (Asbestfasern in Mörtelschicht)
• Liftschächte und Liftmotorenräume
Asbestleichtbauplatten
Baukonstruktionen
Installationen/Betriebstechnik
Elektroinstallationen
• Brandschutzverkleidungen
• Träger, Stützen und Streben aus Stahl, Beton oder Holz
• Brandschutztüren, Heizkörpernischen, Fensterbrett-Untersichten
• Deckplatten (abgehängte Deckenflächen), Wandplatten (Leichtbau-Ständerwände, Elementtrennwand-
Systeme), Treppenuntersichten
• Einhausungen in der Raumlufttechnik (z. B. Ventilatoren)
• Be- und Entlüftungs-, Entrauchungskanäle, Brandschutzklappen
• Abdeckungen von Kabelkanälen, Kabeltrassen, Kabelschächten
• Platteneinlagen in Kabinen von Liftanlagen
• im Bereich von Heizkesseln
• Dämmung und Auskleidung von Nachtstromspeicheröfen
• Hinterlagen bzw. Auskleidungen von Einbauteilen bei Elektroinstallationen
• Unterlagen und Einhausungen von Leuchten
Asbesthaltige Wand- und Bodenbeläge
• PVC-Bodenbelagsbahnen und Wandbeläge aus Cushion-Vinyl
Bauteile, die fest gebundene Asbestfasern enthalten können
Asbestzement
Bauteile
Freistehende Formteile
• Dachplatten und Fassadenelemente (Element-, Schiefer- oder Wellplatten)
• Hausinnenseite von Dachkonstruktionen
• Rohre, Kabelkanäle, Lüftungskanäle und Elektroschränke
• Verkleidung von Brandschutztüren
• Bodenbelagsplatten: Flex-Platten
• Blumenkästen, -gefäße, Wannen, Tröge, Gartenmöbel, Aschenbecher
• Beton-Tischtennisplatten
Asbest in Baumaterialien
Quelle: „UmweltWissen Asbest“, Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2010
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NEUBAU UND SANIERUNG