Seite 52 - DIE_WOHNUNGSWIRTSCHAFT_2012_03

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Internationales Jahr der Genossenschaften
Die Spareinrichtung – im Spannungsfeld
­zwischen Tradition und Bankenaufsicht
Seit den 1990er Jahren umgehen multinationale Unternehmen, die bevorzugten Großkunden der Banken, verstärkt die
traditionellen Banken, indem sie durch ihre Finanzabteilungen immer mehr Finanzdienstleistungen in Eigenregie erstellen.
Insbesondere bei großen Industrieunternehmen und Handelshäusern zeichnet sich eine Tendenz zu finanzwirtschaftlicher
Autarkie deutlicher ab. Für Wohnungsgenossenschaften ist dies nichts Neues, denn diese betreiben bereits seit mehr als
120 Jahren ununterbrochen Spareinrichtungen. Teil 2 unserer Serie zum Internationalen Jahr der Genossenschaften.
Getreu dem Motto „Sparen, Bauen,
Wohnen“ wirtschafteten Genossenschaften
mit Spareinrichtung nicht in Zeithorizonten
kurzfristiger Unternehmenserfolge sondern
in Generationen, ist GdW-Präsident Axel
Gedaschko nicht müde zu betonen und
für das besondere Geschäftsmodell der
Wohnungsgenossenschaften zu werben:
„Die Hilfe zur Selbsthilfe, gegründet auf
der Solidarität der Mitglieder, ist die beste
Voraussetzung für ein nachhaltiges unter-
nehmerisches und damit generationenüber-
greifendes Wirtschaften.“
Derzeit gibt es 48 Wohnungsgenossen-
schaften mit einer Spareinrichtung. Diese
verfügten am Jahresende 2010 über Spar-
einlagen in Höhe von rund zwei Milliarden
Euro. Die Spareinrichtung ist ein bewährtes
Instrument zur Unternehmensfinanzierung
bei gleichzeitiger Förderung der Mitglieder.
Sie dient Wohnungsgenossenschaften dazu,
ihren Kapitalbedarf zinsgünstig zu decken.
Wenn eine Wohnungsgenossenschaft ihren
Kapitalbedarf durch Kreditaufnahme bei
einer Bank deckt, so hat sie hierfür die
marktüblichen Zinskonditionen zu über-
nehmen. Besteht eine Spareinrichtung,
so kann sich die Genossenschaft unmit-
telbar durch Spareinlagen ihrer Mitglieder
finanzieren. Der Weg über eine Bank als
gewinnmaximierenden gewerblichen Finan-
zierungspartner wird dadurch umgangen.
Der Wert der auf diese Weise eingesparten
Bankfinanzierungskosten wird zwischen
der Genossenschaft und ihren Mitgliedern
geteilt: Die Wohnungsgenossenschaft ver-
zinst die Einlagen ihrer Mitglieder mit einem
Zinssatz, der einerseits geringer ist als der
marktübliche Zinssatz, den die Genossen-
schaft für die Kreditaufnahme einer Bank
zahlen müsste, andererseits aber höher ist
als der marktübliche Opportunitätszins für
Spareinlagen, den die Mitglieder bei einer
örtlichen Geschäftsbank erzielen könnten.
Mitglieder- und Unternehmensnutzen
Die Höhe des Zinssatzes dient dabei als
Steuerungsgröße des Mittelzuflusses. Die
Differenz zwischen den marktüblichen
Kreditzinsen und den mit den sparenden
Mitgliedern vereinbarten Zinsen wird durch
die mit der Errichtung und dem Betrieb
einer Spareinrichtung entstehenden Ver-
waltungskosten geschmälert. Nach Abzug
der Kosten insbesondere für Personalein-
satz, EDV, Prüfung, Raumausstattung und
Beitrag zur Sicherungseinrichtung verbleibt
bei etablierten Spareinrichtungen eine
Überschussmarge zwischen 0,5 und einem
Prozent des Spareinlagenbestandes.
Damit erwirtschaftet die Genossenschaft
mit den Spareinlagen als Alternativfinan-
zierung zur Kreditaufnahme bei Banken
Überschüsse, um die wohnenden Mitglieder
besser fördern zu können und damit den
satzungsmäßigen Hauptzweck der Genos-
senschaft zu unterstützen: die wohnliche
Versorgung der Mitglieder zu sozial ange-
messenen Bedingungen. Auch erhöht die
Spareinrichtung die Attraktivität der Woh-
nungsgenossenschaft für neue Mitglieder,
die sich anfänglich mit einer „sparenden
Mitgliedschaft“ Zugang zu bezahlbarem
Wohnraum und damit zur „wohnenden
Mitgliedschaft“ eröffnen. Damit kann die
Spareinrichtung für eine Wohnungsge-
nossenschaft nicht ausschließlich zu einer
verbesserten Kapitalausstattung führen,
sondern den Mitgliedern gleichzeitig eine
zusätzliche Förderung zuteilwerden lassen,
die wiederum unterstützend auf die Iden-
tifikation mit der Genossenschaft wirken
kann.
Die Auswahl der Finanzierungspartner und
die Bedingungen der Finanzierung stellen
für Franz-Bernd Große-Wilde, Vorsitzender
des Vorstands der Dortmunder Spar- und
Bauverein eG Dortmund, wichtige Voraus-
setzungen für den Unternehmenserfolg
dar (siehe auch den Beitrag auf Seite 40
dieser DW). Seiner Meinung nach ist es
bedeutsam, dabei neben den Konditionen
auch nach der Verlässlichkeit, der Güte des
Geschäftsmodells (insbesondere vor dem
Hintergrund der Finanz- und Wirtschafts-
krise), dem Rating, der Kreditwürdigkeit und
dem Kapitalmarktzugang beziehungsweise
Die Spareinrichtung:
Erlaubnispflichtiges Bankgeschäft im Wandel der Bankenaufsicht
Das Betreiben einer Spareinrichtung stellt seit Wegfall der Wohnungsgemeinnützigkeit im
Jahr 1990 ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft nach der Definition des Kreditwesen-
gesetzes (KWG) dar. Vor Öffnung einer Spareinrichtung ist daher das bankaufsichtliche
Erlaubnisverfahren zu durchlaufen. Eine Genossenschaft mit Spareinrichtung wird aller-
dings nicht in jeder Hinsicht wie eine Universalbank behandelt. Erleichterungen ergeben
sich aus dem KWG, aus Verordnungen oder aus der Aufsichtspraxis der Bankenaufsicht.
Spareinrichtungen müssen dabei u. a. angemessene Eigenmittel vorhalten und eine
jederzeitige ausreichend Liquidität gewährleisten. Darüber hinaus müssen die Vorstands-
mitglieder einer Spareinrichtung persönlich zuverlässig sein und ausreichend fachliche
Eignung zur Leitung einer wohnungsgenossenschaftlichen Spareinrichtung nachweisen.
Die Wohnungswirtschaft
3/2012
Unternehmen
50
Wohnungsgenossenschaften